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Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag ist eine theoretische Übereinkunft, in der Individuen zustimmen, eine Gesellschaft zu gründen und im Gegenzug für Sicherheit und Ordnung auf einige Freiheiten zu verzichten. Er liegt der modernen politischen Philosophie zugrunde und beeinflusst die Regierungen und ihre Beziehungen zu den Bürgern. Zu den namhaften Vertretern gehören Hobbes, Locke und Rousseau. Siehe auch Gesellschaft, Verträge, Vertragstheorie, Th. Hobbes, J. Locke, J.-J. Rousseau, J. Rawls.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

J.-J. Rousseau über Gesellschaftsvertrag – Lexikon der Argumente

Höffe I 273
Gesellschaftsvertrag/Rousseau/Höffe: Im Unterschied zu seinen vertragstheoretischen Vorgängern Hobbes, Spinoza und Locke spielen Bezüge zum Alten und Neuen Testament keine Rolle mehr. Die Konfessionskriege sind lange beendet, allerdings herrscht immer noch Zensur.
Staat: Das Gegenmodell, das [Rousseau] zu den entfremdeten Gesellschaften entwirft, besteht in der bürgerlichen
Höffe I 274
Ordnung im Sinne eines Staatswesens, zu dem er keine Naturgeschichte entwickelt, sondern allein die Berechtigung untersucht.(1)
Individualismus: Dabei folgt er dem legitimatorischen Individualismus seiner vertragstheoretischen Vorgänger. Die letzte Grundlage der Rechtfertigung eines doch zwangsbefugten Gemeinwesens liegt beim einzelnen Betroffenen: Jedes Individuum muss frei zustimmen (können).
Naturzustand: RousseauVsHobbes/RousseauVsSpinoza: Im Gegensatz zu Hobbes und Spinoza, jedoch in Übereinstimmung mit Locke ist der Naturzustand für Rousseau kein Kriegszustand. Der Naturzustand verliert seine zentrale Bedeutung.
>Staat/Rousseau
, >Mensch/Rousseau.
Höffe I 275
Weil [der] Grundvertrag einstimmig geschlossen wird, kann Rousseau trotz seiner ersten staatstheoretischen These, dass jeder Mensch frei und als Herr seiner selbst geboren ist,(>Freiheit/Rousseau) die vierte These von der Rechtmäßigkeit (>Rechtfertigung/Rousseau) eines zwangsbefugten Gemeinwesens aufstellen. Wegen der Einstimmigkeit darf der Gesellschaftsvertrag sogar als «der freieste Akt der Welt» gelten(2).
>Freiheit/Rousseau.
Höffe I 277
Rechtfertigung: Unter Rousseaus eigenem Prinzip, der Selbsterhaltung, ist der Gesellschaftsvertrag nur dann zustimmungswürdig, wenn er die (nicht nur physisch zu verstehende) Selbst-
erhaltung gewährleistet, zumindest nicht gefährdet.
>Rechtfertigung/Rousseau.

1. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique, 1762
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Wilson I 24
Gesellschaftsvertrag/Rousseau/Wilson, E. O.: Rousseau hatte in seinem Gesellschaftsvertrag die Parole „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ ausgegeben.
E. O. WilsonVsRousseau: gleichzeitig hatte er die fatale Abstraktion es „Gemeinwillens“ erdacht, um diese Ziele durchzusetzen. Dieser Gemeinwille, schrieb er, formiere sich zu einer „sittlichen Gesetz, welches objektiv gerechtfertigt“ sei, da es das einzige Interesse des „vernünftigen Willens freier Individuen“ sei, dem Wohlergehen der Gesellschaft und jedes ihrer Mitglieder zu dienen.
Dieser Gesellschaftsvertrag sollte “gleiche Bedingungen für alle“ schaffen. „Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Leitung des allgemeinen Willens, und wir nehmen jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.“
Wilson: Wer sich diesem Gemeinwillen nicht fügen wollte, galt als Abweichler und musste sich der durch die Versammlung ausgeübten „notwendigen Gewalt“ stellen.
>Allgemeininteresse, >Volonté Generale.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

WilsonEO I
E. O. Wilson
Consilience: The Unity of Knowledge New York 1998

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