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Gemeinschaft: Dieser Begriff bezieht sich auf eine Gruppe von Menschen, die gemeinsame Merkmale, Interessen oder geografische Nähe haben und miteinander interagieren, wobei sie oft soziale Bindungen, Normen und ein Gefühl der Zugehörigkeit entwickeln.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Rawls über Gemeinschaft – Lexikon der Argumente

I 521
Soziale Gemeinschaft/Social Union/Rawls: Vorformen werden bei Hegel in der Rechtsphilosophie, §§ 182-187 diskutiert.
>Rechtsphilosophie/Hegel
, >G.W.F. Hegel.
Rawls: Die Mitglieder einer privaten Gemeinschaft, seien es Individuen oder Zusammenschlüsse, haben ihre eigenen privaten Ziele die entweder konkurrieren oder unabhängig voneinander sind. Jedenfalls ergänzen sie sich nicht. Von Institutionen wird hier nicht angenommen, dass sie einen Wert haben, ihre Aktivitäten werden nicht als Gut sondern allenfalls als Last verstanden. Jede Person tritt also nur zur Verfolgung ihrer eigenen Ziele in die Gemeinschaft ein. Niemand nimmt Notiz vom Besitz oder den Gütern anderer, sondern bevorzugt das effizienteste Arrangement, das ihm die größten Vorteile verschafft. Öffentliche Güter bestehen vor allem aus den Rahmenbedingungen die der Staat zur Verfügung stellt.
I 522
Die Gemeinschaftsmitglieder werden nicht von dem Bedürfnis angetrieben, sich gerecht zu verhalten, daher verlangt das System um zu funktionieren, den Einsatz von Sanktionierungen.
Soziale Natur/Rawls: die soziale Natur des Menschen wird am besten als Gegenbild zu dem der oben skizzierten Privatgemeinschaft gesehen: Menschen haben tatsächlich gemeinschaftlich geteilte Ziele und sie schätzen die gemeinsam genutzten Institutionen und öffentliche Güter als etwas Gutes an sich. Wir brauchen einander als Partner
I 523
in vielen Hinsichten des Lebens und die Erfolge und Erlebnisse anderer sind ein Teil unseres eigenen gesellschaftlichen Lebens.
Siehe Aristotelisches Prinzip, Prinzipien/Rawls, >Gemeinschaft/Humboldt.
Rawls: Wir können Humboldt folgen und sagen, dass es durch die soziale Gemeinschaft ermöglicht wird, dass jeder an der Gesamtheit der realisierten Möglichkeiten der anderen Mitglieder partizipieren kann.
I 527
Gerechtigkeit/Gemeinschaft/Rawls: um zu verstehen, wie die Prinzipien der Gerechtigkeit mit der menschlichen Sozialisation verbunden sind, können wir uns eine wohlgeordnete Gesellschaft als eine soziale Gemeinschaft von sozialen Gemeinschaften vorstellen. Kollektive Intentionen erwachsen dann als Konsequenz daraus, dass alle erwarten, dass jeder (eingeschlossen er selbst) sich nach den Prinzipien der Gerechtigkeit verhalten.
I 528
Die individuellen Leben der Einzelnen sind sozusagen Pläne innerhalb eines Gesamtplans der Gemeinschaft, wobei dieser Gesamtplan jedoch kein übergeordnetes Ziel vorgibt wie z.B. bei einer religiösen Vereinigung, geschweige denn irgendein nationales Prestige. Es geht vielmehr darum, dass die verfassungsmäßige Ordnung die Prinzipien der Gerechtigkeit realisiert.
I 529
Arbeitsteilung: Arbeitsteilung wird in einer sozialen Gemeinschaft natürlich nicht abgeschafft. Es geht ja um die Möglichkeit für jedes Mitglied, seine individuellen Fähigkeiten einbringen zu können. Dabei ist es allerdings niemals möglich, dass jeder seine Fähigkeiten in uneingeschränktem Maße realisiert.
>Arbeitsteilung.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005

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