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Geltungsansprüche: Jürgen Habermas hat in der Kommunikationsphilosophie den Begriff der Geltungsansprüche eingeführt, um die Erwartungen zu beschreiben, die einer erfolgreichen Kommunikation zugrunde liegen. Wahrheit Der Sprecher behauptet, dass seine Aussage der Realität entspricht. Wahrhaftigkeit Der Sprecher behauptet, dass er glaubt, dass seine Aussage wahr ist und dass er den Hörer nicht absichtlich täuscht. Normative Richtigkeit Der Sprecher behauptet, dass seine Aussage mit akzeptierten Normen und Werten übereinstimmt. Siehe auch Kommunikationstheorie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Jürgen Habermas über Geltungsansprüche – Lexikon der Argumente

III 65
Def Geltungsanspruch/Habermas: Ein Geltungsanspruch ist äquivalent der Behauptung, dass die Bedingungen für die Gültigkeit einer Äußerung erfüllt sind. Während Ja/Nein-Stellungnahmen zu Machtansprüchen willkürlich sind, sind Stellungnahmen zu Geltungsansprüchen dadurch charakterisiert, dass der Hörer einer kritisierbaren Äußerung mit Gründen zustimmt oder nicht zustimmt. Sie sin Ausdruck einer Einsicht.
HabermasVsTugendhat: Tugendhat vernachlässigt diese Unterscheidung in E. Tugendhat 1976(1).
III 66
Beispiele für Geltungsansprüche sind der der Wahrheit, der Richtigkeit, der Angemessenheit oder Verständlichkeit (bzw. Wohlgeformtheit). Diese Geltungsansprüche werden meist implizit erhoben.
>Wahrheit
, >Richtigkeit, >Angemessenheit, >Verständlichkeit, >Wohlgeformtheit.
IV 107
Geltungsanspruch/Sprechakt/Habermas: Ein Sprecher kann einen Hörer auch unabhängig vom normativen Kontext zur Annahme seines Angebotes motivieren.
>Motivation.
Dabei handelt es sich nicht um die Erzielung eines Effekts beim Hörer, sondern um eine rational motivierte Verständigung mit dem Hörer, die auf der Grundlage eines kritisierbaren Geltungsanspruchs zustande kommt. Dabei geht es um die Forderung eines Sprechers, dass der Hörer einen Satz als wahr bzw. als wahrhaftig akzeptieren soll.
>Verständigung.
IV 111
Normgeltung/Wahrheit/Durkheim/Habermas: Die Idee der Wahrheit kann dem Begriff der Normgeltung nur die Bestimmung der zeitenthobenen Unpersönlichkeit(2), eines idealisierten Einverständnisses, einer auf eine ideale Kommunikationsgemeinschaft bezogenen Intersubjektivität entlehnen.
Die Autorität, die hinter der Erkenntnis steht fällt (…) nicht mit der moralischen Autorität zusammen, die hinter Normen steht.
>Normen.
Der Wahrheitsbegriff verbindet vielmehr die Objektivität der Erfahrung mit dem Anspruch auf intersubjektive Geltung einer entsprechenden deskriptiven Aussage, die Vorstellung der Korrespondenz von Sätzen und Tatsachen mit dem Begriff eines idealisierten Konsenses.
>Konsens, >Intersubjektivität, >Korrespondenz, >Tatsachen, >Realität, >Objektivität, >Erfahrung.
Geltungsanspruch/Habermas: Erst aus dieser Verbindung geht der Begriff eins kritisierbaren Geltungsanspruchs hervor.


1. E. Tugendhat, Vorlesungen zur Einführung in die sprachanalytische Philosophie, Frankfurt 1976, p. 76f, 219ff.
2.Vgl. 1.E. Durkheim, Les formes élementaires de la vie religieuse, Paris, 1968, German: Frankfurt 1981, S. 584.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981

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