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Herrschaft/Führung/Regieren: Unter Herrschaft oder Governance versteht man den Prozess der Entscheidungsfindung und -durchsetzung in einer Organisation oder Gesellschaft. Es ist das System, durch das Macht ausgeübt und kontrolliert wird. Herrschaft umfasst die Regeln, Prozesse und Institutionen, die die Entscheidungsfindung steuern. Siehe auch Regierung, Gemeinschaft, Gesellschaft, Politik, Institutionen._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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John Locke über Herrschaft – Lexikon der Argumente
Höffe I 249 Herrschaft/Locke/Höffe: Lockes politische Theorie hebt mit einer Definition des Leitbegriffs, der politischen Gewalt (political power)(1), an. Ihr zufolge hat der Staat sowohl die zivilrechtliche Zuständigkeit, nämlich Gesetze zur Regelung und Erhaltung des Eigentums zu schaffen, als auch strafrechtliche Kompetenzen. Im Rahmen der legitimen Sanktionen ist ihm sogar die Todesstrafe erlaubt. >Eigentum/Locke, >Gesellschaftsvertrag/Locke, >Staat/Locke. 1. Locke, Second treatise of Government, 1689/90_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Loc III J. Locke An Essay Concerning Human Understanding Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |