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Staat: In der politischen Theorie ist der Staat eine zentralisierte politische Organisation mit Autorität über ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Bevölkerung. Er setzt Gesetze durch, hält die Ordnung aufrecht und übt die Regierungsgewalt durch verschiedene Institutionen aus. Siehe auch Gesellschaft, Nationen, Herrschaft, Institutionen, Macht, Recht, Gesetze, Rechte, Rechtsprechung, Gesetzgebung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

J.-J. Rousseau über Staat – Lexikon der Argumente

Höffe I 270
Staat/Rousseau/Höffe: (...) obwohl selbst ein vagabundierender Einzelgänger, verteidigt [Rousseau] die Gesellschaft in ihrer zwangsbewehrten Form, als Staatsordnung.
Höffe I 272
Der Naturzustand qua Urzustand kennt keine Vorrechte, die einige Menschen zum Nachteil der anderen genießen; es gibt weder Privilegien noch Diskriminierungen. Die zwei Grundübel, die diesen idealen Zustand vernichten, bestehen im Privateigentum und in (dem es schützenden) Staat, «der bürgerlichen Gesellschaft». Im Französischen steht «société civile», nicht «société bourgoise».
Rousseaus bürgerliche Gesellschaft ist hier wie bei anderen Autoren der Neuzeit keine wirtschaftsbürgerliche im Gegensatz zu einer staatsbürgerlichen Gesellschaft, sondern das zwangsbefugte Gemeinwesen, der Staat, selbst.
Eigentum: Statt zur entscheidenden Leistung, einem Bei-sich-Sein zu verhelfen, bringen die beiden miteinander verwobenen Grundübel, Privateigentum und Staat, eine dreifache Ungleichheit unter den Menschen hervor und in ihrem Gefolge eine dreifache Entfremdung (aliénation): Sofern das Eigentum - jemand zäunt ein Stück Land ein und erklärt es zu dem seinigen - sich mit Gesetz und Recht umgibt, schafft es Reiche und Arme, sofern eine Obrigkeit hinzukommt, zusätzlich
Herrschende und Beherrschte, und im Fall einer Willkür- und Gewaltherrschaft überdies Herren und Sklaven.
>Zivilisation/Rousseau
.
Höffe I 273
Im Text [der zweiten Abhandlung(1)] erscheint (...) die Einrichtung eines Staates als Ursünde, womit Rousseau noch schärfer als Hobbes Aristoteles' politische Anthropologie, das «von Natur aus Politischsein» des Menschen, ablehnt. Der Staat gilt hier nicht bloß wie für Hobbes als künstlich, sondern sogar als widernatürlich. Paradoxerweise erweist er sich trotzdem am Ende als notwendig.
Höffe I 275
Ursprung/Rechtfertigung: Weil der Staat seinen Ursprung in einem Freiheitsakt nimmt, verfügt er über Legitimität, die allerdings ausschließlich auf diesem Weg, einer freien Zustimmung, eben dem >Gesellschaftsvertrag, zustande kommt. Keine auch noch so überlegene Macht kann irgendein Recht erzeugen. Nur ein allseitiger Konsens, eine Vereinbarung, die von keinem der Betroffenen Widerspruch erfährt, ermächtigt zu einer rechtmäßigen Herrschaft. >Rechtfertigung.
État civil: Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages verlassen die Menschen den Naturzustand und treten in den (staats-)bürgerlichen Zustand (état civil) ein. Bei diesem Übergang machen sie eine Veränderung durch, die wegen ihrer Radikalität als eine Revolution, freilich als eine gewaltfreie, zu bezeichnen ist. Fortan wird ihr Verhalten nicht länger von einem körperlichen Trieb, dem Instinkt, bestimmt, sondern von einer «Stimme der Pflicht»(2), der Gerechtigkeit, bei der
das Recht an die Stelle des Begehrens tritt.
Höffe I 278
Gewaltenteilung: Ebenso radikal wie den Gedanken der Repräsentation verwirft Rousseau den
der Gewaltenteilung. Allerdings hält er klugerweise die von ihm propagierte Demokratie für ein nie zu erreichendes Ideal.
>Parlamentarismus/Rousseau: RousseauVsPolitische Repräsentation.

1. Rousseau, Discours sur l'inégalité parmi les hommes, 1755
2. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique, 1762, I, 8.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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