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Institutionen: Institutionen sind soziale Strukturen, die das menschliche Verhalten organisieren und steuern. Sie können formell oder informell sein, und sie können öffentlich oder privat sein. Siehe auch Institutionalisierung, Gesellschaft, Gemeinschaft, Öffentlichkeit._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Carl Schmitt über Institutionen – Lexikon der Argumente
Brocker I 164 Institutionen/Schmitt: Schmitt unterscheidet zwischen dem »Apparat« oder »Betrieb« und der kollektiven »Evidenz«, den »Prinzipien« und der »Idee« der Institution und spricht als Jurist dafür terminologisch von »Legitimität«. Der Weber-Schüler übersetzt Max Webers herrschaftssoziologischen und deskriptiven Legitimitätsbegriff in einen differenzierten juristischen Gebrauch: Es gibt kollektive Überzeugungen von der Form legitimer Herrschaft; jede Verfassung positiviert solche Legitimitätsgrundlagen. >Legitimität/Schmitt. Reinhard Mehring, Carl Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (1923), in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Schmitt I Carl Schmitt Der Hüter der Verfassung Tübingen 1931 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |