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Kosmopolitismus: In der politischen Theorie ist der Kosmopolitismus die Auffassung, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion Mitglieder einer einzigen Gemeinschaft sind. Kosmopoliten glauben, dass wir allen Menschen - nicht nur unseren Landsleuten - gegenüber moralische Verpflichtungen haben.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Immanuel Kant über Kosmopolitismus – Lexikon der Argumente

Höffe I 299
Kosmopolitismus/Kant/Höffe: Kants Denken hat zwar, geschichtlich betrachtet, griechische, römische und christliche, insofern deutlich europäische Wurzeln. Aus ihnen entwickelt er aber eine alle Grenzen Europas überschreitende, wahrhaft globalisierungsfähige Philosophie. Jeder eurozentrischen Überheblichkeit abhold, pflegt der Philosoph einen Kosmopolitismus, der das gesamte Denken durchdringt: die Theorie des Wissens, die der Moral und die der Einheit von Natur und Moral, die Philosophie der Erziehung, der Kunst, der Geschichte und vor allem die von Recht, Staat und Politik. Erleichtert, zugleich wirklichkeitsgesättigt wird dieser umfassende Kosmopolitismus durch eine Neugier, die sich auf beinahe alle Gegenstände richtet, daher zu einer außergewöhnlich reichen Weltkenntnis führt.

Höffe I 315
Kosmopolitismus/Kant/Höffe: Kants Philosophie des öffentlichen Rechts erreicht ihren Abschluss, zugleich die Vollendung im Definitivartikel 3(1), mit dem neu eingeführten Weltbürgerrecht. Da es nicht an die Stelle des «nationalen» Bürgerrechts tritt, sondern dieses ergänzt, vertritt er keinen exklusiven, sondern einen komplementären Kosmopolitismus.
Weltbürgerrecht: Das Kantische Weltbürgerrecht besteht in einem wohlbestimmten
Kooperationsrecht, nämlich einem Besuchsrecht, keinem Gastrecht: ob es sich um Individuen, Gruppen, Unternehmen oder Staaten, auch Religionsgemeinschaften handelt - sie alle dürfen andernorts anklopfen, haben aber kein Recht auf Einlass. Insbesondere dürfen sie weder den, der anklopft, töten, versklaven oder ausrauben, noch dürfen umgekehrt die Ankömmlinge die
Einheimischen unterwerfen, ausbeuten oder versklaven.
Kolonialismus: In diesem Zusammenhang wird die damalige Kolonialpolitik kompromisslos scharf verurteilt. Die «Ungerechtigkeit», die die «handeltreibenden Staaten unseres Weltteils» fremden Ländern und Völkern angetan haben, geht «bis zum Erschrecken weit», denn «die dortigen Einwohner rechneten sie für nichts».
>Freiheit/Kant.

1. I. Kant, Zum ewigen Frieden, 1795


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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