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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Émile Durkheim über Recht – Lexikon der Argumente

Habermas IV 119
Recht/Durkheim/Habermas: Durkheim begreift die Entwicklung des Rechts wie Max Weber als Prozess der Entzauberung. Das archaische Recht ist im wesentlichen Strafrecht, als exemplarisch für das moderne Recht behandelt Durkheim das Zivilrecht mit dem Privateigentum als der Kerninstitution.
>Entzauberung
, >M. Weber.
Habermas IV 120
Archaisches Recht/Durkheim/Habermas: Ein Verstoß gegen die geheiligte Norm gilt nicht deshalb als Verbrechen, weil Sanktionen darauf stehen; vielmehr löst er Sanktionen aus, weil die Normen zunächst nichts anderes sind als eine Vorrichtung zur Schonung sakraler Gegenstände oder Bezirke.
Strafe: wird hier als Sühne verstanden.(1)
>Strafen.
Habermas IV 121
Modernes Recht/Zivilrecht/Durkheim/Habermas: an die Stelle der Sühne tritt der Schadensersatz; damit hat das moderne Recht seinen sakralen Charakter abgestreift.
Problem: Die Willkür privater Personen muss gebunden werden, durch etwas, auf das die Sollgeltung der Normen sich stützt und vertragschließende Parteien bindet.
>Willkür.
Lösung/Durkheim: Durkheim führt den Ursprung dieses hinter der Normen stehenden allgemein verpflichtenden Charakters auf den Schutz des Sakralen in früheren Gesellschaften zurück.
Eigentum/Durkheim/Recht: modernes Privateigentum und den Schutz desselben führt Durkheim auf sakrale Güter und ihre Schutzwürdigkeit zurück.(2)(3)

1. E. Durkheim, De la division du travail social, German: Über die Teilung der sozialen Arbeit, Frankfurt, 1977, S. 141f
2. Ebenda S. 176-177
3. E. Durkheim, Lecons de sociologie, Physique des moeurs et du droit. Paris 1969, engl. London 1957.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Durkheim I
E. Durkheim
Die Regeln der soziologischen Methode Frankfurt/M. 1984

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981

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