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Autor/Titel | Begriff | Zusammenfassung | Metadaten |
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G. W. F. Hegel über Chancengleichheit – Lexikon der Argumente
Rawls I 300 Chancengleichheit/Hegel/Rawls: Hegel glaubte, dass Begrenzungen der Chancengleichheit, z.B. die Primogenitur ((s) Erstgeborenen-Nachfolge, nur der Erstgeborene erhält das Erbe) wesentlich dafür seien, dass die Landbesitzerklasse, die zum Herrschen geeignet sei, abgesichert wurde. Damit konnte sie für ihre Unabhängigkeit vom Staat, ihr Profitstreben und den Kampf gegen Widrigkeiten der Zivilgesellschaft streiten. (G.W.F. Hegel; Philosophy of Right, § 306, Oxford, 1942), p. 199.) I 301 RawlsVsHegel: es ist nicht hinreichend anzunehmen, wie Burke und Hegel es taten, das diese Formen von Ungleichheit auch den Ärmeren zugutekamen. Wir müssten zusätzlich als Bedingung annehmen, dass durch eine Korrektur dieser Ungerechtigkeiten die Aussichten der Schlechtergestellten nochmals verschlechtert würden. Die Argumentation, dass alle profitieren, würde nur gelten, wenn die lexikalische Ordnung der Prinzipien (das Abarbeiten der Reihe nach, Siehe Prinzipien/Rawls) aufgehoben würde. _____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente |
Rawl I J. Rawls A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005 |