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Gesetzgebung: Gesetzgebung ist der Prozess des Erlasses von Gesetzen durch eine gesetzgebende Körperschaft. Dazu gehört in der Regel die Einbringung eines Gesetzentwurfs, eine Debatte und eine Abstimmung. Die Gesetzgebung ist ein Teil des demokratischen Prozesses. Siehe auch Recht, Gesetze, Rechtsprechung, Gesellschaft, Staat, Demokratie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Immanuel Kant über Gesetzgebung – Lexikon der Argumente

Höffe I 311
Gesetzgebung/Kant/Höffe: Der Gesetzgeber (...) darf seine Gesetze nur so geben, «als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volkes haben entspringen können».
Naturzustand: Gegen den Naturzustand spricht nicht, dass er Angst und Schrecken mit sich bringt, sondern dass er ein Zustand «äußerlich gesetzloser Freiheit» ist(1).
Niemand ist vor den Eingriffen anderer sicher. Im Naturzustand herrscht also Rechtlosigkeit, nicht Ungerechtigkeit.
Der vereinigte Wille des Volkes ist nichts anderes als die «ewige Norm», also das «Vernunftprinzip der Beurteilung aller öffentlichen rechtlichen Verfassung überhaupt»(2). Danach ist der Staat aufgefordert, seine Grundordnung so zu gestalten, «wie ein Volk mit reifer Vernunft sie sich selbst vorschreiben würde».(3)
>Rechtsstaatlichkeit/Kant.

1. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre § 42
2. Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis. 1793, Abschn. 2
3. Kant, Der Streit der Fakultäten, 1798, Abschn. 2.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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> Gegenargumente gegen Kant
> Gegenargumente zu Gesetzgebung

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