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Verfassung: Eine Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen der Staat regiert wird, wie z. B. die Befugnisse der Regierung, die Rechte der Bürger und die Beziehungen zwischen der Regierung und den Bürgern.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Cicero über Verfassung - Lexikon der Argumente

Höffe I 81
Verfassung/Staat/Cicero/Höffe: [Cicero] folgt der von den Griechen bekannten Gliederung in drei gelungene, weil dem Gemeinwohl dienende, und drei entartete, weil aufs Herrscherwohl fixierte Formen(1). In der Monarchie (regnum), heißt es später, kommt es auf die Fürsorge (caritas) für die Untertanen, in der Aristokratie (civitas optimatium) auf die Einsicht und den Rat der Besten, in der Demokratie (civitas popularis) auf die Freiheit des Volkes an.
Probleme:
Die Monarchie schließt nämlich alle Untertanen von der Beratung aus,
die Aristokratie räumt der großen Menge zu wenig Freiheit ein, und
die Demokratie lässt wegen ihrer Gleichberechtigung keine Abstufung nach Maßgabe der Würde zu. Überdies sind die drei geglückten Staatsformen zu wenig gegen Instabilität gerüstet, weshalb sie leicht in die drei entarteten Formen umschlagen:
die Monarchie in Tyrannis,
die Aristokratie in Oligarchie und
die Demokratie in die Herrschaft einer zügellosen Menge.
Diese drei Entartungen verdienen mangels einer Rechtsgemeinschaft Rechtsgemeinschaft nicht den Titel eines Gemeinwesens, sie können überhaupt nicht als res publica gelten.
Höffe I 86
Die drei in der klassischen Verfassungstheorie als illegitim geltenden Staatsformen – die Tyrannis, die Oligarchie und die Demokratie qua Willkürherrschaft der Menge – gelten nicht als Verfallsformen von Staatlichkeit. Sie sind keine schlechten Staaten, sondern Un-staaten, sie sind «überhaupt kein Staat»(2).
Ein wahrhaftes Gemeinwesen hat vier Bedingungen zu erfüllen, von denen die ersten zwei Gerechtigkeitscharakter haben und die letzten zwei sich auf eine (staats-)bürgerliche Freundschaft belaufen:
(1) Das Volk darf nicht unterdrückt werden; es müssen bestehen:
(2) eine Rechtsgemeinschaft,
(3) ein Einverständnis im Volk und
(4) eine Verbundenheit der Gemeinschaft.
>Staat
, >Demokratie, >Republik, >Gemeinschaft, >Gesellschaft. >Recht.

1. De re publica I 42–45
2. III 45

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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