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Recht: Das Recht ist eine Reihe von Regeln, die von sozialen oder staatlichen Institutionen geschaffen werden und durchsetzbar sind, um das Verhalten zu regeln. Das Recht trägt dazu bei, die Rechte der Menschen zu wahren und zu schützen. Siehe auch Rechte, Gesellschaft, Staat, Rechtsprechung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Ronald Dworkin über Recht – Lexikon der Argumente
Rawls I 349 Recht/Regeln/Dworkin, R./Rawls: ob unsere Rechte und Pflichten als Bürger oder auch Spielregeln mit moralischen Pflichten verbunden sind, ist eine Frage, die unabhängig vom Inhalt dieser Regeln festzustellen ist. Das gilt auch, wenn die Standards, die von Richtern und anderen zur Interpretation des Rechts angewendet werden an die Prinzipien des Rechts und der Gerechtigkeit erinnern oder mit ihnen identisch sind. Bsp Es kann sein, dass in einer wohlgeordneten Gesellschaft die beiden Prinzipien der Gerechtigkeit (Siehe Prinzipien/Rawls) von Gerichten angewendet werden, um die Teile der Verfassung zu interpretieren, die Gedanken- und Bewusstseinsfreiheit sowie den Schutz gleicher Rechte zum Gegenstand haben.(Siehe Ronald Dworkin 1967(1)) Rawls: dann gibt es immer noch einen Unterschied zwischen dem, was das Recht gebietet und was die Gerechtigkeit verlangt. Bsp Die Regel, ein Versprechen zu halten, die von Konventionen bestimmt ist, ist nicht zu verwechseln mit dem Prinzip der Treuepflicht (die ein Spezialfall des Prinzips der Fairness ist). I 350 Dieses Prinzip ist nur hypothetisch. Wir brauchen nur die Tatsache, dass es befolgt würde. Wir nehmen an, dass eine gerechte Praxis existiert. 1.Ronald Dworkin, „The Model of Rules“, University of Chicago Law Review, vol. 35 (1967) esp. pp. 21-29. - - - Brocker I 595 Recht/DworkinVsHart, H. L. A./Dworkin: Hart These: Recht und Moral bilden zwei unabhängige Normordnungen. Ein Grundsatz der Moral wird erst durch eine letztlich konventionelle Erkenntnisregel zu einem Teil des positiven Rechts. Siehe Recht/Hart: Zweiteilung von Rechtsregeln: a) Handlungsregeln, b) Regeln über die Schaffung von Regeln. (1) Dworkin: These: Jeder Versuch einer begrifflichen Bestimmung und Beschreibung des Rechts verwickle uns unweigerlich in normative Fragen der Rechtfertigung. DworkinVsHart/DworkinVsPositivismus/DworkinVsRechtspositivismus: das Recht sollte nicht als ein System von Regeln rekonstruiert werden. Insbesondere kann es nicht als ein System primärer und sekundärer Regeln (Regeln über Regeln) aufgefasst werden. ((s) Hintergrund: H. L. A. Hart war bei der Aufstellung eines Systems von Regeln vom späten Wittgenstein beeinflusst. >Regeln/Hart, Recht/Hart. Rechtsprechung/Dworking: Richter ziehen, wenn sie über Rechte und Pflichten befinden, neben Regeln auch Zielsetzungen und Prinzipien in Betracht. Während Zielsetzungen wie die Förderung der sozialen Wohlfahrt jedoch primär zur Ebene der Gesetzgebung gehören, werden auf der Ebene der Rechtsfindung vor allem Prinzipien relevant.(2) Brocker I 596 Recht/DworkinVsHart: 1.Recht lässt sich nicht anhand einer konventionellen Erkenntnisregel von anderen Normordnungen abgrenzen. Eine solche Regel gibt es nicht. Der Streit unter Juristen macht selbst vor den Grundlagen und Grenzen des Rechts nicht halt. 2. Recht ist nicht logisch unabhängig von der Moral: Moralische Inhalten gelangen in Form von Prinzipien ins Recht. (3) Brocker I 598 3. Dworkin kritisiert die Idee starken richterlichen Ermessens, wie sie aus Harts Regelmodell folgt. 1. Hart, H. L. A., Der Begriff des Rechts. Mit einem Postskriptum von 1994 und einem Nachwort von Christoph Möllers, Berlin 2011. 2. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 56f. 3. Ebenda S. 304 Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Dworkin I Ronald Dworkin Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978 Rawl I J. Rawls A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |