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Macht: Politische Macht ist die Fähigkeit, das Verhalten anderer im politischen Bereich zu beeinflussen oder zu kontrollieren. Sie kann durch formale Institutionen, wie die Regierung, oder durch informelle Mittel, wie Überzeugung oder Zwang, ausgeübt werden. Siehe auch Zwang, Überredung, Regierung, Herrschaft, Gesellschaft, Politik, Demokratie, Ideologie._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Lawrence Lessig über Macht – Lexikon der Argumente
I 282 Macht/Regulierung/Gesetz/Politik/Lessig: Wir können eine Vorstellung von souveräner Macht haben - der Macht des Souveräns, das Verhalten zu regulieren oder zu kontrollieren - aber die Bedeutung dieser Macht wird in einem bestimmten Kontext realisiert. Die Macht des Staates kann "absolut" sein, aber wenn die Architektur keine Regulierung unterstützt, ist die effektive Macht des Staates recht gering. Andererseits mag die Macht des Staates begrenzt sein, aber wenn die Kontrollarchitekturen sehr effizient sind, kann diese begrenzte Macht außerordentlich umfangreich sein. Um eine I 283 staatliche Regulierungsmacht zu verstehen, müssen wir fragen: Wie gut unterstützt ihre Infrastruktur die Regulierung? Das ist die Frage, die wir uns über den Cyberspace als ersten Schritt zum Verständnis der Souveränität stellen sollten: Welche Macht haben Souveräne, das Leben im Cyberspace zu regulieren? Wie helfen oder begrenzen die Modalitäten der Regulierung diese Macht? >Cyberspace._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Lessig I Lawrence Lessig Code: Version 2.0 New York 2006ff |