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Eigentum: Eigentum ist alles, was sich im Besitz einer Person oder Einrichtung befindet. Es kann sowohl materiell als auch immateriell sein. Eigentumsrechte geben dem Eigentümer das Recht, sein Eigentum nach eigenem Ermessen zu nutzen, zu besitzen und darüber zu verfügen. Siehe auch Rechte, Pflichten, Verträge.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Locke über Eigentum – Lexikon der Argumente

Mause I 36
Eigentum/Locke: Staatszweck ist für Locke der Eigentumsschutz.
Die legitime staatliche Gewalt findet ihre Grenze an den Eigentumsrechten der Bürger, wobei Locke „Eigentum“ (property) im umfassenden Sinne als „Leben“ (life), „Freiheit“ (liberty) und „Besitz“ (estate) versteht. (1)

1.J. Locke, Zwei Abhandlungen über die Regierung, Hrsg. Walter Euchner, Frankfurt 1977 S. 253.

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Höffe I 249
Eigentum/Locke/Höffe: Weil die Definition der politischen Gewalt(1) das Eigentum als das einzige
Grundgut anführt, scheint Locke, wie von manchen Kritikern behauptet, ausschließlich einen Wirtschaftsliberalismus zu vertreten. Unter dem Eigentum versteht er aber, wie damals in England nicht unüblich, weit mehr als einen materiellen, für die Wirtschaft wesentlichen Besitz. Für ihn zählen auch das Leben und die Freiheit und rangmäßig erst danach der Besitz. Außerdem darf die politische Macht einzig zugunsten des Gemeinwohls eingesetzt werden. >Herrschaft/Locke
, >Staat/Locke, >Naturzustand/Locke.
Höffe I 252
Eigentum ist (...) eine notwendige Voraussetzung für das menschliche Leben; in der Bearbeitung der Natur beschafft sich der Mensch die materiellen Voraussetzungen seines Überlebens.(2)
Vorgeschichte/Locke: [Es gibt einen] ursprünglich[en] Gemeinbesitz, den Besitz aller an der Erde und ihren Früchten.
I Höffe I 253
Privatbesitz: Das persönliche Eigentum, der Privatbesitz, entsteht durch Absprachen und Verträge, ist also schon an ein Rechts- und Staatswesen gebunden.
Naturzustand: Dagegen behauptet Locke(3), schon im Naturzustand erwerbe man Eigentum. Gott habe zwar die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gegeben. Im Naturzustand gebe es aber auch ein nichtkollektives Eigentum, als quasi göttliches Lehen das Eigentum an der eigenen Person.
Eigentumserwerb: Auf der Grundlage dieses noch vorökonomischen Eigentums kann der Mensch durch seine Tätigkeit Eigentum im üblichen, ökonomischen Verständnis erwerben.
Der entscheidende, eigentumsschaffende Faktor liegt also in der Arbeit, die sowohl von Gott geboten als auch durch die Bedürfnisse der Menschen erzwungen sei.
>Arbeit/Locke.
(...) auch die Fleißigen [dürfen] nicht beliebig viel Eigentum erwerben, denn sie unterliegen einer
naturgesetzlichen Grenze, die sich freilich nicht so offensichtlich aus dem Schädigungsverbot (>Gesetze/Locke) rechtfertigen lässt: Man darf sich nur so viel zu Eigentum machen, wie man «zu irgendwelchem Vorteil für sein Leben nutzen kann, bevor es verdirbt“.(4)
Höffe I 254
HöffeVsLocke: zwei Rückfragen: 1) Warum braucht es, wenn das pragmatische Argument «nutzlos» schon greift, noch das moralische Kriterium der Unredlichkeit? 2) Und wie verhält es sich mit den weder Fleißigen noch Verständigen: Sollen sie verhungern?
>Arbeit/Locke, >Geld/Locke.

1. Locke, Second treatise of Government, 1689/90
2. Ebenda, Kap V.
3. Ebenda, §§ 27ff.
4. Ebenda § 31

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Loc III
J. Locke
An Essay Concerning Human Understanding

Mause I
Karsten Mause
Christian Müller
Klaus Schubert,
Politik und Wirtschaft: Ein integratives Kompendium Wiesbaden 2018

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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