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Utilitarismus: Eine Lehre der Ethik, die den angenommenen größten Nutzen für die größte Anzahl Betroffener als das moralisch Anzustrebende annimmt. Siehe auch Hedonismus, Gut/Das Gute, Präferenz-Utilitarismus, Regel-Utilitarismus, Ethik, Moral, Deontologie, Konsequentialismus, Nutzen.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Brian Barry über Utilitarismus – Lexikon der Argumente

Gaus I 418
Utilitarismus/Barry/Weinstein: Bei Barry (...) haben wir es eindeutig mit einem unverfälschten Liberalismus zu tun, der dennoch tief vom englischen Utilitarismus geprägt ist. Wie Kelly kürzlich feststellte, "gibt es einen sehr realen Sinn, in dem der Großteil von Barrys Arbeit eine Auseinandersetzung mit dem Utilitarismus beinhaltet" (1998(1):44). Vertragstheorie: Abgesehen von diesen Schulden hat sich Barry als einer der führenden Verfechter der angloamerikanischen Vertragstheorie erwiesen.* Wie Thomas Nagel, Rawls und Thomas Scanlon vertritt Barry die Auffassung, dass die Existenz unvereinbarer Begriffe des Guten notwendigerweise das Recht über das Gute stellt.
Gerechtigkeit als Unparteilichkeit entscheidet "zwischen den widersprüchlichen Forderungen, die sich aus der Verfolgung dieser Vorstellungen vom Guten ergeben", indem sie den Bürgern ein "Veto gegen Vorschläge [von Gerechtigkeitsprinzipien] einräumt, von denen man vernünftigerweise nicht erwarten kann, dass sie akzeptiert werden" (Barry, 1998(2): 229, 223).** Das Sieb der Missbilligung macht überlebende Prinzipien unparteiisch: Niemand wird durch das, was überlebt, bei der Verfolgung seiner jeweiligen Vorstellungen vom Guten unvernünftig privilegiert.
>Vertragstheorie
.
Unparteilichkeit/Problem: Utilitaristische Gerechtigkeit ist ausgeschlossen, weil vernünftige Bürger angeblich ihr Veto einlegen würden. Nur wenige wären bereit, die selbstaufopfernden Lasten der Neutralität der Handelnden zu tragen. Gerechtigkeit als Unparteilichkeit ist daher selbstbegrenzend und schließt utilitaristische Unparteilichkeit als zu extrem aus. Im Namen der Unparteilichkeit schränkt sie die Unparteilichkeit ein. Unparteiisch gegenüber konkurrierenden Vorstellungen des Guten zu sein, bedeutet nicht, ihnen gegenüber so gleichgültig zu sein, dass man immer bereit ist, seine eigenen Interessen für das allgemeine Interesse zu opfern.***
Privatsphäre/öffentliche Güter: Gerechtigkeit als Unparteilichkeit bewahrt also die liberale Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Gütern, von der Feministinnen behauptet haben, sie verstärke das Patriarchat. Dennoch räumt Barry ein, dass häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe öffentliche Anliegen sind.
>Feminismus/Barry.

* Dunn argumentiert scharfsinnig, dass die Vertragstheorie in letzter Zeit "ein beträchtliches Maß an Aufmerksamkeit zurückgewonnen hat, besonders in Nordamerika". Aber im Gegensatz zu den Versionen des siebzehnten Jahrhunderts, die sich auf politische Verpflichtungen konzentrierten, konzentrieren sich die zeitgenössischen Versionen auf Verteilungsgerechtigkeit (1996(3): 60).

** Für Scanlon müssen Gerechtigkeitsprinzipien den Test der vernünftigen Ablehnbarkeit bestehen. Und wie Barry befürwortet die vernünftige Ablehnbarkeit Prinzipien, die die am schlechtesten Gestellten begünstigen.

*** Siehe insbesondere Barry (1991(4): Kap. 2). Für Barrys vollständige Behandlung von Gerechtigkeit als Unparteilichkeit siehe Barry (1995)(5).

1. Kelly, P. (1998) 'Taking utilitarianism seriously'. In P. Kelly, Hrsg., Impartiality, Neutrality and Justice. Edinburgh University Press, 44-59.
2. Barry, Brian (1998) 'Something in the disputation not unpleasant'. In P. Kelly, Hrsg., Impartiality, Neutrality and Justice. Edinburgh: Edinburgh University Press, 186-257.
3.Dunn 1996
4. Barry, Brian (1991) Liberty and Justice. Oxford: Oxford University Press.
5. Barry, Brian (1995) Justice as Impartiality. Oxford: Oxford University Press.

Weinstein, David 2004. „English Political Theory in the Nineteenth and Twentieth Century“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

EconBarry I
Brian Barry
Sociologists,economists, and democracy Chicago 1970

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004

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