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Die Menschenrechte: Die Menschenrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen auf der Welt zustehen, von der Geburt bis zum Tod. Sie gelten unabhängig davon, woher man kommt, was man glaubt oder wie man sein Leben gestaltet. Siehe auch Grundrechte.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Immanuel Kant über Menschenrechte – Lexikon der Argumente

Höffe I 306
Menschenrechte/Kant/Höffe: Kant ist, was manche Interpreten zu Unrecht bestreiten, einer der Begründer der modernen Theorie von Menschenrechten. Er stellt zwar keinen
Höffe I 307
Katalog von Menschenrechten auf, spricht aber mit Nachdruck von einem «ursprünglichen, jedem Menschen, kraft seiner Menschheit» - für Kant: kraft seiner praktischen Vernunftnatur — «zustehenden Recht» (Rechtslehre, Einleitung). Er nennt es das «angeborene, mithin innere Mein und Dein», das vor dem Gegenstand des Privatrechts, dem «äußeren Mein und Dein», den klaren Vorrang besitzt.
Recht auf Freiheit: Kant leitet das Recht jedes Menschen aus einem dem kategorischen Rechtsimperativ äquivalenten Element, dem Prinzip der allgemein verträglichen Freiheit, ab. Denn auf die Freiheit, sofern sie mit jeder anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammen bestehen kann, hat laut Kant jeder Mensch einen Anspruch.
Kriterium: Dieses Recht auf eine allgemein verträgliche Freiheit hat den Rang eines Kriteriums, steht daher im Singular. Die Frage, ob gewisse Ansprüche den Rang von Menschenrechten haben, entscheidet sich an der Frage, ob sie dem Kriterium der allgemein verträglichen Freiheit genügen. Negative Rechte: Die entsprechenden Menschenrechte sind primär Abwehrrechte gegen die Mitmenschen, sekundär Abwehrrechte gegen den Staat, der nämlich seine zugunsten des Rechts eingerichtete Macht nicht missbrauchen darf.
Kant entwickelt nicht nur das Kriterium für Menschenrechte, das Prinzip der allgemein verträglichen Freiheit. Vier negative Freiheitsrechte:
1) (...) das Verbot von Privilegien und das spiegelbildliche Verbot von Diskriminierung; stattdessen ist jeder mit jedem als gleich zu achten. Die gern gegeneinander ausgespielten Begriffe von Freiheit und Gleichheit erweisen sich hier als gleichrangig.
2) (...) das Recht, sein eigener Herr, mithin eine Persönlichkeit eigenen Rechts zu sein. Sie darf
weder zum Leibeigenen noch Sklaven herabgewürdigt werden, ist vielmehr befugt, ihr Leben selbst zu bestimmen.
3) (...) das Recht, in rechtlicher Hinsicht zunächst als unbescholten, positiv gesagt: als rechtlich ehrbar, zu gelten. Die gegenteilige Behauptung gilt damit als beweispflichtig, was Sich im Strafrecht auf das Prinzip in dubio pro reo (im Zweifelsfall für den Angeklagten) beläuft.
4) (...) das menschenrechtliche Recht, so lange Beliebiges zu tun oder zu lassen, wie man nicht in die Rechte anderer, namentlich in ihr inneres Mein und Dein, eingreift.
I 308
Grundrecht des öffentlichen Rechts: jede Person [hat]das Recht auf einen öffentlichen Rechtszustand mit dessen drei Dimensionen: Jeder hat das Recht, erstens in einem Staat, des Näheren einer Republik, zweitens mit seinem Staat in Bezug auf alle anderen Staaten nach Maßgabe eines Völkerrechts, schließlich, global gesehen, in einer weltbürgerlichen Beziehung zu leben.
>Kosmopolitismus/Kant.


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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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