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Die Menschenrechte: Die Menschenrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten, die jedem Menschen auf der Welt zustehen, von der Geburt bis zum Tod. Sie gelten unabhängig davon, woher man kommt, was man glaubt oder wie man sein Leben gestaltet. Siehe auch Grundrechte.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

J.-J. Rousseau über Menschenrechte – Lexikon der Argumente

Höffe I 271
Menschenrechte/Rousseau/Höffe: Nach Rousseau (...) gibt es (...) kein natürliches Recht, kein Naturgesetz, das dem (staats-)bürgerlichen Zustand vorausgeht. Das Recht entstehe erst in der politischen Gesellschaft und mit ihr.(1)
>Staat/Rousseau
. >Naturzustand/Rousseau.
Höffe I 275
Ursprung/Rechtfertigung: Weil der Staat seinen Ursprung in einem Freiheitsakt nimmt, verfügt er über Legitimität, die allerdings ausschließlich auf diesem Weg, einer freien Zustimmung, eben dem >Gesellschaftsvertrag, zustande kommt. Keine auch noch so überlegene Macht kann irgendein Recht erzeugen. Nur ein allseitiger Konsens, eine Vereinbarung, die von keinem der Betroffenen Widerspruch erfährt, ermächtigt zu einer rechtmäßigen Herrschaft(2).
>Rechtfertigung/Rousseau, >Staat/Rousseau, >Gesellschaftsvertrag/Rousseau.
Höffe I 278
Gemeinwohl: Da [der Gemeinwille] auf das Wohl des Ganzen ausgerichtet ist, sowohl auf die gemeinsame Erhaltung als auch auf das allgemeine Wohlergehen, kommt ihm gegenüber dem (partikularen) Willen der Einzelnen stets und ohne Einschränkung der normative Vorrang zu.
Das Gemeinwohl geht auf den Willen der Betroffenen zurück.
Höffe: Frage: Wie stellt man diesen Willen fest? Eine Auffassung des Gemeinwillens (volonté générale) als Gedankenexperiment könnte zu einem Kriterium der Zustimmungswürdigkeit führen: Die Antwort könnte (...) in Menschenrechten nach derem strengen Verständnis bestehen, also in Rechten, die dem Menschen, bloß weil er Mensch ist, zukommen.
Rousseau/Höffe: Auch wenn man einige Hinweise in diesem Sinn interpretieren kann, verteidigt Rousseau im Gesellschaftsvertrag keine derartigen Rechte. Stattdessen votiert er für eine empirische Lesart des Gemeinwillens.
>Volonté Génerale/Rousseau.

1. Rousseau, Discours sur l'inégalité parmi les hommes, 1755
2. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique, 1762

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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