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Legitimation: Legitimation ist der Prozess, der etwas akzeptabel und gerechtfertigt macht. Er kann verwendet werden, um den Prozess zu beschreiben, der ein Gesetz, eine Institution oder eine Person in den Augen der Gesellschaft, eines Einzelnen oder einer Gruppe legitimiert. Sie auch Legitimität, Gesetzgebung, Gesetze, Recht, Gesellschaft, Gemeinschaft, Staat, Justiz._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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B��ckenf��rde über Legitimation - Lexikon der Argumente
Brocker I 782 Legitimation/Recht/Staat/Böckenförde: „Legitimationsketten-Theorie“: These: im demokratischen Staat muss jede Sach- oder Personalentscheidung in einer Kette auf den bei Wahlen verbindlich geäußerten Willen des Volkes zurückgeführt werden können. (1) Diese Kette kann zwar lang sein, sie darf aber nicht unterbrochen werden. (2) BöckenfördeVsRousseau: damit betont Böckenförde zwar das Prinzip der Volkssouveränität (3), nicht aber ein direkt-demokratisches Verständnis, für das das Idealbild einer Identität von Regierten und Regierung im Rousseau‘schen Sinne leitend ist. Siehe Demokratie/Böckenförde. 1. Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung – Demokratie. Studien zur Verfassungstheorie und zum Verfassungsrecht, Frankfurt/M. 1992 (zuerst 1991), S. 299 2. Ebenda S. 302 3. Ebenda S. 291 Tine Stein, „Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat – Verfassung- Demokratie“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Böckenf I Ernst-Wolfgang Böckenförde Staat, Gesellschaft, Freiheit. Studien zur Staatstheorie und zum Verfassungsrecht Frankfurt 1976 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |