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Gesetze: A. Gesetze sind Regeln, die von Regierungen geschaffen und durchgesetzt werden, um die Rechte der Menschen zu schützen und Ordnung und Gerechtigkeit in der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. - B. Naturgesetze sind grundlegende Prinzipien, die beschreiben, wie das Universum funktioniert. Sie sind universell und unveränderlich. - C. Der Status von Gesetzen in den einzelnen Wissenschaften ist umstritten, da sie möglicherweise nur Regelmäßigkeiten beschreiben. Siehe auch Naturgesetze, Regelmäßigkeiten, Prinzipien.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

John Locke über Gesetze – Lexikon der Argumente

Höffe I 246
Gesetze/Locke/Höffe: Locke(1)[untersucht] in den (...) Versuchen über das Naturgesetz(1) (...) wie jene normativen Prinzipien erkannt werden können, die bei den Griechen physei dikaion und bei
den Römern lex naturae, «Naturgesetz» bzw. «Naturrecht», heißen. Über deren Gehalt herrscht im 17. Jahrhundert weitgehend Einigkeit. Als fundamentale Verbindlichkeit gilt das genannte Schädigungsverbot (...).
>Naturrecht
.
Wie erkennen wir die Gesetze? Wegen der inhaltlichen Einigkeit stellt sich für Locke im Wesentlichen nur die Frage der Erkennbarkeit. Gemäß seiner erkenntnistheoretischen Grundthese weist er die Ansicht zurück, es handele sich um ein angeborenes Wissen. Vielmehr liege zwar eine über alle geographischen und geschichtlichen Besonderheiten hinweg wahrnehmbare, für die gesamte Menschheit zutreffende Verbindlichkeit vor. Erkannt werde sie aber erst mithilfe des durch Sinneswahrnehmung und schlussfolgerndes Denken gebildeten natürlichen Lichts (lumen
naturale). ((s) KantVsLocke: Das Sittengesetz ist übersinnlich).
Lumen naturale/Locke: Dahinter stehe ein weiser und mächtiger Welturheber, dessen Existenz
Höffe I 247
man aus der wunderbaren Ordnung der Welt erschließen könne. Locke beruft sich hier auf den sogenannten physiko-theologischen Gottesbeweis, der von der Beobachtung einer der Welt innewohnenden Ordnung auf einen Schöpfergott schließt.
>Gottesbeweise.

1. J. Locke, Essays on the Law of Nature

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.

Loc III
J. Locke
An Essay Concerning Human Understanding

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016

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