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Rechte von Minderheiten: Minderheitenrechte sind die Rechte von Einzelpersonen und Gruppen, die sich von der dominierenden Gruppe in der Gesellschaft unterscheiden, z. B. ethnische, religiöse, sprachliche oder sexuelle Minderheiten. Diese Rechte sollen Minderheiten vor Diskriminierung schützen und sicherstellen, dass sie die gleichen Chancen haben, an der Gesellschaft teilzuhaben. Siehe auch Minderheiten, Mehrheit, Gesellschaft, Gerechtigkeit, Diskriminierung._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Will Kymlicka über Minderheitenrechte – Lexikon der Argumente
Gaus I 251 Minderheitenrechte/Kymlicka/Kukathas: Nach Kymlicka konnten Minderheitenrechte nicht einfach unter den Menschenrechten subsumiert werden, weil "Menschenrechtsstandards einfach nicht in der Lage sind, einige der wichtigsten und umstrittensten Fragen in Bezug auf kulturelle Minderheiten zu lösen" (1995a(1): 4). Amtssprache/Bildung: Dazu gehörten Fragen darüber, welche Sprachen in den Parlamenten, Bürokratien und Gerichten anerkannt werden sollten; ob ethnische oder nationale Gruppen öffentlich finanzierten Unterricht in ihrer Muttersprache erhalten sollten; Interne Grenzen: ob interne Grenzen gezogen werden sollten, so dass kulturelle Minderheiten in den lokalen Regionen Mehrheiten bilden; ob traditionelle Heimatländer der indigenen Völker zu ihren Gunsten reserviert werden sollten; und welches Maß an kultureller Integration von Einwanderern, die die Staatsbürgerschaft anstreben, verlangt werden könnte (1995a(1): 4-5). >Menschenrechte/Kymlicka. Gaus I 252 Die letztlich von Kymlicka vertretene Theorie unterschied drei Arten von Minderheiten- bzw. Gruppenrechten - differenzierte Rechte, die ethnischen und nationalen Gruppen zugestanden werden sollten: 1) Selbstverwaltungsrechte, 2) polyethnische Rechte und 3) besondere Vertretungsrechte. 1) Selbstverwaltungsrechte: Selbstverwaltungsrechte erfordern die Delegation von Befugnissen an nationale Minderheiten, wie z.B. indigene Völker, aber diese Rechte würden nicht für andere kulturelle Minderheiten, die in das Land eingewandert waren, gelten. 2) Polyethnische Rechte: Letztere kämen für polyethnische Rechte in Frage, die finanzielle Unterstützung und rechtlichen Schutz für Praktiken garantieren, die bestimmten ethnischen oder religiösen Gruppen eigentümlich sind. 3) Besondere Vertretungsrechte: Sowohl indigene Völker als auch eingewanderte Minderheiten könnten ebenfalls Anspruch auf besondere Vertretungsrechte haben, die Minderheitenvertretern einen Platz in staatlichen Organen oder Institutionen garantieren. Minderheiten: Im Mittelpunkt von Kymlickas Darstellung der gruppenbezogenen Rechte steht die Unterscheidung zwischen zwei Arten von Minderheiten: nationale Minderheiten und ethnische Minderheiten. Nationale Minderheiten sind Völker, deren zuvor selbstverwaltete, territorial konzentrierte Kulturen in einen größeren Staat eingegliedert wurden. Beispiele hierfür sind "Indianer", Puerto Ricaner, Chicanos und eingeborene Hawaiianer in den Vereinigten Staaten, die Quebecois und verschiedene Ureinwohnergemeinschaften in Kanada und die australischen Ureinwohner (Aborigines). Ethnische Minderheiten sind jedoch Völker, die in eine neue Gesellschaft eingewandert sind und sich nicht selbst regieren wollen, aber dennoch an ihrer ethnischen Identität und ihren Traditionen festhalten wollen. >Multikulturalismus/Kymlicka, >Kultur/Kymlicka. Gesellschaftliche Kultur/Gruppen/Kymlicka: (...) "Liberale können und sollten bestimmte äußere Schutzvorkehrungen unterstützen, wenn sie die Fairness zwischen Gruppen fördern, sollten aber interne Einschränkungen ablehnen, die das Recht der Gruppenmitglieder einschränken, traditionelle Autoritäten und Praktiken in Frage zu stellen und zu revidieren" (1995a(1): 37). Welche gruppendifferenzierten Rechte gewährt werden Gaus I 253 hängt dann davon ab, ob die jeweiligen multinationalen, polyethnischen oder besonderen Vertretungsrechte "externen Schutz" bieten oder "interne Beschränkungen" durchsetzen. VsKymlicka: für Kritik und Gegenargumente gegen Kymlicka siehe >Minderheitenrechte/Politische Theorien. 1. Kymlicka, Will (1995a) Multicultural Citizenship: A Liberal Theory of Minority Rights. Oxford: Oxford University Press. Kukathas, Chandran 2004. „Nationalism and Multiculturalism“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Kymlicka, Will
Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |