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Entschädigung: Im Fahrlässigkeitsrecht ist die Entschädigung das Geld, das ein Gericht von einem fahrlässig handelnden Beklagten an einen geschädigten Kläger zu zahlen hat. Der Zweck der Entschädigung besteht darin, den Kläger zu entschädigen oder ihn wieder in die Lage zu versetzen, in der er sich vor der Fahrlässigkeit befand. Siehe auch Haftungsrecht, Fahrlässigkeit.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Robert Cooter über Kompensation – Lexikon der Argumente

Parisi I 15
Paradoxon der Kompensation/Cooter/Miceli: Abschreckung und Kompensation sind perfekt kompatibel, wenn nur Schädiger Vorsorge treffen können (wie im einseitigen Vorsorgemodell), aber wenn auch Opfer Vorsorge treffen können, geraten die Kompensations- und die Anreizfunktion in Konflikt, eine Situation, die Cooter (1985)(1) als das "Paradox der Kompensation" bezeichnet. >Schwellenregeln/Wirtschaftstheorien
.
Problem: Das Problem ist das Erfordernis, dass jedes Geld, das der Schädiger im Rahmen der Haftung zu zahlen hat, an den Geschädigten als Schadenersatz weitergegeben werden muss, wodurch eine sogenannte "Entkopplung" von Haftung und Schadenersatz ausgeschlossen wird.* >Haftungsrecht/Learned Hand, >Fahrlässigkeit/Miceli.
Lösung: Die Brillanz der Fahrlässigkeitsregel besteht darin, dass sie dieses Paradoxon auflöst, indem sie einen Verhaltensstandard festlegt, den der Schädiger erfüllen kann, um die Haftung zu vermeiden, und damit dem Opfer einen Anreiz gibt, in Vorsichtsmaßnahmen zu investieren, um seinen eigenen Schaden zu minimieren. >Vorsorge/Cooter.

* Siehe z. B. Polinsky und Che (1991)(2).

** Eine Regel der verschuldensunabhängigen Haftung in Verbindung mit einer Einrede des Mitverschuldens erhält bilaterale Anreize aufrecht, führt aber auch zu einer Entschädigung der Opfer, was zeigt, dass Abschreckung und Entschädigung nicht unbedingt unvereinbar sind.

1. Cooter, Robert (1985). “Unity in Tort, Contract, and Property: The Model of Precaution.” California Law Review 73: 1–51.
2. Polinsky, A. Mitchell and Y. K. Che (1991). “Decoupling Liability: Optimal Incentives for Care and Litigation.” Rand Journal of Economics 22: 562–570.

Miceli, Thomas J. „Economic Models of Law“. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Cooter, Robert

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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