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Vorsorge: Vorsorge bedeutet, in Situationen mit unsicheren oder unvollständigen Informationen vorausschauend zu handeln, um potenzielle Risiken oder Schäden zu minimieren oder zu vermeiden. Siehe auch Risiken, Risikowahrnehmung, Versicherungen, Planung, Information, Ungewissheit, Entscheidungen, Entscheidungsprozesse, Entscheidungstheorie.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Robert Cooter über Vorsorge – Lexikon der Argumente

Parisi I 15
Vorsorge/Cooter: Cooter (1985)(1) offenbarte die Macht ökonomischer Modelle, einen vereinheitlichenden Rahmen für das Recht zu liefern, als er Browns Unfallmodell - das, was er das "Modell der Vorsorge" nannte - verwendete, um eine zugrundeliegende Einheit im Delikts-, Vertrags- und Eigentumsrecht aufzuzeigen. >Fahrlässigkeit/Miceli
.
Die Schlüsselerkenntnis Cooters war, dass die meisten Rechtskonflikte, unabhängig von ihrem Gegenstand, als "bilaterale Vorsorge"-Probleme in dem Sinne konzeptualisiert werden können, dass sie einen Streit zwischen zwei Parteien beinhalten (einem Kläger
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und einem Beklagten), wobei jede Partei die Möglichkeit hat, etwas zu unternehmen, um den daraus resultierenden "Schaden" zu vermeiden oder zu mindern. >Kompensation/Cooter.
Vertragsrecht: Im Vertragsrecht zum Beispiel interpretiert Cooter den Bruch eines vertraglichen Versprechens als "Unfall", wobei der "Schädiger" die Partei ist, die das Versprechen bricht (der Versprecher), und das "Opfer" die Partei, der das Versprechen gegeben wurde (der Versprechensempfänger). (Die Tatsache, dass der Bruch oft eine bewusste Handlung und kein "Unfall" ist, ändert nichts an der mathematischen Logik des Modells). Die "Sorgfalt" des Versprechensgebers ist in diesem Fall die Entscheidung, ob (oder wann) er den Vertrag bricht, und die "Sorgfalt" des Versprechensempfängers ist, wie viel er im Vertrauen auf die Erfüllung investiert, was die Höhe des Verlusts im Falle des Bruchs bestimmt. In diesem Zusammenhang kann man zeigen, dass die Zuerkennung des vollen Schadensersatzes für den Vertragsbruch (die Maßnahme des "Erwartungsschadens") wie die verschuldensunabhängige Haftung im Bereich der unerlaubten Handlungen ist, weil sie effiziente Anreize für die Versprecher schafft, den Vertragsbruch zu vermeiden, aber unzureichende Anreize für die Versprecher, den Schaden zu mindern. Cooter hat jedoch gezeigt, dass eine Regel, die den Schadenersatz auf den Betrag begrenzt, den der Versprechende vernünftigerweise hätte vorhersehen können, ähnlich wie bei Fahrlässigkeit effiziente Anreize für beide Parteien schafft.
Eigentumsrecht: Cooters Anwendung des Vorsorgemodells auf das Eigentumsrecht betrifft die staatliche Inbesitznahme von Privateigentum im Rahmen der Enteignung. In diesem Zusammenhang entspricht die Vorsorge des Schädigers der Entscheidung der Regierung, Eigentum zu übernehmen, während die Vorsorge des Opfers die anfängliche Investition des Landbesitzers in Verbesserungen des Landes darstellt, die den Wert des verlorenen Eigentums im Falle einer Übernahme bestimmt. Miceli und Segerson (1994)(2), 1996(3)) wenden dieses Modell auf das Recht der regulatorischen Übernahmen an und zeigen, dass effiziente Entscheidungen sowohl von Regulierungsbehörden als auch von Landeigentümern durch eine bedingte (Schwellen-)Entschädigungsregel erreicht werden können, die die Regierung nur dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn sie ein Stück Land ineffizient reguliert. >Schwellenregeln/Wirtschaftstheorien.

1. Cooter, Robert (1985). “Unity in Tort, Contract, and Property: The Model of Precaution.” California Law Review 73: 1–51.
2. Miceli, Thomas J. and Kathleen Segerson (1994). “Regulatory Takings: When Should Compensation Be Paid?” Journal of Legal Studies 23: 749–776.
3. Miceli, Thomas J. and Kathleen Segerson (1996). Compensation for Regulatory Takings: An Economic Analysis with Applications. Greenwich, CT: JAI Press.

Miceli, Thomas J. „Economic Models of Law“. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University Press.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.
Cooter, Robert

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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