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Anreize: In der Psychologie sind Anreize Stimuli, die Personen zu bestimmten Verhaltensweisen motivieren. Diese können positiv sein, wie Belohnungen oder Vorteile, oder negativ, wie die Vermeidung von Strafen. Siehe auch Entscheidungsprozesse, Motivation, Verhalten, Sozialverhalten, Stimuli.

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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
Autor Begriff Zusammenfassung/Zitate Quellen

Donald Wittman über Anreize – Lexikon der Argumente

Parisi I 428
Zeit/ex ante/ex post/Recht/Effizienz/Anreize/Wittman: Wenn (...) Inputs gleichzeitig auftreten (d. h. wenn die zweite Partei in der Sequenz nicht ausreichend vorgewarnt ist), schaffen verschiedene Haftungsregeln die richtigen Anreize für ein effizientes Ergebnis. Zum Beispiel würde der Eigentümer sowohl bei Fahrlässigkeit mit Mitverschulden als auch bei komparativer Fahrlässigkeit für den gesamten Schaden an seinem [Gut] haften. Dies würde die Eigentümer von Motorrädern davon abhalten, ihre Motorräder ineffizienterweise mitten auf der Straße zu parken.
Wenn die Inputs jedoch nacheinander erfolgen, schafft keine der schadenersatzbasierten Haftungsregeln die optimalen Anreize sowohl für die langfristige Effizienz als auch für die zweitbesten Ergebnisse, wenn die langfristig effiziente Wahl nicht von der ersten Partei getroffen wird. Zum Beispiel kann eine Regel der vergleichenden Fahrlässigkeit LKW-Fahrer nicht davon abhalten, mit Motorrädern zusammenzustoßen, und gleichzeitig Motorradfahrer davon abhalten, ihre Motorräder mitten auf der Straße abzustellen. Wenn die vergleichende Fahrlässigkeit die richtigen Anreize für Lkw-Fahrer bietet, auszuweichen und nicht mit geparkten Motorrädern zusammenzustoßen, dann haben Motorradfahrer keinen ausreichenden Anreiz, ihre Motorräder überhaupt an geeigneten Stellen abzustellen. Wenn die komparative Fahrlässigkeit die richtigen Anreize für Motorradfahrer bietet, angemessen zu parken, dann werden sie nur selten in der Mitte der Straße parken; aber wenn sie es doch tun, dann gibt es keine ausreichenden Anreize für Lkw-Fahrer, Schäden an Motorrädern optimal zu vermeiden.
Kurz gesagt, wir brauchen ein System von Regeln, das die richtigen Anreize für effizientes Verhalten schafft und gleichzeitig die richtigen Anreize für die zweite Partei schafft, effizient zu reagieren, wenn die erste Partei ineffizient handelt.
Lösung/Wittman: Der Ausweg aus diesem Dilemma ist eine Haftungsregel, die auf den der anderen Partei auferlegten Grenzkosten und nicht auf dem tatsächlichen Schaden basiert.
Parisi I 429
Da die zweite Partei von der ersten Partei entschädigt wird, ist die Nettohaftung der zweiten Partei für Schäden und zusätzliche Prävention gleich Null, wenn die zweite Partei optimal auf das suboptimale Verhalten der ersten Partei reagiert.
>Vertragsrecht/Wittman
.
Parisi I 432
Zeitliche Abfolge/Haftung: (...) bei einer Abfolge von Ereignissen sollte die Grenzkostenhaftung unabhängig davon gelten, ob ein Schaden vorliegt oder wer tatsächlich geschädigt wird. Das Gesetz spiegelt die Symmetrie dieser Analyse wider. Eine Person wird wegen Falschparkens mit einem Bußgeld belegt, unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen ist. Je nachdem, welche Partei die letzte klare Chance hatte, kann die Doktrin gegen den Beklagten zugunsten des Klägers oder gegen den Kläger zugunsten des Beklagten angewendet werden.
Nehmen wir z. B. an, dass der Lkw illegal auf der Straße geparkt war und das Motorrad mit ihm zusammenstieß, wobei der Motorradfahrer, nicht aber der Lkw beschädigt wurde. Der Lkw würde
Parisi I 433
einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten. Wenn der Motorradfahrer die letzte freie Chance hatte, dann würde der Motorradfahrer für den Schaden des Motorradfahrers haften; wenn der Motorradfahrer nicht die letzte freie Chance hatte, dann würde der LKW auch für den Schaden des Motorradfahrers haften.
Parisi I 434
Rettungsmaßnahmen: (...) damit es die richtigen wirtschaftlichen Anreize gibt, muss sowohl die Haftung des Geretteten für die Rettung als auch die Haftung des Retters für die Nichtrettung gegeben sein. Bei der kontinentalen Regel werden beide angewandt. Die angloamerikanische Regel kennt im Allgemeinen keine von beiden; es gibt jedoch viele Ausnahmen, die auf besonderen Beziehungen beruhen. Eine Reihe von Gesetzen verpflichtet einen Autofahrer, der in einen Unfall verwickelt ist, den Unfallopfern unabhängig vom Verschulden Hilfe zu leisten. In den meisten amerikanischen Gerichtsbarkeiten haftet der Schiffseigner, wenn der Kapitän es versäumt, angemessene Maßnahmen zur Rettung von über Bord gesprungenen Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zu ergreifen. Die Passagiere (die Besatzung) zahlen für diese Rettungsmaßnahmen über höhere Ticketpreise (niedrigere Löhne).
>Haftung/Wittman, >Grenzkosten/Wittman, >Effizienz/Wittman.


Donald Wittman. “Ex ante vs. ex post”. In: Parisi, Francesco (ed) (2017). The Oxford Handbook of Law and Economics. Vol 1: Methodology and Concepts. NY: Oxford University.

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Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der Argumente
Der Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente.


Wittman, Donald

Parisi I
Francesco Parisi (Ed)
The Oxford Handbook of Law and Economics: Volume 1: Methodology and Concepts New York 2017

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