Absicht: Vorsatz zu einer Handlung, im Gegensatz zu einem zufälligen Zustandekommen eines entsprechenden Ereignisses. Siehe auch Intentionen, Motive, Verursachung, Willensakte._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. |