Fälschung: Herstellung eines Gegenstands mit Eigenschaften, die mehr oder weniger einem bereits existierenden Gegenstand oder einem vermuteten Gegenstand aus einer Serie von Gegenständen ähnlich sind. Zweck der Fälschung ist Täuschung. Die Täuschung beruht auf einer über den neuen Gegenstand verbreiteten falschen Herkunftsgeschichte. Ein materieller Gegenstand als solcher kann nicht gefälscht werden. Siehe auch Identität, Ähnlichkeit, Eigenschaften._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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