Illokutionäre Akte: Ein illokutionärer Akt ist das Vollziehen einer Handlung mit dem Äußern eines sprachlichen Ausdrucks. Dies kann das Ausdrücken einer Absicht, eines Gefühl, einer Überzeugung oder eines Wunsches sein. Davon abzugrenzen sind andere Formen der Sprechhandlung wie lokutionäre, perlokutionäre oder propositionale Akte. Siehe auch Sprechakttheorie, Perlokutionäre Akte._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.
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