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 Onlinerecht - Philosophie Lexikon der Argumente
 
Onlinerecht: Das Internetrecht, auch bekannt als Cyberrecht, bezieht sich auf die rechtlichen Grundsätze und Vorschriften, die die Nutzung des Internets regeln, einschließlich geistiges Eigentum, Datenschutz, Cybersicherheit und Online-Handel. Siehe auch Internet, Internetsicherheit, Internetkultur, Soziale Medien, Fake News, Fehlinformationen, Recht, Cyberspace, Datenschutz, Geistiges Eigentum.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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