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 Justizwesen - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Justizwesen, Judikative: Die Justiz ist der Zweig der Regierung, der für die Auslegung von Gesetzen, die Gewährleistung ihrer Anwendung und die Beilegung von Streitigkeiten durch Gerichte zuständig ist. Sie beaufsichtigt Gerichtsverfahren, sorgt für Gerechtigkeit und bewertet die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, um die Rechtsstaatlichkeit in einer Gesellschaft zu gewährleisten. Siehe auch Gerichtsverfahren, Justiz, Gesetze, Recht, Rechte, Gesellschaft, Rechtsprechung.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz