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 Rechtsstaatlichkeit - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Rechtsstaatlichkeit: Die Rechtsstaatlichkeit ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass niemand über dem Gesetz steht und dass jeder vor dem Gesetz gleich behandelt wird. Die wichtigsten Grundsätze sind der Vorrang des Gesetzes, die Gleichheit vor dem Gesetz, ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und eine unabhängige Justiz. Siehe auch Gesellschaft, Recht, Rechte, Justiz, Gesetzgebung, Demokratie, Staat.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz