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 Verträge - Wirtschaft Lexikon der Argumente
 
Verträge: Verträge sind rechtlich durchsetzbare Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die gegenseitige Verpflichtungen begründen. Sie sind ein Versprechen, etwas zu tun oder zu unterlassen. Die Bedingungen eines Vertrags müssen von beiden Parteien vereinbart werden. Siehe auch Vertragstheorie.
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Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente.

 
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Hg. Martin Schulz