Lexikon der Argumente


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Mill Feinberg Gaus I 109
Mill/Feinberg/Gaus: Das klassische Werk zum Schadensprinzip und ganz allgemein zu dem Ansatz von Mill für politische Gerechtigkeit ist Joel Feinbergs meisterhaftes vierbändiges Werk "The Moral Limits of the Criminal Law" (1984-90)(1). (1) Was genau ist ein Schaden (1984)(1)?
(2) Erlaubt die millionenfache Moral Nötigung, um Handlungen zu verhindern, die zwar für andere nicht schädlich, für manche aber beleidigend sind (1985)(1)?
(3) Wenn Einzelpersonen nicht in der Lage sind, völlig freiwillige Entscheidungen zu treffen, kann dann Zwang angewendet werden, um zu verhindern, dass sie sich selbst Schaden zufügen (1986)(1)? Und
(4) gibt es irgendwelche Bedingungen, unter denen Liberale Zwang rechtfertigen, die
Gaus I 110
nicht in eine der oben genannten Kategorien fallen (1990)(1)? Feinberg zeigt überzeugend, dass Mills radikaler Vorschlag - dass nur der Schaden für andere soziale Einmischung rechtfertigen kann - bei sorgfältiger Prüfung unplausibel ist, aber dennoch plausibel als Kern einer liberalen Sozialmoral verstanden wird (siehe weiter Gaus, 1999(2): Teil II). Moral/Feinberg: Wie Feinberg hervorhebt, sind Moralvorstellungen, die auf dem Schadensprinzip beruhen, insofern liberal, als es eine Freiheitsvermutung gibt: Wenn die Handlung einer Person keinen Schaden für andere darstellt, dann hat sie das Recht, so zu handeln, wie sie es für richtig hält (1984(1): 9). Grundlegend für das Schadensprinzip ist zudem der Grundsatz, dass dort, wo die Zustimmung vorliegt, kein Schaden entsteht: So kann man in Handlungen einwilligen, die die eigenen Interessen zurücksetzen (wie z.B. die Einnahme von Drogen); man hat das Recht, sich selbst Schaden zuzufügen, und auch der Dealer schadet einem nicht, wenn man in Kenntnis der Sachlage in den Kauf eingewilligt hat.
VsFeinberg: Kritiker des Schadensprinzips (z.B. de Jasay, 1991)(3) haben jedoch argumentiert, dass es eine schlechte Grundlage für liberale Prinzipien darstellt, da der Begriff des Schadens sehr formbar ist: Er kann so interpretiert werden, dass er die Prävention psychologischer und kultureller Schäden umfasst (siehe z.B. Kernohan(4), 1997), und rechtfertigt somit umfangreiche und aufdringliche Zwangsinterventionen. >Handlungen/Benn.

1. Feinberg 1984-90
- Feinberg, Joel (1984) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. I, Harm to Others. New York: Oxford University Press. - Feinberg, Joel (1985) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. II, Offense to Others. New York: Oxford University Press.
- Feinberg, Joel (1986) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. III, Harm to Self. New York: Oxford University Press.
- Feinberg, Joel (1990) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. IV, Harmless Wrongdoing. New York: Oxford University Press.

2. Gaus, Gerald F. (1999) Social Philosophy. Armonk, NY: Sharpe.
3. De Jasay, Anthony (1991) Choice, Contract and Consent: A Restatement of Liberalism. London: Institute of Economic Affairs.
4. Kernohan, Andrew (1997) Liberalism, Equality, and Cultural Oppression. Cambridge: Cambridge University Press.

Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Moral Feinberg Gaus I 110
Moral/Feinberg/Gaus: Wie Feinberg hervorhebt, sind Moralvorstellungen, die auf dem Schadensprinzip beruhen, insofern liberal, als es eine Freiheitsvermutung gibt: Wenn das Handeln einer Person keinen Schaden für andere darstellt, dann hat sie das Recht, so zu handeln, wie sie es für richtig hält (1984(1): 9). >Mill/Feinberg.
Grundlegend für das Schadensprinzip ist zudem der Grundsatz, dass dort, wo die Zustimmung vorliegt, kein Schaden entsteht: So kann man in Handlungen einwilligen, die die eigenen Interessen zurücksetzen (wie z.B. die Einnahme von Drogen); man hat das Recht, sich selbst zu schaden, und auch der Dealer schadet Ihnen nicht, wenn Sie dem Kauf in Kenntnis der Sachlage zugestimmt haben. VsFeinberg: Kritiker des Schadensprinzips (z.B. de Jasay, 1991)(2) haben jedoch argumentiert, dass es eine schlechte Grundlage für liberale Prinzipien darstellt, da der Begriff des Schadens sehr formbar ist: Er kann so interpretiert werden, dass er die Prävention psychologischer und kultureller Schäden umfasst (siehe z.B. Kernohan, 1997)(3), und rechtfertigt somit umfangreiche und aufdringliche Zwangsinterventionen.
Darüber hinaus öffnet die Forderung, dass die Handelnde "informierte Zustimmung" geben muss und dass ihre selbstschädigenden Handlungen "freiwillig" sind, den Weg für paternalistische Interventionen (Kleinig, 1983)(4).
>Handlungen/Benn.

1. Feinberg 1984-90
- Feinberg, Joel (1984) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. I, Harm to Others. New York: Oxford University Press. - Feinberg, Joel (1985) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. II, Offense to Others. New York: Oxford University Press.
- Feinberg, Joel (1986) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. III, Harm to Self. New York: Oxford University Press.
- Feinberg, Joel (1990) The Moral Limits of the Criminal Law. Bd. IV, Harmless Wrongdoing. New York: Oxford University Press.

2. De Jasay, Anthony (1991) Choice, Contract and Consent: A Restatement of Liberalism. London: Institute of Economic Affairs.
3. Kernohan, Andrew (1997) Liberalism, Equality, and Cultural Oppression. Cambridge: Cambridge University Press.
4. Kleinig, John (1983) Paternalism. Totowa, NJ: Rowman and Allenhead.

Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004