Begriff/ Autor/Ismus |
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Autonomie | Dworkin | Gaus I 103 Autonomie/Dworkin, Gerald/Gaus: (...) an Gerald Dworkin: "[w]as ein Individuum zu der besonderen Person macht, die es ist, ist sein Lebensplan, seine Projekte. Wenn man nach Autonomie strebt, formt man sein Leben, man konstruiert seinen Sinn. Der autonome Mensch gibt seinem Leben Sinn" (1988(1): 31). Gaus: Solche Visionen von Autonomie behalten viel von der Struktur des Selbstverwirklichungs-Perfektionismus des 19. Jahrhunderts bei, während die Idee einer reichen Entfaltung der eigenen Fähigkeiten weniger im Vordergrund steht. Der Gedanke eines kohärenten Lebensplans stand im Mittelpunkt der Selbstverwirklichungstheorie des 19. Jahrhunderts (Gaus, 1983a(2): 34-44); die Idee eines Projekts oder eines Plans weist auf eine kohärente und integrierte Gesamtheit von Zielen hin. In dem Maße, in dem eine Konzeption der persönlichen Autonomie eine bestimmte rationale Struktur von Zielen voraussetzt, oder Gaus I 104 einen rational konstruierten Plan, lädt er die elitären und paternalistischen Einwände ein, die gegen den liberalen Perfektionismus des 19. Jahrhunderts erhoben wurden. VsDworkin, Gerald: Diese Probleme werden durch Autonomiekonzepte gemildert, nach denen "die Grundidee der Autonomie darin besteht, die eigene Welt zu gestalten, ohne dem Willen anderer unterworfen zu sein" (Young, 1986(3): 19). >Autonomie/Gaus, >Individuum/Mill,>Liberalismus/Gaus. 1. Dworkin, Gerald (1988) The Theory and Practice of Autonomy. Cambridge: Cambridge University Press. 2. Gaus, Gerald F. (1983a) The Modern Liberal Theory of Man. New York: St Martin’s. 3. Young, Robert (1986) Personal Autonomy: Beyond Negative and Positive Freedom. London: Croom-Helm. Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications. |
Dworkin I Ronald Dworkin Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978 Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |
Autonomie | Young | Gaus I 103 Autonomie/Young, Robert/Gaus: Der Gedanke eines kohärenten Lebensplans war zentral für die Selbstverwirklichungstheorie des 19. Jahrhunderts (Gaus, 1983a(1): 34-44); die Idee eines Projekts oder eines Plans weist auf eine kohärente und integrierte Gesamtheit von Zielen hin. In dem Maße, in dem eine Konzeption der persönlichen Autonomie eine bestimmte rationale Struktur von Zielen voraussetzt, oder Gaus I 104 einen rational konstruierten Plan, lädt er die elitären und paternalistischen Einwände ein, die gegen den liberalen Perfektionismus des 19. Jahrhunderts erhoben wurden. VsDworkin, Gerald: Diese Probleme werden durch Autonomiekonzepte gemildert, nach denen "die Grundidee der Autonomie darin besteht, die eigene Welt zu gestalten, ohne dem Willen anderer unterworfen zu sein" (Young, 1986(2): 19). Young: Eine autonome Person setzt ihre kritischen Fähigkeiten ein, um ihre Ziele und Projekte so zu bewerten und auszuwählen, dass sie wirklich ihre eigenen sind und nicht einfach von anderen aufgezwungen oder unreflektiert von ihnen übernommen werden. Autonomie wird so verstanden als "ein Ideal der Selbstschöpfung ... Autonomie steht im Gegensatz zu einem Leben erzwungener Entscheidungen. Sie steht im Gegensatz zu einem Leben ohne Wahlmöglichkeiten oder zu einem Leben, in dem man durchs Leben driftet, ohne jemals die Fähigkeit zur Wahl auszuüben" (Raz, 1986(3): 370, 371). Diese Vorstellung von Autonomie ist also ein viel offeneres und daher weniger umstrittenes Ideal als die Ideale der Selbstverwirklichung oder der Projektverfolgung. >Autonomie/Gaus. 1. Gaus, Gerald F. (1983a) The Modern Liberal Theory of Man. New York: St Martin’s. 2. Young, Robert (1986) Personal Autonomy: Beyond Negative and Positive Freedom. London: Croom-Helm. 3. Raz, Joseph (1986) The Morality of Freedom. Oxford: Clarendon. Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications. |
Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |
Egalitarismus | Miller | Gaus I 417 Egalitarismus/Miller/Weinstein: Miller würde sich dagegen wehren, als egalitärer Liberaler charakterisiert zu werden; er würde dieses Etikett als eine Verschmelzung der "einfachen" Verteilungsgleichheit mit der "komplexen" marktsozialistischen Gleichheit ansehen, die er favorisiert.* Ersterer schreibt vor, dass die Menschen in Bezug auf einige X gleichberechtigt sein sollten, und beschränkt damit Gleichheitsdebatten auf Streitigkeiten über Gleichheit wovon? Walzer: In Anlehnung an Michael Walzer geht es bei der komplexen Gleichheit nicht um die Verteilung von X. Vielmehr handelt es sich um ein "soziales Ideal" darüber, wie wir einander als Gleiche behandeln sollen. Miller: Aber Miller bleibt dennoch ein egalitärer Liberaler: "Eine egalitäre Gesellschaft muss eine Gesellschaft sein, die eine Reihe von verschiedenen Gütern anerkennt" und sicherstellt, dass jedes "nach seinem eigenen richtigen Kriterium [Verdienst, Not und Gleichheit] verteilt wird". Solange keine Verteilungssphäre andere dominiert, ist eine komplexe Gleichheit gesichert. Der wahre "Feind der Gleichheit ist die Dominanz", die politisch reguliert werden muss (1995(1): 203). Und Dominanz ist ruchlos, weil sie so schädlich für die individuelle Selbstentfaltung ist. Vgl. >Selbstverwirklichung/Hobhouse. Tradition: Miller räumt bereitwillig ein, dass sich seine politische Theorie auf zwei politische Traditionen stützt: "Verteilungsgerechtigkeit aus der Tradition des Liberalismus, soziale Gleichheit aus der Sozialdemokratie und dem Sozialismus" (1999: 244). Folglich ist Miller ein wahrer Erbe der neuen Liberalen. Auch für sie ist kein Gerechtigkeitsprinzip souverän. Gleichheit und Bedürfnis-Temperament desertieren qua individueller Wahl und Verantwortung, so dass alle Bürger wirklich die gleiche Chance haben, ihre Talente nach eigenem Gutdünken zu entfalten. MillerVsDworkin/MillerVsSen: (...) Die Versionen von Dworkin und Sen sind egalitär in dem Sinne, wie Miller den 'einfachen' Sinn pejorativ bezeichnet. Während Dworkin den Ausgleich von Ressourcen bevorzugt, bevorzugt Sen den Ausgleich von Fähigkeiten. >Leben/Dworkin. * Für Miller gibt es "keinen tiefgreifenden Antagonismus zwischen Meritokratie" und einem angemessen regulierten Markt, denn je egalitärer eine Marktwirtschaft ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie Belohnungen je nach Verdienst zuteilt (1999(2): 179). Siehe auch Millers Verteidigung des Marktsozialismus in Markt, Staat und Gemeinschaft (1989)(3) und Cohen (1995(4): Kap. I l) für eine kritische Antwort. 1. Miller, David (1995) 'Complex equality'. In David Miller and Michael Walzer, Hrsg., Pluralism, Justice and Equality. Oxford: Oxford University Press, 197-225. 2. Miller, David (1999) Social Justice. Cambridge, MA: Harvard University Press. 3. Miller, David (1989) Market, State and Community. Oxford: Oxford University Press. 4. Cohen, G. A. (1995) Self-Ownership, Freedom and Equality. Cambridge: Cambridge University Press. Weinstein, David 2004. „English Political Theory in the Nineteenth and Twentieth Century“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications |
Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |
Kommunitarismus | Politische Theorien | Gaus I 170 Kommunitarismus/Politische Philosophie/Dagger: [Sehnsucht nach Gemeinschaft] fand erst in den 1840er Jahren Ausdruck im Wort "kommunitaristisch", als es und "communautaire" fast gleichzeitig in den Schriften englischer und französischer Sozialisten auftauchten. Französische Wörterbücher weisen Etienne Cabet und Pierre-Joseph Proudhon als die ersten aus, die das Wort "communautaire" verwendeten, aber das Oxford English Dictionary schreibt das Wort "communitarian" einem Goodwyn Barmby zu, der 1841 die Universal Communitarian Association gründete und eine Zeitschrift herausgab, die er "The Promethean" oder "Communitarian Apostle" nannte. Laut Ralph Waldo Emersons Essay über die "englischen Reformer", warb Barmby Gaus I 171 für seine Publikation als "die billigste aller Zeitschriften und die Zeitung, die sich am meisten der Sache des Volkes widmet; geweiht dem Pantheismus in der Religion und dem Kommunismus in der Politik" (1842(1): 239). Am Anfang scheint "kommunitär" also ein grobes Synonym für "sozialistisch" und "kommunistisch" gewesen zu sein. Ein Kommunitarist zu sein bedeutete einfach zu glauben, dass Gemeinschaft irgendwie lebenswichtig für ein lohnendes Leben ist und deshalb vor verschiedenen Bedrohungen geschützt werden muss. Sozialisten und Kommunisten waren zwar linksgerichtet, aber ein Kommunitarist konnte politisch genauso gut rechts wie links von der Mitte stehen (Miller, 2000c)(2). (...) Menschen, die aus dem sesshaften, familienorientierten Leben in Dörfern und Kleinstädten in das unruhige, individualistische Leben von Handel und Städten zogen, konnten Wohlstand und persönliche Freiheit erlangen, aber sie zahlten den Preis der Entfremdung, Isolation und Entwurzelung. Ferdinand Tönnies (2001)(3) hat mit seiner Unterscheidung zwischen Gemeinschaft (community) und Gesellschaft (association oder civil society) in dieser Hinsicht einen besonderen Einfluss ausgeübt. Wie Tönnies die Begriffe definiert, ist Gemeinschaft eine intime, organische und traditionelle Form des menschlichen Zusammenlebens; Gesellschaft ist unpersönlich, mechanisch und rational. Ersteres gegen Letzteres zu tauschen bedeutet also, Wärme und Unterstützung gegen Kälte und Kalkül einzutauschen. Die Sorge um die Gemeinschaft nahm im zwanzigsten Jahrhundert eine andere Richtung, als einige Schriftsteller begannen, die zentripetale Kraft des modernen Staates als die Hauptbedrohung für die Gemeinschaft zu sehen. Diese Wende zeigt sich zum Beispiel in José Ortega y Gassets Warnungen in "Der Aufstand der Massen" vor "der größten Gefahr, die heute die Zivilisation bedroht": die staatliche Intervention; die Absorption aller spontanen sozialen Anstrengungen durch den Staat" (1932(4): 120). Nisbet: Robert Nisbets "The Quest for Community" (1953)(5) gibt eine besonders klare Stellungnahme zu dieser Position ab, die sich mehr auf Tocquevilles Beharren auf die Bedeutung freiwilliger Zusammenschlüsse von Bürgern als auf die Sehnsucht nach Gemeinschaft stützt. >Gemeinschaft/Tönnies. Im 19. und 20. Jahrhundert, nahm die Sehnsucht nach Gemeinschaft die Form einer Reaktion sowohl gegen die atomisierenden, anomischen Tendenzen der modernen, städtischen Gesellschaft als auch gegen die Anwendung der zentripetalen Kraft des modernen Staates zur Eindämmung dieser Tendenzen an. Darüber hinaus wurde die Moderne oft mit dem Liberalismus in Verbindung gebracht, einer Theorie, auf der viele sich ausruhten und einen atomistischen und sogar "besitzergreifenden" Individualismus förderten (Macpherson, 1962)(6). Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der Kommunitarismus im späten zwanzigsten Jahrhundert im Zuge einer Debatte mit - oder vielleicht auch innerhalb - des Liberalismus. >Liberalismus/Gaus. Philosophischer Kommunitarismus: Vier Bücher, die in den 1980er Jahren in rascher Folge veröffentlicht wurden - Alasdair MacIntyres "After Virtue" (1981)(7), Michael Sandel's "Liberalism and the Limits of Justice" (1982)(8), Michael Walzers "Spheres of Justice" (1983)(9) und Charles Taylors "Philosophical Papers" (1985)(10) - markierten die Entstehung dieser philosophischen Form des Kommunitarismus. So unterschiedlich sie auch voneinander sind, drücken alle diese Bücher die Unzufriedenheit über dem Liberalismus aus, insbesondere in Form von Theorien über Gerechtigkeit und Rechte. Das Hauptziel war hier John Rawls' "A Theory of Justice" (1971)(11), aber auch Robert Nozicks "Anarchy, State, and Utopia" (1974)(12), Ronald Dworkins "Taking Rights Seriously" (1977)(13) und Bruce Ackermans "Social Justice in the Liberal State" (1980)(14) standen in der Kritik. (KommunitarismusVsRawls, KommunitarismusVsNozick, KommunitarismusVsAckerman, Bruce, KommunitarismusVsDworkin). KommunitarismusVsLiberalismus: Eine typische Klage war und ist, dass diese Theorien zu abstrakt und universalistisch sind. Walzer: Im Gegensatz zu ihnen schlägt Walzer einen "radikal partikularistischen" Ansatz vor, der sich um "Geschichte, Kultur und Mitgliedschaft" kümmert, indem er nicht fragt, was "rationale Individuen unter universalisierenden Bedingungen dieser oder jener Art" wählen würden, sondern was "Individuen wie wir wählen würden, die so situiert sind wie wir, die eine Kultur teilen und entschlossen sind, sie weiterhin zu teilen" (1983(9): xiv, 5). >M. Walzer. Walzer macht damit auf die Bedeutung der Gemeinschaft aufmerksam, die er und andere, die in den frühen 1980er Jahren schrieben, sowohl philosophisch als auch politisch vernachlässigt sahen. Für einen wertvollen, ausführlichen Überblick über diese Debatte siehe Mulhall und Swift, 1996(15). Gaus I 172 Kommunitäre AntwortenVsKritiken: Antworten: 1) Die erste ist, dass die Kritik der Kommunitaristen unangebracht ist, weil sie den Liberalismus falsch verstanden haben (Caney, 1992)(16). Insbesondere haben die Kommunitaristen die Abstraktheit der von ihnen kritisierten Theorien missverstanden. So behauptet Rawls (1993)(17): Vortrag I), dass sein "politisches" Selbstverständnis vom Selbst vor seinen Zielen keine metaphysische Behauptung über die Natur des Selbst ist, wie Sandel glaubt, sondern einfach eine Art der Darstellung der Parteien, die hinter dem "Schleier der Unwissenheit" Gerechtigkeitsprinzipien wählen. Diese Vorstellung vom Individuum als einem Selbst, das in der Lage ist, seine Ziele zu wählen, verlangt von den Liberalen auch nicht, dass sie leugnen, dass die individuelle Identität in vielerlei Hinsicht das Produkt ungewählter Bindungen und sozialer Umstände ist. 2) "Was für die liberale Sichtweise zentral ist", so Will Kymlicka, "ist nicht, dass wir ein Selbst vor seinen Zielen wahrnehmen können, sondern dass wir uns als vor unseren Zielen stehend verstehen, in dem Sinne, dass kein Ende oder Ziel von einer möglichen Überprüfung ausgenommen ist" (1989(18) : 52). Wenn man dies versteht, besteht eine zweite Antwort darin, wie Kymlicka, Dworkin (1986(19); 1992(20)), Gewirth (1996)(21) und Mason (2000)(22) zugestehen, dass die Liberalen der Zugehörigkeit, der Identität und der Gemeinschaft mehr Aufmerksamkeit schenken sollten. Man sollte aber darauf bestehen, dass sie dies innerhalb ihrer bestehenden Theorien durchaus tun können. 3) Die dritte Antwort schließlich besteht darin, auf die Gefahren des Appells der Kritiker an die Gemeinschaftsnormen hinzuweisen. Gemeinschaften haben ihre Tugenden, aber sie haben auch ihre Laster - Selbstgefälligkeit, Intoleranz und verschiedene Formen der Unterdrückung und Ausbeutung unter ihnen. Die Tatsache, dass sich die Kommunitaristen diese Laster nicht zu eigen machen, offenbart einfach die Perversität ihrer Kritik: Sie "wollen, dass wir in Salem leben, aber nicht an Hexen glauben" (Gutmann 1992(23): 133; Friedman, 1992(24)). 1. Emerson, R. W. (1842) 'English reformers'. The Dial, 3(2). 2. Miller, David (2000c) 'Communitarianism: left, right and centre'. In his Citizenship and National Identity. Cambridge: Polity. 3. Tönnies, Ferdinand (2001 118871) Community and Civil Society, trans. J. Harris and M. Hollis. Cambridge: Cambridge University Press. 4. Ortega y Gasset, José (1932) The Revolt of the Masses. New York: Norton. 5. Nisbet, Robert (1953) The Quest for Community. Oxford: Oxford University Press. 6. Macpherson, C. B. (1962) The Political Theory of Possessive Individualism: Hobbes to Locke. Oxford: Clarendon. 7. MacIntyre, Alasdair (1981 ) After Virtue: A Study in Moral Theory. Notre Dame, IN: University of Notre Dame Press. 8. Sandel, Michael (1982) Liberalism and the Limits of Justice. Cambridge: Cambridge University Press. 9. Walzer, Michael (1983) Spheres of Justice: A Defense of Pluralism and Equality. New York: Basic. 10. Taylor, Charles (1985) Philosophical Papers, 2 Bd. Cambridge: Cambridge University Press. 11. Rawls, John (1971) A Theory of Justice. Cambridge, MA: Harvard University Press. 12. Nozick, Robert (1974) Anarchy, State, and Utopia. New York: Basic. 13. Dworkin, Ronald (1977) Taking Rights Seriously. Cambridge, MA: Harvard University Press. 14. Ackerman, Bruce (1980) Social Justice in the Liberal State. New Haven, CT: Yale Umversity Press. 15. Mulhall, Stephen and Adam Swift (1996) Liberals and Communitarians, 2. Ed. Oxford: Blackwell. 16. Caney, Simon (1992) 'Liberalism and communitarianism: a misconceived debate'. Political Studies, 40 (June): 273-89. 17. Rawls, John (1993) Political Liberalism. New York: Columbia University Press. 18. Kymlicka, Will (1989) Liberalism, Community, and Culture. Oxford: Clarendon. 19. Dworkin, Ronald (1986) Law's Empire. Cambridge, MA: Harvard University Press. 20. Dworkin, Ronald (1992) 'Liberal community'. In S. Avinerl and A. de-Shalit, eds, ommunitarianism and Individualism. Oxford: Oxford University Press. 21. Gewirth, Alan (1996) The Community of Rights. Chicago: University of Chicago Press. 22. Mason, Andrew (2000) Community, Solidarity, and Belonging: Levels of Community and Their Normative Significance. Cambridge: Cambridge University Press. 23. Gutmann, Amy (1992) 'Communitarian critics of liberalism'. In S. Avineri and A. de-Shalit, eds, Communitarianism and Individualism. Oxford: Oxford University Press. 24. Friedman, Marilyn (1992) 'Feminism and modern friendship: dislocating the community'. In S. Avineri and A. de-Shalit, eds, Communitarianism and Individualism. Oxford: Oxford University Press. Dagger, Richard 2004. „Communitarianism and Republicanism“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications |
Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |
Konsequentialismus | Sen | Gaus I 418 Konsequentialismus/Sen/Weinstein: Sen räumt ein, dass sein modifizierter Konsequentialismus sogar Williams zu einem Konsequentialisten macht (obwohl Williams wahrscheinlich antworten würde, dass wir mit Sen einen unheiligen Mischmasch haben, der nicht mehr im Entferntesten konsequentialistisch ist). Vielleicht kann uns Sens Theorie der Gleichheit hier weiterhelfen. >Gleichheit/Sen, >Egalitarismus/Sen. SenVsDworkin/SenVsRawls: Sen lehnt die Rawls'sche Primärgütergleichheit und Dworkins Ressourcengleichheit sowie die Wohlfahrtsgleichheit zugunsten der Fähigkeitsgleichheit ab. Fähigkeitsgleichheit ist eine modifizierte Bedürfnisrechnung der Gleichheit, ähnlich der von Miller. >Egalitarismus/Miller. Für Sen bestimmen Funktionen und Fähigkeitsfunktionen das Wohlbefinden. Das heißt, das Leben einer Person verläuft dann gut, wenn sie nicht nur verschiedene Dinge zu tun vermag (Funktionen), sondern auch die Möglichkeit besitzt (Fähigkeiten), aus vielen Alternativen zu wählen, diese Dinge zu tun. >Fähigkeiten/Sen. Gleichheit/Sen: Jeder verdient die gleiche Grundversorgung, aber nicht das gleiche Glück. Auch die Freiheit selbst ist elementar, und deshalb verdient auch jeder die gleiche Grundfreiheit oder Fähigkeitsgleichheit. Konsequentialismus: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Moral zwar komplex, aber grundsätzlich "konsequenzbasiert" ist. Moralische Bewertung misst, wie effektiv Freiheit und Rechte gefördert, Pflichten eingehalten und das Wohlbefinden maximiert werden. Und diese Maßstäbe sind wiederum davon abhängig, dass alle die gleichen Grundfähigkeiten genießen, nämlich "ausreichend ernährt zu werden, Mobilität zu haben" und "am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen" (Sen, 1993(1): 36-7). Weinstein: Ungeachtet der Kompliziertheit, Verhalten nach so unterschiedlichen Konsequenzen zu messen, könnten wir immer noch darauf bestehen, dass Sens Konsequentialismus nur dem Namen nach konsequentialistisch ist. 1. Sen, Amartya (1993) 'Capability and well-being'. In Martha Nussbaum and Amartya Sen, Hrsg., The Quality of Life. Oxford: Oxford University Press, 30-53. Weinstein, David 2004. „English Political Theory in the Nineteenth and Twentieth Century“. In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications |
EconSen I Amartya Sen Collective Choice and Social Welfare: Expanded Edition London 2017 Gaus I Gerald F. Gaus Chandran Kukathas Handbook of Political Theory London 2004 |
Prinzipien | Dworkin | Brocker I 596 Prinzipien/Dworkin: Regeln sind entweder gültig oder nicht gültig – dagegen können Prinzipien kollidieren, ohne dass darum wenigstens eines von ihnen ungültig sein müsste. Prinzipien/Dworkin: haben bestimmtes Gewicht und geben an, in welche Richtung Argumente weisen. (1) Moralische Inhalte gelangen in Form von Prinzipien ins Recht. (2) Moralisch gehaltvolle Verfassungsbegriffe wie »Gleichheit« oder »Menschenwürde« sind indes allgemein und wesentlich umstritten. Wir verfügen nicht über einhellig akzeptierte Kriterien ihrer richtigen oder falschen Verwendung. Brocker I 599/600 DworkinVsHart: während Hart auf der konventionellen Natur des Rechts beharrt (Siehe Recht/Hart) , beruft sich Dworkin auf Prinzipien. Siehe Rechtspositivismus/Dworkin HartVsDworkin: siehe Recht/Hart. Brocker I 601 Prinzipien/Dworkin: Für Dworkin besteht ein enger Zusammenhang zwischen Prinzipien und Rechten: Aus Prinzipien gehen die gültigen Ansprüche von Individuen hervor (3). Sie begrenzen die Möglichkeit des Staates, im Namen kollektiver Zielsetzungen individuelle Interessen zu verletzen. Während kollektive Zielsetzungen aggregativ sind, sind Rechte distributiv: Sie schützen Einzelmenschen mit Bezug auf grundlegende und zentrale Interessen. Brocker I 595 Utilitarismus/Prinzipien/DworkinVsUtilitarismus/Dworkin: Prinzipienargumente bringen die moralischen Geltungsansprüche zum Ausdruck, die im Recht eine Rolle spielen. Aus ihnen Brocker I 596 gehen individuelle Rechte hervor, die kollektive Zielsetzungen im Konfliktfall ausstechen; diese These weist auf Dworkins normative Auseinandersetzung mit dem Utilitarismus voraus.(4) 1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 58-64 2. Ebenda S. 304 3. Ebenda S. 146 4. Ebenda S. 56f. Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018 |
Dworkin I Ronald Dworkin Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |
Recht | Hart | Brocker I 594 Recht/Hart: Harts Neubestimmung des Rechtsbegriffs (Hart 2011) (1) war von Wittgensteins später Sprachphilosophie beeinflusst: Hart teilt mit allen anderen Positivisten die Überzeugung, dass das Recht eine konventionelle Normordnung sei: Nicht aus dem Inhalt, sondern aus dem institutionellen ›Stammbaum‹ einer Norm gehe hervor, ob diese zum Recht gehört. Problem: es sollte auch der Anspruch des Rechts auf normative Geltung erfasst werden. Lösung/Hart: Konstruktion aus der Teilnehmerperspektive: ein zweistufiges System von Regeln. Regeln/Hart: geben Adressaten rechtfertigende Handlungsgründe und ihre tatsächliche Geltung hängt davon ab, ob hinreichend viele sie auch als innerlich bindend betrachten. a) Regeln, die unsere Handlungsfreiheit begrenzen Brocker I 595 b) Regeln, die von Regeln der ersten Art handeln: wie können Rechtsregeln geschaffen, geändert und entkräftet werden? Bsp Erkenntnisregel („rule of recognition“): Von ihr hängt ab, ob eine Regel zum Recht gehört. Sie erlaubt uns, gültige von ungültigen Rechtsnormen zu unterscheiden. Sie selbst ist allerdings nicht normativ begründet. Sie steht und fällt mit der Anerkennung durch die Gemeinschaft. Daraus folgt, dass Recht und Moral zwei unabhängige Normordnungen bilden. Ein Grundsatz der Moral wird erst durch eine letztlich konventionelle Erkenntnisregel zu einem Teil des positiven Rechts. DworkinVsHart: siehe Recht/Dworkin. Brocker I 598 Aus Harts Regelmodell folgt eine Idee starken richterlichen Ermessens. Für Hart hat das Recht stets eine „offene Struktur“. (2) In „harten Fällen“ müssen Richter nach Hart sogar außerrechtliche Masstäbe zur Rechtfertigung ihrer Urteile heranziehen. DworkinVsHart: das macht Richter zu Ersatz-Gesetzgebern. Sie treten damit in Konkurrenz zum Parlament. Gegen die Idee des starken richterlichen Ermessens sprechen demokratietheoretische Gründe. Lösung/Dworkin: Interpretationsmodell des Rechts. Siehe Interpretation/Dworkin. Brocker I 600 HartVsDworkin: Hart kann zeigen, dass sein Regelbegriff tatsächlich weiter ist als derjenige Dworkins, damit gibt es auch Raum für die von Dworkin so genannten Zielsetzungen und Prinzipien – was Dworkin später einräumt. (3) Moral/Hart: Hart lässt die Möglichkeit zu, dass moralische Argumente darüber entscheiden, was rechtlich gilt. Nur können sie diese innerrechtliche Rolle nicht schon aufgrund ihrer möglichen substantiellen Richtigkeit spielen. Sie können sie nur spielen, soweit die konventionelle Erkenntnisregel dies vorsieht. (4) Das Recht kann moralische Inhalte aufnehmen, muss es aber nicht. DworkinVsHart: für Dworkin spielen Sein und Sollen in der Rechtsauslegung mit Notwendigkeit zusammen, weil das Recht nach Dworkin durchgehend interpretativ ist, also ohne konventionalistischen Ankerpunkt auskommen muss. 1. Hart, H. L. A., Der Begriff des Rechts. Mit einem Postskriptum von 1994 und einem Nachwort von Christoph Möllers, Berlin 2011. 2. Ebenda S. 150-152. 3. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 111-119. 4. Coleman, Jules L., »The Rights and Wrongs of Taking Rights Seriously«, in: Faculty Scholarship Series, Paper 4204, 1978, S. 897. Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018 |
Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |
Rechte | Dworkin | Brocker I 597 Rechte/Dworkin: These: Die Rechte sind nicht etwas Fertiges, das von uns entdeckt würde. Vielmehr gewinnen wir sie auf dem Wege einer argumentativen Vermittlung und Verknüpfung möglichst vieler unserer zentralen Überzeugungen. Dies nennt Dworkin „konstruktive Interpretation“ (1). Interpretation/Dworkin: handelt aber nicht von moralischen Rechten; diese bilden einen Hintergrund, auf dem Gerichte über die Existenz konkreter institutioneller Rechte zu befinden haben. Juristische Rechte/Dworkin: sind Geschöpfe sowohl der Geschichte als auch der Moral. (2) StavropoulosVsDworkin: damit entsteht der Eindruck einer hybriden ((s) zweigeteilten) Theorie, in der die Prinzipien für den moralischen, der Positivismus für den historischen Teil zuständig sei. (3) Problem: die beiden Enden der Rechtsbegründung wären dann unverbunden. DworkinVsVs: es geht um eine rationale Rekonstruktion des Rechts als Ganzem. (Dworkin 1986) (1). Brocker I 601 Rechte/Individuen/Dworkin: Rechte schützen immer das Individuum mit Bezug auf grundlegende und zentrale Interessen. Dworkin will nicht sagen, dass alle Rechte absolut gelten wie wohl das Folterverbot. Der grundlegende Punkt ist wiederum ein logischer: Rechte spielen nur dann eine eigene normative Rolle, wenn sie kollektive Ziele in Konfliktfällen ausstechen. Andernfalls könnte man sich für jede beliebige Rechtfertigung auch direkt auf die Zielsetzung beziehen (4). Ebenso wären Rechte gegenstandslos, wenn sie Individuen nie zu einem Gesetzesbruch berechtigten. Auch formal korrekt erzeugte, Brocker I 602 ja sogar höchstrichterlich bestätigte Rechtsnormen könnten gleichwohl Unrecht sein, weil sie individuelle Rechte verletzen. Siehe Ziviler Ungehorsam, siehe Bürgerrechte/Dworkin. Das aber heißt, dass sich Bürgerrechtler für einen Gesetzesbruch nicht unbedingt auf Gewissensgründe berufen müssen. Sie können argumentieren, dass die Regelungen, gegen die sie verstoßen, tatsächlich illegal seien, weil sie existierende Rechte verletzten (5). 1. Ronald Dworkin, Law’s Empire, Cambridge, Mass./London 1986. 2. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 153 3. Stavropoulos, Nicos, »Legal Interpretivism«, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy, 2014, 〈https://plato.stanford.edu/entries/law-interpretivist/〉, letzter Zugriff 16. 02. 2017. 4. Dworkin 1990, S. 161f. 5. Ebenda S. 349-352. Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018 |
Dworkin I Ronald Dworkin Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |
Rechtspositivismus | Dworkin | Brocker I 594 Rechtspositivismus/DworkinVsRechtspositivismus/DworkinVsUtilitarismus/Dworkin: [Rechts-]Positivisten und Utilitaristen eint die Gegnerschaft zur Idee natürlicher, dem Staat moralisch vorgegebener Rechte. Positivisten verwerfen sie, weil sie alle normativen Tatsachen des Rechts auf soziale Tatsachen wie Gesetzgebung und richterliche Rechtsfortbildung zurückführen. Utilitaristen verneinen sie, weil ihr letzter Bewertungsmaßstab der soziale (Gesamt-)Nutzen ist. Gegen beide Sichtweisen will Dworkin eine rechtebasierte Theorie verteidigen, auf die darum sein Buchtitel verweist. Brocker I 596 Rechtspositivismus/DworkinVsPositivismus/DworkinVsHart, L. H. A.: Dworkin lehnt ein Regelsystem wie das von Hart ab: siehe Regeln/Hart, Recht/Hart: stattdessen muss man zwischen Recht und Prinzipien unterscheiden. ((s) Damit ist Dworkin von Kant beeinflusst). Regeln sind entweder gültig oder nicht gültig – dagegen können Prinzipien kollidieren, ohne dass darum wenigstens eines von ihnen ungültig sein müsste. Prinzipien/Dworkin: haben bestimmtes Gewicht und geben an, in welche Richtung Argumente weisen. (1) Brocker I 599 DworkinVsPositivismus: es ist keine Beschreibung des Rechts möglich, die nicht auch wertende Urteile einschließt. Zur Illustration führt Dworkin die Figur des begabten Richter Herkules ein, der alle wichtigen institutionellen Tatsachen des Rechts und seiner Geschichte kennt, sowie alle Prinzipien und Ziele. Das erlaubt ihm eine zutreffende Bewertung des Rechts in einem Gesamtzusammenhang. Rechtfertigung/Dworkin: These: die Rechtfertigung des Rechts in eine Frage der besten verfügbaren Argumente, sie ist substantieller Natur. Dworkin sieht daher kein Problem darin, dass sein idealer Richter ein vereinzelter Heroe ist, der das Recht scheinbar monologisch auslegt. VsDworkin: siehe Michelman 1986 (2), 76; Habermas 1994 (3). Rechtsprechung/Dworkin: Verantwortungsbewusste Richter, so Dworkin, erliegen nicht der Versuchung, Gründe und Gesichtspunkte außerhalb des Rechts zu suchen, nur weil bislang kein Artikel der Verfassung, kein Gesetzestext und kein explizites Urteil über einen schwierigen Fall autoritativ Auskunft geben. Brocker I 600 RechspositivismusVsDworkin: ein Positivist könnte argumentieren, Dworkin wolle nur die amerikanische Rechtsordnung in einem möglichst positiven Licht erscheinen lassen, sein Ansatz sei aber ungeeignet, allgemeine Einschätzungen von Rechtssystemen zu geben, wie z. B: dem Rechtssystem des heutigen Iran. Dworkins Ansatz sei deswegen ungeeignet, weil er bereits voraussetze, dass eine Rechtsordnung vernunftrechtliche Gehalte wie die Idee individueller Rechte Brocker I 601 gegen den Staat verkörpert. Das sei aber kein begriffliches Merkmal des Rechts, sondern eine fragile und faktisch nicht allgemein anerkannte Errungenschaft der Rechtsgeschichte. 1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 58-64 2. Michelman, Frank I., »The Supreme Court 1985 Term – Foreword. Traces of Self-Government«, in: Harvard Law Review 100/1, 1986, 4-77. 3. Habermas, Jürgen, Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats, Frankfurt/M. 1994, S. 272-276. Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018 |
Dworkin I Ronald Dworkin Taking Rights Seriously Cambridge, MA 1978 Brocker I Manfred Brocker Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018 |
Utilitarismus | Dworkin | Brocker I 601 Utilitarismus/Rechte/Dworkin:. für den Utilitarismus ist die Maximierung des Gesamtwohls die zentrale Zielsetzung. Auch Rechte können, etwa in Gestalt von Eigentumsgarantien, dem Gesamtwohl zugute kommen. Dabei kann niemals ausgeschlossen werden, dass eine Opferung grundlegender individueller Interessen Einzelner oder von Gruppen, den Gesamtnutzen vergrößern könnte. DworkinVsUtilitarismus: Rechte schützen immer das Individuum mit Bezug auf grundlegende und zentrale Interessen. Dworkin will nicht sagen, dass alle Rechte absolut gelten wie wohl das Folterverbot. Der grundlegende Punkt ist wiederum ein logischer: Rechte spielen nur dann eine eigene normative Rolle, wenn sie kollektive Ziele in Konfliktfällen ausstechen. Andernfalls könnte man sich für jede beliebige Rechtfertigung auch direkt auf die Zielsetzung beziehen (1). Brocker I 604 DworkinVsUtilitarismus: zentraler Einwand: der Utilitarismus könne auch externe Vorlieben wie die Diskriminierung Schwarzer „unparteiisch“ berücksichtigen. (2) Problem: Der rein aggregative ((s) aufsummierende) Gedanke der bestmöglichen Befriedigung aller möglichen Vorlieben aller möglichen Menschen kennt eben keine Unterscheidung zwischen relevanten und irrelevanten, akzeptablen und inakzeptablen Präferenzen. PerfektionismusVsDworkin: es gibt viele Arten externer Vorlieben, die von Dworkins Kritik ausgenommen werden sollten: Bsp externe Vorlieben wie die Parteinahme für Angehörige benachteiligter Gruppen, zu denen man selbst nicht gehört. (3) Brocker I 605 LadwigVsDworkin: Dworkin hat, als er die in Bürgerrechte ernstgenommen versammelten Aufsätze schrieb, noch geglaubt, er könne eine ethisch vollkommen neutrale Theorie von Rechten und Gerechtigkeit entwerfen (so auch noch Dworkin 1985 (4)). Dies mag seine merkwürdige Annahme erklären, für die Kritik am Utilitarismus genüge die logische Unterscheidung zwischen persönlichen und externen Vorlieben, ohne Rücksicht auf deren Inhalte. DworkinVsDworkin: In späteren Schriften (Dworkin 1990b (5); 2011 (6)) bekennt sich Dworkin hingegen zu einer ethischen Grundlage seines Liberalismus. Die organisierende Idee hinter seinen immer weiter ausgreifenden Versuchen, Einheit in der Welt der Werte zu erkennen, ist nunmehr die Würde. 1. Ronald Dworkin, Taking Rights Seriously, Cambridge, Mass. 1977 (erw. Ausgabe 1978). Dt.: Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen, Frankfurt/M. 1990, S. 161f. 2. Ebenda S. 382-385 3. Vgl. Coleman, Jules L., »The Rights and Wrongs of Taking Rights Seriously«, in: Faculty Scholarship Series, Paper 4204, 1978, s. 916f. 4. Ronald Dworkin, , A Matter of Principle, Oxford 1985. 5. Ronald Dworkin. »Foundations of Liberal Equality«, in: The Tanner Lectures on Human Values, XI, Salt Lake City 1990 (b), 1-191. 6. Ronald Dworkin, Sovereign Virtue. The Theory and Practice of Equality, Cambridge, Mass./London 2002. Bernd Ladwig, „Ronald Dworkin, Bürgerrechte ernstgenommen“ in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018 |
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