Lexikon der Argumente


Philosophische Themen und wissenschaftliche Debatten
 
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Absolutismus Hobbes Höffe I 228
Absolutismus/Hobbes/Höffe: Der Grund, der in der frühen Neuzeit zum Bürgerkrieg führt, die konkurrierenden Absolutheitsansprüche religiöser Bekenntnisse und politischer Instanzen, tritt seit dem 20. Jahrhundert oft genug als Ausschließlichkeitsanspruch politischer Konfessionen auf. Infolgedessen erweist sich die nähere Gestalt von Hobbes' Staatsphilosophie, ihr Absolutismus, auch heute als kontraproduktiv. HöffeVsHobbes: Damit der Mensch sich seines Lebens sicher sein kann, bedarf es einer staatlichen Ordnung, gewiss. Im Gegensatz zu Hobbes ist die menschliche Existenz aber nicht nur im staatslosen Zustand, der Anarchie, sondern ebenso in der latent oder akut despotischen Situation einer omnipotenten Staatsgewalt bedroht: Der absolutistische Souverän eignet sich nicht zur Leitidee des Politischen.
>Gesellschaft, >Staat, >Freiheit, >Individuen, >Tyrannei, >Liberalismus.

Hobbes I
Thomas Hobbes
Leviathan: With selected variants from the Latin edition of 1668 Cambridge 1994
Ethik Hume Stegmüller IV 167
Ethik/Hume: These: An den Handlungen selbst ist kein Merkmal zu erkennen, welches es gestatten würde, zu unterscheiden, ob sie zu rechtfertigen sind, oder nicht. ((s) > Ethik/Harman). Stegmüller: Aber es lassen sich sogar präskriptive Stellen bei Hume finden.
>Handlungen.
IV 243
Ethik/Moral/Hume: These: 1. Angesichts knapper Ressourcen müssen die Menschen kooperieren um überleben zu können.
2. HumeVsHobbes: Allen Menschen ist Sympathie eigen - wäre freilich alles im Überfluss vorhanden, wäre die Respektierung fremden Eigentums überflüssig.
>Sympathie, >Sympathie/Hume.
IV 245
Die entscheidende Treibkraft ist das Eigeninteresse.
IV 247
Ethik/Moral/Hume: Bsp Die beiden Ruderer: 1. Reines Koordinationsproblem und 2. keiner will sich anstrengen. Eine Stabilisierung der Kooperation erfolgt durch: 1. Nur künstliche Tugend wird vorausgesetzt, 2. Es gibt keine sprachliche Kommunikation und 3. Es gibt nur rationalen Egoismus. Bsp Hilfe bei der Ernte: Der/die Erste hilft dem anderen. Dann kommt es zu einer zeitlichen Verzögerung: Der/die zweite hilft dem anderen nicht. > Trittbrettfahrerproblem, > Sanktionen.
IV 283
Vernunft/Moral/Ethik/Hume/Stegmüller: Die Vernunft kann niemals das Motiv für oder gegen eine Handlung sein. >Verstand/Hume, >Gründe/Hume.
Leidenschaften und Vorlieben sind logisch unabhängig von Schlussfolgerungen. Dennoch gibt es praktisch-vernünftige Präferenzen.
Mackie: Auch Leidenschaftslosigkeit erlaubt keine klare Sicht der Dinge.
>Ethik/Mackie.
---
Stuhlmann-Laeisz I 64
Ethik/Hume: Bei ihrer Begründung müssen immer schon moralische Aussagen vorausgesetzt werden.
D. Hume
I Gilles Delueze David Hume, Frankfurt 1997 (Frankreich 1953, 1988)
II Norbert Hoerster, "Hume: Existenz und Eigenschaften Gottes" aus J. Speck(Hg) Grundprobleme der großen Philosophen der Neuzeit I Göttingen, 1997

SL I
R. Stuhlmann Laeisz
Philosophische Logik Paderborn 2002

Stuhlmann II
R. Stuhlmann-Laeisz
Freges Logische Untersuchungen Darmstadt 1995
Freiheit Kant Adorno XIII 196
Freiheit/Kant/Adorno: bei Kant ist die Herrschaft der Kausalität eingeschränkt auf das (sic) Bereich der Natur, aber das Bereich des Geistes, soweit es sein einheimisches Reich ist, soweit also die Menschen handeln und in ihrem Handeln ihre Vorstellungen verwirkliche, soll das Reich der Freiheit sein. Dabei ist das innerste Prinzip der Freiheit dieselbe Vernunft, aufgrund derer die Kausalität als eine Kategorie sich selber auch konstituiert. Das ist das Einheitsmoment innerhalb dieses Dualismus bei Kant. >Dualismus, >Kausalität/Kant, >Moral/Kant.
Adorno XIII 252
Freiheit/Kant/Adorno: wenn in der Kantischen Geschichtsphilosophie die Idee der Freiheit nur durch den Antagonismus der Interessen vermittelt werden kann und die empirischen Menschen radikal böse genannt werden, ist diese Lehre dem Hobbes unmittelbar verpflichtet, obwohl Kant sicher mit Hobbes wenig zu tun haben wollte. HegelVsHobbes: die Hegelsche List der Vernunft, als die Lehre, dass die vernünftige Einrichtung der Gesellschaft sich durch die Interessen der Menschen, aber gleichsam über deren Kopf hinweg durchsetze, ist die strengste Konsequenz daraus.


Höffe I 311
Freiheit/Kant/Höffe: fordert die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Künste und Wissenschaften. Das Adelsprivileg hingegen, die Leibeigenschaft (Erbuntertänigkeit, Sklaverei) und eine despotische Regierung lehnt er ebenso ab wie den
Höffe I 312
Kolonialismus und einen staatlich verordneten unveränderlichen Kirchenglauben. Begründung: Die Grundlage dazu bildet die Definition des Rechtszustandes, mit der Kant wohl zum ersten Mal das Wesen des modernen Rechtsstaates auf den Begriff bringt: «Der rechtliche Zustand ist dasjenige Verhältnis der Menschen untereinander, welches die Bedingungen enthält, unter denen allein jeder seines Rechts teilhaftig werden kann.»(1) >Kolonialismus/Kant.

1. I. Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre § 41
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03

A I
Th. W. Adorno
Max Horkheimer
Dialektik der Aufklärung Frankfurt 1978

A II
Theodor W. Adorno
Negative Dialektik Frankfurt/M. 2000

A III
Theodor W. Adorno
Ästhetische Theorie Frankfurt/M. 1973

A IV
Theodor W. Adorno
Minima Moralia Frankfurt/M. 2003

A V
Theodor W. Adorno
Philosophie der neuen Musik Frankfurt/M. 1995

A VI
Theodor W. Adorno
Gesammelte Schriften, Band 5: Zur Metakritik der Erkenntnistheorie. Drei Studien zu Hegel Frankfurt/M. 1071

A VII
Theodor W. Adorno
Noten zur Literatur (I - IV) Frankfurt/M. 2002

A VIII
Theodor W. Adorno
Gesammelte Schriften in 20 Bänden: Band 2: Kierkegaard. Konstruktion des Ästhetischen Frankfurt/M. 2003

A IX
Theodor W. Adorno
Gesammelte Schriften in 20 Bänden: Band 8: Soziologische Schriften I Frankfurt/M. 2003

A XI
Theodor W. Adorno
Über Walter Benjamin Frankfurt/M. 1990

A XII
Theodor W. Adorno
Philosophische Terminologie Bd. 1 Frankfurt/M. 1973

A XIII
Theodor W. Adorno
Philosophische Terminologie Bd. 2 Frankfurt/M. 1974
Freiheit Spinoza Höffe I 233
Freiheit/Spinoza/Höffe: [mit Hobbes teilt Spinoza] die Ansicht, der Staat sei nicht bloß für die genuin weltlichen Angelegenheiten, sondern auch für Religionsdinge entscheidungsbefugt. >Staat, >Religion.
SpinozaVsHobbes:
1) Zum einen sucht [Spinoza] noch konsequenter eine naturalistische, von allen normativen Restbeständen freie Staatstheorie, die in provokanter Weise Recht und Macht gleichsetzt. 2) Liberalismus/SpinozaVsHobbes: Zum anderen nimmt er eine kompromisslos liberale Wende vor. [So] heißt es im Theologisch-politischen Traktat(1): «Der Zweck des Staates ist in Wahrheit die Freiheit.
>Liberalismus.
Der Politische Traktat(2) (...) baut auf jenem Gedanken auf, der laut Spinoza den Wohlstand eines Landes begründet, dadurch im Inneren den sozialen Frieden fördert und außenpolitisch ein Machtfaktor gegenüber anderen Staaten ist: auf eine kompromisslose religiöse und politische Freiheit, die eine vollständige Handels- und Gewerbefreiheit erlaubt.
>Freiheit, >Handel, >Wirtschaft.
3) SpinozaVsHobbes: Im Namen der Freiheit der Bürger lehnt Spinoza Hobbes' Unterwerfungsvertrag ab und spricht dem weltlichen Souverän jede Zuständigkeit für Religionsfragen ab.
>Th. Hobbes, >Herrschaft/Hobbes, >Ordnung/Hobbes.
Erneut tritt er für eine Beschränkung der öffentlichen Macht ein: In einem freien Staat ist jedem erlaubt zu denken, was er will, und zu sagen, was er denkt. Institutionstheoretisch plädiert Spinoza für ein sich wechselseitig kontrollierendes Geflecht von Gremien, in das möglichst viele Individuen einzubinden sind.
>Institutionen.
Höffe I 235
Weil (...) Theologie bzw. Glaube und Philosophie sich sowohl klar unterscheiden als auch problemlos ergänzen, kann «die Freiheit zu philosophieren», wie schon der erweiterte Buchtitel des Traktat(1) erklärt, ohne Beeinträchtigung des Glaubens zugelassen werden. >Religiöser Glaube.
Höffe I 236
Mit der Überwindung der theologischen und politischen Vorurteile verfolgt Spinoza zwei Ziele. Er will den damals lebensgefährlichen Vorwurf des Atheismus abwehren, vor allem aber «die Freiheit zu philosophieren» gegen die beiden damals mächtigsten Instanzen, die Religionsgemeinschaft und den Staat, verteidigen. >Vorurteile/Spinoza.
Spinoza: (...) Freiheit «kann nicht nur ohne Schaden für die Frömmigkeit und den Frieden im Staat zugestanden werden, sondern kann auch nicht aufgehoben werden, ohne zugleich den Frieden im Staat und die Frömmigkeit aufzuheben».(3)
Höffe: Man könnte fortfahren: Die Philosophiefreiheit erlaubt sogar, sich offen zu einem Atheismus
zu bekennen. Zu dieser Fortsetzung war die damalige Zeit aber ohne Frage nicht reif.
Unterscheidung Handlungsfreiheit/Philosophiefreiheit: Dem Souverän kommt zwar das Recht zu, über alle Handlungen zu beschließen, denn im Gehorsam der Vernunft habe jeder «ein für allemal
beschlossen, das Recht gemäß eigenem Urteil zu leben, dem Souverän übertragen».(1) Nach eigenem Gutdünken anders zu handeln, gilt als ruchlos; ein Widerstandsrecht sieht Spinoza nicht vor. Hingegen habe man sich nicht verpflichtet, auch «so zu urteilen und zu denken» (ebd.).
>Gehorsam, >Denken.

1. B. Spinoza, Tractatus theologico-politicus, Kap 20
2. B. Spinoza, Tractatus politicus
3. Tractatus theologico-politicus

Spinoza I
B. Spinoza
Spinoza: Complete Works Indianapolis 2002
Gesellschaft Fukuyama Brocker I 809
Gesellschaft/FukuyamaVsLocke/FukuyamaVsHobbes/Fukuyama: der Anfang und der Kern einer liberalen Gesellschaft ist nicht die wechselseitige Anerkennung des Rechts auf Leben und Eigentum, sondern die wechselseitige Anerkennung der Würde des Anderen. >Anerkennung/Honneth).
Staat/Fukuyama: Der liberale Staat ist historisch betrachtet die Staatsform, die diese miteinander in Wettbewerb stehenden Ansprüche am ehesten zum Ausgleich bringt, weil er auf dem Prinzip der Anerkennung beruht. Dieser liberale Staat ist als universeller Staat zu denken, in dem alle Menschen anerkannt sind, und er ist als homogener Staat zu denken, in dem soziale Unterschiede weitgehen eingeebnet sind. Mit seiner weitgehenden Durchsetzung endet die Möglichkeit eines universalgeschichtlichen Prozesses („end of history“).
>Posthistoire/Fukuyama, Universalgeschichte/Fukuyama, Mensch/Fukuyama, Anerkennung/Fukuyama.
Brocker I 810
Problem: das liberal-demokratische System muss zwei widerstrebenden Anforderungen genügen: a) Es muss die wechselseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit aller verwirklichen (Universalismus) b) Es sieht sich mit dem permanenten Streben der Menschen
Brocker I 811
konfrontiert, besser sein zu wollen als der Andere.
Anja Jetschke, „Francis Fukuyama, Das Ende der Geschichte“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

PolFuku I
Francis Fukuyama
The End of History and the Last Man New York 1992

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Gesellschaftsvertrag Hegel Höffe I 333
Gesellschaftsvertrag/Hegel/Höffe: Innerhalb der Überlegungen zum Vertrag verwirft Hegel die neuzeitlichen Muster der Staatslegitimation, die etwa von Hobbes, Spinoza, Locke und Rousseau, auch noch von Kant vertretene Theorie des Gesellschaftsvertrags. >Gesellschaftsvertrag/Hobbes, >Gesellschaftsvertrag/Locke, >Gesellschaftsvertrag/Rousseau.
HegelVsSpinoza/HegelVsHobbes/HegelVsLocke/HegelVsRousseau/HegelVsKant: Denn ob man einen Vertrag aller mit allen oder einen Vertrag «dieser aller mit dem Fürsten oder der Regierung» annehme - der Staat werde der Willkür der Einzelnen unterworfen(1). In Wahrheit lebe jedermann immer schon im Staat, der den Rang eines Zweckes an und für
Höffe I 334
sich habe. >Staat/Hegel, >Gesellschaft/Hegel.
VsHegel/Höffe: Vertragstheoretiker wie Kant würden dem Selbstzweckcharakter aber nicht widersprechen, wohl die legitimatorische und kriteriologische Aufgabe des Gesellschaftsvertrages hervorheben.
Gesellschaftsvertrag/Kant: Als ein «ursprünglicher Contract» und als eine «bloße Idee der Vernunft» gebe er den «Probierstein der Rechtmäßigkeit eines jeden öffentlichen Gesetzes» ab: Der Gesetzgeber darf (...) seine Gesetze nur so geben, «als sie aus dem vereinigten Willen eines ganzen Volks haben entspringen können».(2)

1. G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundriss, 1820, § 75
2. I. Kant, Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis. 1793, II. Folgerung
Gesellschaftsvertrag Hobbes Höffe I 214
Gesellschaftsvertrag/Leviathan/Hobbes/Höffe: [Der Titelkupfer des Leviathan] ist ein Bild dafür, dass der Staat bzw. der Souverän Stellvertreter aller Bürger ist: Die Bürger autorisieren den Souverän, der fortan in ihrem Namen handelt.
Andererseits gehen die Bürger im allmächtigen Staat vollkommen auf. Weder haben sie eine außerstaatliche Existenz, noch können sie gegen den Souverän irgendwelche Rechte beanspruchen, außer dem Recht auf Schutz: Der Souverän hat ihr Überleben zu sichern. Das Gemeinwesen wird im König, dessen Körper repräsentiert: Der König ist das Volk.
HöffeVsHobbes: Die Titelfigur wäre modern, wenn man in ihr auch die Umkehrung sehen könnte, dass das Volk der König ist, indem sich die Bürger des Königs, sprich der Herrschaft, bemächtigen. Dagegen spricht, dass lediglich der Körper unterhalb des Kopfes, nicht auch der Kopf selbst aus kleinen Menschen zusammengesetzt ist.
>Herrschaft/Hobbes.
Höffe I 227
Weil der Vertrag ein Rechtsgeschäft ist, dem jeder Beteiligte frei zustimmen muss, er nach der Zustimmung aber gebunden ist, nimmt das Argumentationsmuster die Gestalt eines Vertrages ein, genauer die Gestalt jenes politische Gesellschaft schaffenden Vertrages, der «Gesellschaftsvertrag» heißt und die zugehörige Theorie «(Gesellschafts-)Vertragstheorie», neuerdings auch Kontraktualismus. Vorläufer: Erfunden hat Hobbes den Vertragsgedanken nicht. Einen Vorläufer bildet der Bund, den der Gott Israels mit seinem Volk schließt. In der Neuzeit findet sich der Vertragsgedanke schon bei Johannes Althusius (1557-1638). Aber erst Hobbes arbeitet mithilfe des Gedankenexperiments «Naturzustand» und des legitimatorischen Individualismus das Motiv zu einer veritablen Theorie aus.
>Vertragstheorie, >Autorität, >Kontraktualismus.

Hobbes I
Thomas Hobbes
Leviathan: With selected variants from the Latin edition of 1668 Cambridge 1994
Gesellschaftsvertrag Rousseau Höffe I 273
Gesellschaftsvertrag/Rousseau/Höffe: Im Unterschied zu seinen vertragstheoretischen Vorgängern Hobbes, Spinoza und Locke spielen Bezüge zum Alten und Neuen Testament keine Rolle mehr. Die Konfessionskriege sind lange beendet, allerdings herrscht immer noch Zensur. Staat: Das Gegenmodell, das [Rousseau] zu den entfremdeten Gesellschaften entwirft, besteht in der bürgerlichen
Höffe I 274
Ordnung im Sinne eines Staatswesens, zu dem er keine Naturgeschichte entwickelt, sondern allein die Berechtigung untersucht.(1) Individualismus: Dabei folgt er dem legitimatorischen Individualismus seiner vertragstheoretischen Vorgänger. Die letzte Grundlage der Rechtfertigung eines doch zwangsbefugten Gemeinwesens liegt beim einzelnen Betroffenen: Jedes Individuum muss frei zustimmen (können).
Naturzustand: RousseauVsHobbes/RousseauVsSpinoza: Im Gegensatz zu Hobbes und Spinoza, jedoch in Übereinstimmung mit Locke ist der Naturzustand für Rousseau kein Kriegszustand. Der Naturzustand verliert seine zentrale Bedeutung.
>Staat/Rousseau, >Mensch/Rousseau.
Höffe I 275
Weil [der] Grundvertrag einstimmig geschlossen wird, kann Rousseau trotz seiner ersten staatstheoretischen These, dass jeder Mensch frei und als Herr seiner selbst geboren ist,(>Freiheit/Rousseau) die vierte These von der Rechtmäßigkeit (>Rechtfertigung/Rousseau) eines zwangsbefugten Gemeinwesens aufstellen. Wegen der Einstimmigkeit darf der Gesellschaftsvertrag sogar als «der freieste Akt der Welt» gelten(2). >Freiheit/Rousseau.
Höffe I 277
Rechtfertigung: Unter Rousseaus eigenem Prinzip, der Selbsterhaltung, ist der Gesellschaftsvertrag nur dann zustimmungswürdig, wenn er die (nicht nur physisch zu verstehende) Selbst- erhaltung gewährleistet, zumindest nicht gefährdet.
>Rechtfertigung/Rousseau.

1. Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts (Du contrat social ou Principes du droit politique, 1762

Wilson I 24
Gesellschaftsvertrag/Rousseau/Wilson, E. O.: Rousseau hatte in seinem Gesellschaftsvertrag die Parole „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ ausgegeben. E. O. WilsonVsRousseau: gleichzeitig hatte er die fatale Abstraktion es „Gemeinwillens“ erdacht, um diese Ziele durchzusetzen. Dieser Gemeinwille, schrieb er, formiere sich zu einer „sittlichen Gesetz, welches objektiv gerechtfertigt“ sei, da es das einzige Interesse des „vernünftigen Willens freier Individuen“ sei, dem Wohlergehen der Gesellschaft und jedes ihrer Mitglieder zu dienen.
Dieser Gesellschaftsvertrag sollte “gleiche Bedingungen für alle“ schaffen. „Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Leitung des allgemeinen Willens, und wir nehmen jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf.“
Wilson: Wer sich diesem Gemeinwillen nicht fügen wollte, galt als Abweichler und musste sich der durch die Versammlung ausgeübten „notwendigen Gewalt“ stellen.
>Allgemeininteresse, >Volonté Generale.

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953

WilsonEO I
E. O. Wilson
Consilience: The Unity of Knowledge New York 1998
Hegel Honneth Brocker I 791
Hegel/Honneth: Hegels Jenaer Programm(1) muss als Bruch mit dem sozialphilosophischen Mainstream seiner Zeit verstanden werden; dieser war in seinem Verständnis sozialer Beziehungen vom Paradigma des „Kampfes um Selbsterhaltung“ dominiert gewesen. (HegelVsMachiavelli, HegelVsHobbes). Honneth: Dagegen rückt bei Hegel eine komplexere Logik der Praxis in den Vordergrund, nämlich diejenige, die sich aus dem „Kampf der Subjekte um die wechselseitige Anerkennung ihrer Identität“ (2) heraus entfaltet. Dabei geht es den Subjekten nicht mehr ausschließlich um knappe Ressourcen für das eigene Überleben, sondern um die eigene Identität bzw. um die Gewinnung einer positiven Selbstbeziehung.
>Identität/Honneth.
Brocker I 792
HonnethVsHegel: dieser hat mit seiner bewusstseinsphilosophischen Wende (die bereits in den Jenaer Schriften anhebt) letztlich die entscheidenden Anregungen seiner anerkennungstheoretischen Konzeption unbenutzt gelassen. Siehe Anerkennung/Honneth.
1. Vgl. G.W.F. Hegel, Jenaer Schriften 1808-1807 Frankfurt, 1986.
2. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S.11

Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Honn I
A. Honneth
Das Ich im Wir: Studien zur Anerkennungstheorie Frankfurt/M. 2010

Honn II
Axel Honneth
Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte Frankfurt 2014

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Herrschaft/Knechtschaft Hegel Höffe I 329
Herrschaft/Knechtschaft/Phänomenologie/Hegel/Höffe: Vorüberlegungen: In der Konkurrenz mit seinesgleichen kommt es dem Menschen nicht erst auf Selbstbehauptung, sondern schon auf die Konstitution eines Selbst an. Hegel erweitert die oft bloß sozial-, rechts- oder staatstheoretisch geführte Debatte um drei weitere Themen: um die
a) Auseinandersetzung des Menschen mit sich selbst, um die
b) Auseinandersetzung mit der Natur und um den zu den drei Dimensionen gehörenden
c) Begriff der Arbeit.
HegelVsHobbes: Hegel überwindet die Reduktion der menschlichen Antriebskräfte auf drei konfliktverursachende Leidenschaften und den daraus resultierenden Krieg aller gegen alle.
>Th. Hobbes.
Hegel bestreitet weder die Konkurrenz noch deren gegebenenfalls tödlichen Gewaltcharakter und auch nicht, dass es glücklicherweise
Höffe I 330
Gegenkräfte gibt, drei Friedensleidenschaften und die ihnen dienende Vernunft. Im Austragen der gewaltbereiten Konkurrenz (...) entdeckt er aber eine weit grundlegendere Aufgabe und schließliche Leistung: Die Menschen wind zunächst keine fertigen Subjekte, sondern müssen sich das dafür erforderliche Selbstbewusstsein erst in einem dynamischen Prozess erarbeiten. Im vielschichtigen Verlauf (...) eines veritablen «Kampfs um Anerkennung», greifen drei Dimensionen ineinander:
- die persönliche Auseinandersetzung des Menschen mit sich,
- die soziale mit seinesgleichen und die
- wirtschaftliche mit der Natur.
Selbstbewusstsein: Das Selbstbewusstsein tritt dabei zunächst als schlichtes Streben nach Selbsterhaltung auf, stößt jedoch auf das konkurrierende Streben eines anderen (...) und führt, da die eine Selbsterhaltung der anderen widerstreitet, zu einem «Kampf auf Leben und Tod».
Kampf: Wer nun im Rahmen dieses Kampfes sich ans Überleben klammert, folglich den Tod scheut, unterwirft sich demjenigen, der sein Leben wagt. Er wird zum Knecht, der andere zum Herrn.
Verstand/Herr: Dabei vertritt der Herr laut Hegel die Bewusstseinsebene des Verstandes,
Sinnlichkeit/Knecht: der Knecht, weil er das physische Überleben für das Wichtigste hält, die Ebene der Sinnlichkeit.
Dialektik: Da der Knecht aber, durch den Herrn zur Arbeit gezwungen, sich in eben dieser Arbeit mit der Natur auseinandersetzt, statt sie direkt zu genießen, wird er in der eigenen Begierde gehemmt. Der Herr hingegen, der den anderen arbeiten lässt, befindet sich in der Rolle des bloß genießenden, konsumierenden Individuums. Der Knecht befreit sich, eben weil er seine Begierde hemmen muss, vom bloß naturgemäß Vorhandenen. Damit kehrt sich die anfängliche Rangordnung um: Der Knecht erweist Sich als dem Herrn überlegen, wodurch er zum eigentlichen Herrn aufsteigt, während der vorher Überlegene, der Herr, als Knecht dasteht.
Selbstbewusstsein: Der Kern dieses Kampfes um Anerkennung besteht in einer «Selbsterkenntnis im Anderen».
a) personal: Man erkennt sich erst und nur in einer zweiten Person.
b) apersonal: Die Selbsterkenntnis kommt durch eine soziale Anerkennung allein noch nicht zustande. Sie bedarf auch der durch Arbeit, also ein ökonomisches Handeln vermittelten Auseinandersetzung mit der vor- und außerpersonalen Welt.(1)
>Dialektik/Hegel, >Geschichte/Hegel, >Weltgeschichte/Hegel, >Fortschritt/Hegel, >Selbstbewusstsein.

1. G.W.F. Hegel, Phänomenologie des Geistes, 1807
Hobbes Buchanan Gaus I 108
Hobbes/Buchanan/Gaus: [VsHobbes' Vertragstheorie]: Angenommen, man schlägt in Anlehnung an James Buchanan (1975)(1) folgenden Vertrag vor: Jeder behält den Besitz, den jeder im Naturzustand hat, und erklärt sich bereit, den Krieg eines jeden gegen alle abzubrechen. Dies würde eindeutig allen zugute kommen, da jeder/jede die Kosten für den Schutz seiner/ihrer Besitztümer im Kriegszustand vermeidet. Die Annahme erscheint aber auch insofern unfair, als sie die Verhandlungsmacht der Parteien widerspiegelt, die sich danach richtet, wie gut sie in dem Krieg abgeschnitten haben, der den Zustand der Natur kennzeichnet. Eine solche Übereinkunft mag ein modus vivendi sein - ein Kompromiss zwischen konkurrierenden Interessen, der Frieden schafft - aber sie scheint kaum die Grundlage der Moral zu sein (zur Verteidigung des Hobbes'schen Vertrages als modus vivendi siehe Gray, 2000)(?). Ausgefeilte Analysen wie die von David Gauthier (1986)(3) versuchen, diese Probleme zu lösen (für allgemeine Diskussionen siehe Vallentyne, 1991)(4). >Vertragstheorie/Gauthier.

1. Buchanan, James M. (1975) The Limits of Liberty: Between Anarchy and Leviathan. Chicago: University of Chicago Press.
2. Gray 2000
3. Gauthier, David (1986) Morals by Agreement. Oxford: Clarendon.
4. Vallentyne, Peter, ed. (1991) Contractarianism and Rational Choice. Cambridge: Cambridge University Press.

Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.

EconBuchan I
James M. Buchanan
Politics as Public Choice Carmel, IN 2000

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Hobbes Gaus Gaus I 109
Hobbes/Gerechtigkeit/Liberalismus/Gaus: Die Grenze zwischen einer Hobbes'schen Rechtfertigung liberaler Prinzipien und dem, was ich eine "liberale Theorie der Gerechtigkeit" nennen werde, ist unscharf und anfechtbar. Die Begründung für diese Unterscheidung ist folgende: utilitaristische, Hobbes'sche und wertsubjektivistische Moralvorstellungen können zur Rechtfertigung liberaler Arrangements herangezogen werden, aber je nach den Einzelheiten und Annahmen können sie auch eine ausgesprochen illiberale Politik rechtfertigen. Sie erfordern daher zusätzliche Prämissen (z.B. die Theorie des Marktes), um liberale politische Prinzipien zu begründen. GausVsHobbes: Schließlich war Hobbes' eigene Theorie ausgesprochen illiberal.
Liberalismus: Im Gegensatz dazu knüpft das, was ich "liberale Theorien der Gerechtigkeit" nennen werde, die Idee der Gerechtigkeit und der moralischen Vernunft an liberale Grundprinzipien. >Rechte/Liberalismus, >Rechte/Mill.


Gaus, Gerald F. 2004. „The Diversity of Comprehensive Liberalisms.“ In: Gaus, Gerald F. & Kukathas, Chandran 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Hobbes Hegel Brocker I
Hobbes/Hegel/HegelVsHobbes/Honneth: Hegel kritisiert Hobbes individualistischen Ansatz einer Gesellschaft, die durch einen Kampf der Individuen gegeneinander ausgeht und den Aspekt eines Kampfes der Individuen um wechselseitige Anerkennung vernachlässige. Honneth: dabei integriert Hegel jedoch den „negativen, konfliktuösen Charakter“ (1) gesellschaftlichen Zusammenlebens in
Brocker I 793
die eigene Perspektive. Gleichzeitig wendet er sich aber in ein kritisches Argument gegen das Selbsterhaltungsparadigma um. >Hegel/Honneth.
Honneth: Hegel argumentiert also mit Hobbes gegen Hobbes, indem er das Motiv des Kampfes übernimmt, es aber mit einer ganz anderen Theorietradition, insbesondere mit der Ankerkennungstheorie von Fichte, verknüpft.(2)
>Anerkennung/Honneth, >Hegel/Honneth, >Intersubjektivität/Hegel.


1. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S. 27.
2. Ebenda S. 32.

Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Identität Honneth Brocker I 791
Identität/Honneth: (Honneth bezieht sich hier auf Hegel frühe Jenaer Schriften, Siehe Hegel/Honneth): es geht Individuen in sozialen Interaktionen immer auch um die eigene Identität bzw. um die Gewinnung einer positiven Selbstbeziehung. (2) Da nämlich eine solche immer nur vermittelt durch andere erreichbar sei, seien Menschen auch in ihren Identitätsansprüchen darauf verwiesen, diese gesellschaftlich, in der Interaktion, und das heißt immer auch: im Konflikt mit anderen durchzusetzen. Intersubjektivität/Identität/HegelVsHobbes/Honneth: diese Grunderfahrung vom konflikthaften Charakter sozialer Beziehungen bezieht Hegel nun anders als Hobbes nicht auf Selbsterhaltungsmotive, sondern auf „moralische Antriebe“(3) und vor allem „auf die Erfahrung einer Verletzung moralischer Ansprüche“(4).
>Hegel/Honneth, Anerkennung/Honneth.

1. Vgl. G.W.F. Hegel, Jenaer Schriften 1808-1807 Frankfurt, 1986.
2. Vgl. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S.11
3. Ebenda S. 12.
4. Ebenda S. 230.
Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Honn I
A. Honneth
Das Ich im Wir: Studien zur Anerkennungstheorie Frankfurt/M. 2010

Honn II
Axel Honneth
Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte Frankfurt 2014

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Individuen Nietzsche Danto III 173
Individuum/Gruppe/Nietzsche/Danto: gegenüber Nietzsches Auffassung vom Individuum im Frühwerk der Geburt der Tragödie(1), wo er eine Vorstellung davon hatte, wie das Individuum durch die Musik in einer Art von Kommunion in der Gruppe aufgehen könnte,
Danto III 174
findet man im Spätwerk davon kaum noch etwas. Nietzsche war inzwischen zu der Überzeugung gelangt, dass es im Leben ausreichend Solidarität, nicht aber genug Individualität gab. Individuum/Tradition/Danto: Hobbes und Locke (ursprünglich Platon im Glaukon) waren versucht, die Menschen für uranfängliche Individuen zu halten, aus denen sich dann Gesellschaften derart gebildet haben sollten, wie sich chemische Verbindungen vermeintlich aus Elementen oder Atomen und Molekülen gebildet haben sollten.
>Sprache und Denken/Antike, >Sprache/Hobbes, >Gesellschaftsvertrag/Hobbes, >Sprache/Locke, >Gesellschaftsvertrag/Locke.
Soziale Beziehungen wären dann bloß äußerlich, oder wie Hobbes sagt, „künstlich“.
NietzscheVsLocke/NietzscheVsHobbes/NietzscheVsPlaton/Nietzsche/Danto: Nietzsche verwarf solch eine Theorie; seiner Ansicht nach besitzen das Bewusstsein und die Sprache einen sozialen Ursprung und eine soziale Funktion,
Danto III 175
sodass die Einzelnen nur von denjenigen Vorstellungen ein Bewusstsein entwickeln, die jeder mit jedem gemein hat. So wie der Einzelne kaum ohne Gemeinschaft überleben könnten, kann er nur schwer eine Empfindung seiner selbst als unabhängige Einheit erlangen. >Bewusstsein/Nietzsche.

1. F. Nietzsche. Die Geburt der Tragödie, 4, KGW III.

Nie I
Friedrich Nietzsche
Sämtliche Werke: Kritische Studienausgabe Berlin 2009

Nie V
F. Nietzsche
Beyond Good and Evil 2014

Danto I
A. C. Danto
Wege zur Welt München 1999

Danto III
Arthur C. Danto
Nietzsche als Philosoph München 1998

Danto VII
A. C. Danto
The Philosophical Disenfranchisement of Art (Columbia Classics in Philosophy) New York 2005
Interpretation Strauss Gaus I 24
Interpretation/Leo Strauss/Ball: Die Anhänger des verstorbenen Leo Strauss (1899-1973) - behaupten, dass ein Kanon von Werken Platons und einer Handvoll anderer Autoren die ganze Wahrheit über die Politik enthält, eine Wahrheit, die ewig, unveränderlich und nur wenigen Glücklichen zugänglich ist (...). Der Zugang zu dieser Wahrheit erfordert eine besondere Art zu lesen und zu interpretieren, was man liest. >Wahrheit, >Platon.
StraussVsLiberalismus: (...) Strauss sah die Geschichte des modernen westlichen liberalen politischen Denkens als eine Geschichte der Degeneration und Entkräftung. Er und seine Anhänger stellten die Vitalität des klassischen griechischen und römischen politischen Denkens dem resignierten Ennui der schlaffen modernen liberalen Denker gegenüber.
>Liberalismus, >VsLiberalismus.
Der moderne Liberalismus ist eine Philosophie ohne Fundament. Der moderne Liberalismus, von Hobbes bis zur Gegenwart, hat sich jeglicher Grundlage in der Natur oder im Naturrecht entzogen und ist auf einen rückgratlosen Relativismus reduziert und verfügt daher nicht über die normativen Grundlagen und philosophischen Ressourcen, um den Winden des Fanatismus des zwanzigsten Jahrhunderts zu widerstehen, die sowohl von rechts als auch von links wehen.
>Liberalismus/Hobbes, >Th. Hobbes.
StraussVsHistorizismus: Da die Gegenwart bankrott ist, müssen sich Studenten der politischen Philosophie von der Vergangenheit leiten lassen; sie müssen Historiker sein, aber keine "Historizisten".
Wissen und Leitung der Art, wie wir sie benötigen, sind jedoch nicht leicht zu bekommen. Sie erfordern, dass wir diese "alten Bücher" richtig lesen - dass wir
Gaus I 25
die wahre Bedeutung der Botschaften entziffern, die von Autoren verschlüsselt wurden, die sich vor Verfolgung fürchten und im Laufe der Zeit mit den Kognoszenen kommunizieren wollten (Strauss, 1952)(1). >Theoriewechsel, >Bedeutungswandel.
StraussVsLocke/StraussVsHobbes: Sich mit den großen Denkern der Antike zu verständigen, bedeutet zu würdigen, wie tief wir gefallen sind. Die Fäulnis kam im 17. Jahrhundert, mit dem Aufkommen des modernen Liberalismus, insbesondere des Liberalismus von Hobbes und Locke (Strauss, 1953)(2).
>Liberalismus/Locke, >J. Locke.
Sie leugneten die alte Weisheit und die ältere Idee des Naturrechts und zogen stattdessen eine auf Sicherheit und Eigeninteresse beruhende Sichtweise der Politik vor. Das alte "philosophische" Streben nach dem guten Leben wurde in die moderne "wissenschaftliche" Suche nach Sicherheit, Geborgenheit und der Anpassung an konkurrierende Interessen umgewandelt.
1) VsStrauss: Straussische Interpretationen sind aus verschiedenen Gründen kritisiert worden. Einer ist, dass sie sich auf die Art von vermeintlichem "Insiderwissen" stützen, das nur denjenigen zur Verfügung steht, die in die Geheimnisse der Straußischen Interpretation eingeweiht wurden (und die ihrerseits Kritik von nicht-russischen Außenstehenden bequemerweise als hoffnungslos ignorant und uninformiert abtun).
2) VsStrauss: Eine andere ist, dass sie ohne Argumente oder Beweise davon ausgehen, dass der "echte" Text nicht Punkt für Punkt mit dem geschriebenen und öffentlich zugänglichen "exoterischen" Text übereinstimmt; der echte oder "esoterische" Text bleibt der Öffentlichkeit verborgen, seine Bedeutung ist für Uneingeweihte unzugänglich und unwürdig.
>Theoriewechsel, >Bedeutungswandel, >Texte, >Literatur.

1. Strauss, Leo, 1952. Persecution and the Art of Writing. Glencoe, IL: Free.
2. Strauss, Leo, 1953. Natural Right and History. Chicago: University of Chicago Press.

Ball, Terence. 2004. „History and the Interpretation of Texts“. In: Gaus, Gerald F. 2004. Handbook of Political Theory. SAGE Publications.

StraussDFr I
David Friedrich Strauss
Der alte und der neue Glaube Hamburg 2012

Gaus I
Gerald F. Gaus
Chandran Kukathas
Handbook of Political Theory London 2004
Intersubjektivität Hegel Brocker I 792
Intersubjektivität/Hegel/Honneth: Honneth liest aus Hegels frühen Jenaer Schriften (1) einen Ansatz zu einer Abkehr von der individualistischen Sicht seiner Zeitgenossen (HegelVsHobbes, siehe Hegel/Honneth), die von einem Kampf der Individuen um knappe Ressourcen ausgingen, statt einen sozialen Kamp um gegenseitige Anerkennung anzunehmen. >Anerkennung/Honneth.
Honneth: Hegel wollte den theoretischen Blick für die „Intersubjektivität des öffentlichen Lebens“ schärfen, wie sie etwa in der antiken griechischen Philosophie im Zentrum der Aufmerksamkeit stand. (3)
Gesellschaft/Hegel: Diese neoklassische ethisch-sittliche Grundorientierung verbindet Hegel aber mit einem genuin modernen Verständnis von Gesellschaft. Entscheidend dabei sei a) Hegels aus der englischen Nationalökonomie übernommener moderner Realismus, der die Gegebenheiten einer durch formelles Recht integrierten „marktvermittelten Produktion und Distribution von Gütern“ (4) als Bedingungen betrachtet; b) ergeben sich für Hegel die sittlichen Verhältnisse einer Gesellschaft „nicht mehr einfach aus der zugrunde gelegten Natur des Menschen, sondern aus einer besonderen Art der Beziehungen zwischen ihnen.“(5)
>Gesellschaft/Hegel.


1. Vgl. G.W.F. Hegel, Jenaer Schriften 1808-1807 Frankfurt, 1986.
2. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S.11
3. Ebenda S. 20, 21.
4. Ebenda S. 21
5. Ebenda S. 31
Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Locke Höffe Höffe I 241
Locke/Höffe: (...) John Locke (1632—1704) [begründet] den britischen Empirismus. >Empirismus.
LockeVsDescartes/LockeVsHobbes: In der Erkenntnistheorie entwickelt er einen Kontrapunkt zu Descartes' Rationalismus und in der Politischen Philosophie eine Alternative zu Hobbes' Absolutismus.
>Th. Hobbes, >R. Descartes, >Absolutismus, >Rationalismus.
Wegen seines erkenntnistheoretischen Empirismus und des sowohl politischen als auch ökonomischen Liberalismus, zusätzlich wegen seiner Forderung nach einer kindgemäßen Erziehung und schließlich wegen seines Plädoyers für eine bestimmte religiöse Toleranz steigt er aber zu Recht rasch zu einer europäischen Berühmtheit auf. Stärker als jeder andere Denker prägt er das philosophische, politische und ökonomische Weltbild des bürgerlichen Zeitalters. Bis heute wird er als Klassiker der Erkenntnistheorie, der Politischen Philosophie, nicht zuletzt der Pädagogik geschätzt.
Höffe I 242
In Frühschriften wie den Abhandlungen über die Regierung (Tracts on Government, 1660/61) vertritt Locke noch keine liberalen politischen Ansichten. Beispielsweise spricht er sich für eine staatliche Aufsicht über den Gottesdienst aus. Biographie: Obwohl er ein Vorkämpfer liberaler Gedanken ist, verdient er auch am Sklavenhandel.
>Liberalismus, >Sklaverei.

Höffe I
Otfried Höffe
Geschichte des politischen Denkens München 2016
Logik Mates I 258
Def Logik/Mates: Theorie der Folgerungsbeziehung. Aufgabe: allgemeine Gesetze zu finden darüber, was woraus folgt - korrektes Denken ist noch kein Beitrag zur Logik. >Folgebeziehung/Mates, >Logische Gesetze.
I 260
Logik/Aristoteles/Mates: Aristoteles kennt noch keine Unterscheidung Erwähnung/Gebrauch. >Erwähnung/Gebrauch, >Aristoteles.
Aristoteles: Es ist dasselbe: wenn ein Ding in einem anderen enthalten ist, und wenn das andere von jedem des Einen ausgesagt wird.
I 261
Mates: Das war der erste klare Gebrauch von Variablen in der Geschichte. - Für diese werden Namen eingesetzt. >Variablen, >Einheit und Vielheit, >Verschiedenheit.
Variablen/Stoiker: "das Erste", "Zweite" usw. (anders als bei Aristoteles).
I 262
Zukommen/Aristoteles: "Zukommen" geht ((s) bei Aristoteles) in beide Richtungen - das zeigt, dass zwischen Begriff und Gegenstand nicht unterschieden wird. >Begriff, >Gegenstand, >Gegenstand/Quine, >Stufen/Ebenen, >Beschreibungsebenen.
I 265
Begriffe für Zukommen sind Substantive, Sinnenwesen, Mensch für Nichtzukommen Substanz, Sinnenwesen, Zahl.
I 281
Logik/Hobbes/Mates: Einflussreiches (irreführendes) Argument von Hobbes: notwendige Wahrheiten kämen einfach durch die zufällige Art und Weise zustande, wie die Menschen ihre Wörter zu gebrauchen beliebten. (MatesVsHobbes.) >Notwendigkeit, >Kontingenz, >Sprachgebrauch.

Mate I
B. Mates
Elementare Logik Göttingen 1969

Mate II
B. Mates
Skeptical Essays Chicago 1981
Menschen Aristoteles Gadamer I 317
Mensch/Aristoteles/Gadamer: Die menschliche Gesittung ist von der Natur dadurch wesentlich unterschieden, dass sich in ihr nicht einfach Fähigkeiten oder Kräfte auswirken, sondern dass der Mensch erst durch das, was er tut und wie er sich verhält, zu
Gadamer I 318
einem solchen wird, der so geworden, d. h. aber: so seiend, sich in bestimmter Weise verhält. In diesem Sinne stellt Aristoteles „Ethos“ der “Physis“ gegenüber als einen Bereich, in dem zwar nicht Regellosigkeit herrscht, der aber nicht die Gesetzmäßigkeit der Natur kennt, sondern die Wandelbarkeit und begrenzte Regelhaftigkeit menschlicher Satzung und menschlicher Verhaltungsweisen. >Ethik/Aristoteles, >Wissen/Aristoteles, >Allgemeines/Aristoteles.

Höffe I 65
Mensch/Aristoteles/Höffe: Zusätzlich zu der (weit bekannteren) politischen Anthropologie skizziert [Aristoteles] (...) im Einleitungskapitel der Tierkunde eine politische Zoologie. Diese stellt den Menschen in einen Zusammenhang mit jenen «politischen Tieren», die wie die Biene, die Wespe, die Ameise und der Kranich zusammenleben und dabei eine gemeinschaftliche Leistung zustande bringen. Die Hauptpassage für Aristoteles’ politische Anthropologie, das zweite Kapitel von Buch I der Politik, nimmt diese biologische Bestimmung nicht etwa zurück, erklärt aber, der Mensch sei in höherem Maß ein politisches Lebewesen. Während es Tieren nämlich im Wesentlichen um das schlichte Leben (zên) geht, zählt für den Menschen zusätzlich das gute und gelungene Leben
Höffe I 66
(eu zên). Aristoteles’ politische Anthropologie verbleibt also im politischen Eudämonismus. >Eudaimonismus.
1. Gemeinschaft: Der Einzelne ist sich selbst nicht genug: Siehe Politik I 2(1).
2. Logos: [dies sei eine] eine «biologische» Besonderheit, die singuläre Logosnatur des Menschen(9).
3. Aristoteles qualifiziert den außerhalb der Polis lebenden Menschen als «gierig nach Krieg»; er sei ein «wildes Tier»; und die bewaffnete bewaffnete Ungerechtigkeit sei das Schlimmste.
Höffe: [damit nimmt Aristoteles] die von Hobbes bekannte Aussage vom «Krieg aller gegen alle» vorweg, auch wenn dies in der Regel überlesen wird (...).
AristotelesVsHobbes/Höffe: Im Unterschied zu Hobbes sieht Aristoteles aber gegen die Kriegsgefahr mehr als lediglich ein Heilmittel. Als mindestens ebenso wichtig wie Recht und Gerechtigkeit schätzt er die eintrachtstiftende Freundschaft ein.

1. Politika I 2, 1252a26–1253a7
2. I 2, 1253a7–18

Gadamer I
Hans-Georg Gadamer
Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik 7. durchgesehene Auflage Tübingen 1960/2010

Gadamer II
H. G. Gadamer
Die Aktualität des Schönen: Kunst als Spiel, Symbol und Fest Stuttgart 1977
Menschen Fukuyama Brocker I 808
Mensch/Anerkennung/Geschichte/FukuyamaVsHobbes/FukuyamaVsLocke/FukuyamaVsRousseau//Fukuyama: Fukuyama These: Geschichte kann letztlich zwar als Fortschritt in Richtung auf die Durchsetzung von Demokratien verstanden werden, der letztliche Antriebsmotor für den Menschen ist jedoch sein eigener, individueller Kampf um Anerkennung. >Anerkennung/Fukuyama, Universalgeschichte/Fukuyama.
Zentrales Charakteristikum des Menschen ist für Fukuyama die Fähigkeit, aus Prestigegründen sein Leben zu opfern.
Brocker I 809
Freiheit/Fukuyama: These: nur wer den Willen habe, allein für Prestige zu sterben, zeige, dass er die Fähigkeit besitzt, sich wirklich frei zu entscheiden, d.h. sich gegen seine natürlichen Bedürfnisse und gegen seinen Instinkt entscheiden zu können. In der liberalen Demokratie, in der der Kampf um Anerkennung weitgehend verwirklicht ist, gibt es wenig soziale Unterschiede. Die menschliche Entwicklung
Brocker I 810
Ist abgeschlossen. Der Typus Mensch, der entstanden ist, ist der letzte seiner Art („Last Man“/Fukuyama). Problem: dieser Staat birgt neue Probleme, z.B. die Langeweile (Fukuyama greift hier auf Nietzsche zurück). Menschen rebellieren dagegen, undifferenzierte Mitglieder eines universellen und homogenen Staates zu sein. Die gegenseitige Anerkennung der Menschen führt zu einem Wertrelativismus, der zu einer Auflösung einer festen Bindung an Tradition, Autorität und gemeinschaftsbildende Werte führt.

Anja Jetschke, „Francis Fukuyama, Das Ende der Geschichte“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

PolFuku I
Francis Fukuyama
The End of History and the Last Man New York 1992

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Moral Fukuyama Brocker I 809
Moral/Fukuyama: Wer prinzipiell Entscheidungen unabhängig vn menschlichen Grundbedürfnissen treffen kann (siehe Mensch/Fukuyama), der trifft moralische Entscheidungen und zeichnet sich als Mensch aus. Wer moralische Entscheidungen trifft, signalisiert, dass er bereit ist, dafür sein Leben zu riskieren. Das Aufeinandertreffen zweier moralischer Menschen endet deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit im Kampf um Unterwerfung bis zum Tod. FukuyamaVsLocke/FukuyamaVsHobbes: der Anfang und der Kern einer liberalen Gesellschaft ist nicht die wechselseitige Anerkennung des Rechts auf Leben und Eigentum, sondern die wechselseitige Anerkennung der Würde des Anderen.
>Anerkennung/Honneth.

Anja Jetschke, „Francis Fukuyama, Das Ende der Geschichte“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

PolFuku I
Francis Fukuyama
The End of History and the Last Man New York 1992

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Namen Mill Wolf I 43 ff
Namen/Mill: was ist angemessener: den Namen als etwas für einen Gegenstand oder für eine Vorstellung von dem Gegenstand aufzufassen? MillVsHobbes: „Vorstellung“ ist zu metaphysisch.
Wolf I 43
Def Name/Hobbes: "ein beliebig gewähltes Wort, das als Merkmal dient, um in unserem Geiste einen Gedanken wachzurufen, der einem Gedanken gleicht, den man vorher hatte, und das, Anderen gegenüber ausgesprochen, diesen als Zeichen eines Gedankens dient, den der Sprechende früher in seinem Geiste hatte." Namen/Hobbes: nicht Zeichen der Dinge selbst. Man denkt nur an den Stein.

Wolf I 44
MillVsHobbes: das Wort Sonne nennt den Namen der Sonne und nicht unsere >Idee der Sonne. ((s) Die Idee oder Vorstellung könnte wechseln).
Mill: denn die Namen teilen nicht nur unsere Vorstellungen mit, sondern belehren den Hörer auch über unseren Glauben und dies ist ein Glaube über die Sache selbst und nicht über die Idee!
Bsp "Die Sonne ist die Ursache des Tageslichts". Das soll nicht heißen, dass die Idee der Sonne die Idee des Tageslichts hervorbringt.

Namen/Mill: verschiedene Arten: einige Wörter sind nur Teile von Namen:
Bsp von, zu, oft, wahrhaft, außerdem Pronomina wie mich, ihm, "Johanns", sogar Adjektive.
Diese Worte drücken nichts aus, was bejaht oder verneint werden kann.
Ausnahme: Bsp " 'Schwer' ist ein Adjektiv": hier ist "schwer" ein vollständiger Name. Name dieser Lautfolge. >Erwähnung / >Gebrauch.
Wolf I 47
Namen/Mill: durch ihre Vermittlung sind wir in der Lage, allgemeine (generelle) Sätze auszusagen. Auch sie selbst können in >allgemeine Termini (Bsp "Mensch") und >singuläre Termini (Bsp Maria) unterteilt werden. (>S. Zink). "Johann" lässt sich nur von einem einzigen Menschen (wenigstens in demselben Sinne) bejahen.
Wolf I 49
Namen/konkret/abstrakt/Mill: Bsp "Weiß" ist zugleich Name eines Gegenstands und vieler Gegenstände (konkret). "Weiße" ist der Name eines Attributs. "Alter": Name eines Attributs. (Abstrakt, Verallgemeinerung). Stammt von Locke und Condillac.
Wolf I 50
"Attribut" ist selbst der allgemeine Name vieler Attribute. Name/abstrakt/singulärer Term/Mill: wenn jedoch ein Attribut weder Gradunterschiede noch Artunterschiede zulässt, ist er kein allg Term, sondern ein singulärer Term:
Bsp Sichtbarkeit, Greifbarkeit, Gleichheit, Viereckigkeit, Milchweiße. Keine Vielheit von Attributen, sondern ein bestimmtes Attribut.
Wolf I 51
Namen/Mill: schließen immer irgendein Attribut in sich, aber sie sind nicht der Name dieses Attributs! Das Attribut besitzt selbst einen eigenen, abstrakten Namen (singulärer Term) Bsp "Die Weiße".
Wolf I 53
Namen/Mill: nicht mitbezeichnend, nicht konnotativ: sie bezeichnen die Individuen ohne irgendwelche Attribute.
Wolf I 54
Bsp Ursprünglich kann Dartmouth an der Mündung des Dart gelegen sein, aber Johann heißt nicht so, weil es einen Teil der Bedeutung bildete, dass der Vater vielleicht denselben Namen hatte. Außerdem kann die Mündung des Flusses sich verlagert haben, ohne dass der Name der Stadt geändert werden müsste.
Eigennamen haften den Sachen selbst an (Etiketten) und fallen nicht weg, wenn Attribute des Gegenstands wegfallen.
Obwohl nur Gott die entsprechenden Attribute haben mag, ist es dennoch ein allgemeiner Name und gehört sowieso nicht hierher.
Wolf I 55
Mitbezeichnende Namen/Mill: sind Kennzeichnungen: Bsp "der einzige Sohn von Johann Müller". Bezeichnet Attribute mit.
Wolf I 56
Wann immer Namen daher irgendeine Bedeutung haben, liegt die Bedeutung in dem, was sie mitbezeichnen, nicht in dem, was sie bezeichnen (dem Träger). Nichtbezeichnende (normale) Namen haben keine Bedeutung.
Wolf I 57
Namen/Mill: teilen dem Hörer keine Kenntnis des Gegenstands mit. Wenn er vielleicht früher schon etwas über Köln erfahren hat, so nicht durch das Wort Köln.
Wolf I 58
Indem wir erfahren, von wie vielen Gegenständen der Name sein kann, die er alle bezeichnet, erfahren wir auch nichts, sondern nur, wenn wir erfahren, was er eventuell mitbezeichnet (Attribute). Auf dasselbe Ding können wir außerdem verschiedene Namen anwenden, deren Bedeutung nicht dieselbe ist.
MillVsFrege: Daher ist der Träger nicht die Bedeutung.
Wolf I 59
Mitbezeichnende Namen/Mill: hier gibt es eine Ungewissheit.
Wolf I 61
Lösung: bei konkreten Namen mit auftretenden Prädikaten eine feste Mitbezeichnung zu verleihen.

Mill I
John St. Mill
Von Namen, aus: A System of Logic, London 1843
In
Eigennamen, Ursula Wolf Frankfurt/M. 1993

Mill II
J. St. Mill
Utilitarianism: 1st (First) Edition Oxford 1998

Mill Ja I
James Mill
Commerce Defended: An Answer to the Arguments by which Mr. Spence, Mr. Cobbett, and Others, Have Attempted to Prove that Commerce is Not a Source of National Wealth 1808

K II siehe Wol I
U. Wolf (Hg)
Eigennamen Frankfurt 1993
Naturzustand Locke Höffe I 249
Naturzustand/Locke/Höffe: (...) den Naturzustand [versteht Locke] nicht als Gedankenexperiment, sondern historisch (...): frühe politische Einheiten wie Rom und Venedig und jeder andere «friedliche Anfang von Regierungen ist durch die Übereinkunft des Volkes gelegt worden»(1). Vernunft: Locke führt allerdings nicht bloß geschichtliche Belege an, sondern beruft sich in argumentativer Zweideutigkeit
Höffe I 250
immer wieder auf eine zweite Instanz, die Vernunft, die «offensichtlich auf unserer Seite» (ebd.) steht. >Vernunft/Locke.
Naturzustand: Der Naturzustand besteht in einem «Zustand des Friedens, des Wohlwollens,
des gegenseitigen Beistands und der Erhaltung»(2). Anders als die älteren Vertragstheoretiker kann Locke den Naturzustand so positiv, beinahe idyllisch bestimmen, weil er ihn schon unter ein Naturgesetz (law of nature), das moralische Gesetz der Natur, stellt.
Ursprung: Darunter versteht Locke wie in den frühen Versuchen über das Naturgesetz eine überpositive, absolut verbindliche praktische Norm göttlichen Ursprungs.
>Frieden.
Pflichten: Nach ihrem Inhalt ist es eine Pflicht, die laut Locke sowohl durch die Vernunft als auch durch die Offenbarung erkennbar ist: das Schädigungsverbot.
Hobbes: In Hobbes' Naturzustand hat jeder «ein Recht auf alles, selbst auf den Körper
eines anderen»(3), womit Rechtlosigkeit herrscht.
LockeVsHobbes: Locke hingegen leitet aus dem Schädigungsverbot den Rechtsanspruch auf die Unverletzlichkeit der drei Grundgüter Leben, Freiheit und >Eigentum ab. Mit diesen Gedanken
greift er zweifellos Grundbedingungen des modernen Rechts- und Verfassungsstaates vor.
Göttlicher Ursprung: Mit der Berufung auf einen göttlichen Ursprung, also eine vernunftexterne Autorität, lässt er sich aber nicht wie Hobbes (...) auf eine tiefere Begründung ein.
Freiheit: Wegen des genannten Naturgesetzes leben die Menschen im Naturzustand in «vollkommener Freiheit». Jeder Mensch ist als absoluter Herr seiner eigenen Person und Besitztümer («absolute Lord of his own person and possessions»(4): den Göttern gleich und niemandem untertan. Gleichwohl unterliegt er einer Einschränkung: Nur innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes darf er seine Handlungen so lenken (Prinzip Freiheit) und über seinen Besitz (Prinzip Besitz/Eigentum) und seine Person (Prinzip Leib und Leben) so verfügen, wie es ihm am besten erscheint.
>Krieg/Locke, > Gesellschaftsvertrag/Locke.
Höffe I 251
Vorvertraglicher Zustand: Zu den Verbindlichkeiten, die in Lockes vorvertraglichem Naturzustand herrschen, gehört das Recht, mangels einer öffentlichen Gewalt die Verletzung der einschlägigen göttlichen und natürlichen Gebote selbst zu ahnden. Den einzigen Ausweg, den Naturzustand zu verlassen, sieht Locke im Einrichten einer politischen oder bürgerlichen Gesellschaft(5). Sie besteht in einem «politischen Körper», sprich: staatsförmigen Gemeinwesen, das seine Legitimation durch die freie Zustimmung der Mitglieder, vernunftbegabter Lebewesen, also durch einen Gesellschaftsvertrag erhält.
>Gesellschaftsvertrag/Locke.
Höffe I 252
Bei Locke zeichnet sich der Naturzustand nicht wie bei vorangehenden Vertragstheoretikern durch einen latenten Krieg, sondern durch eine zweifache Rechtsunsicherheit aus: Die Menschen haben nicht immer genügend Macht, um ihr Recht durchzusetzen, und falls sie die Macht haben, droht die Gefahr, dass sie sich zu viel nehmen. >Macht, >Vertragstheorie.

1. Locke, Second treatise of Government, 1689/90, § 104
2. Ebenda § 19
3. Hobbes, Leviathan I 14 4. Second treatise of Government, 1689/90, §123
5. Ebenda, Kap VII

Loc III
J. Locke
An Essay Concerning Human Understanding
Naturzustand Rousseau Höffe I 271
Naturzustand/Rousseau/Höffe: Beim Begründer Hobbes ist der Naturzustand ein Gedankenexperiment, das ein Zusammenleben schon vernünftiger Menschen entwirft, denen allerdings Recht und Staat fehlen. RousseauVsHobbes: In Rousseaus entwicklungsgeschichtlicher Betrachtung(1) wird er zu einem uranfänglichen, «tierischen Zustand».
Mensch/Sprache/Rousseau: Der Mensch, der in diesem Zustand lebt, der animalische Mensch, hat weder Sprache noch Vernunft oder ein Bewusstsein des Todes. Er kennt weder Ehrgeiz noch Verachtung oder ein Bedürfnis nach Rache; überdies lebt er ohne jede dauerhafte Beziehung. In diesem «wahren Naturzustand», einem Urzustand, der historisch gesehen noch weiter zurückliegt als Lockes Naturzustand, hat der Mensch mit den anderen Lebewesen zweierlei gemeinsam.
Selbstliebe: Er ist von einer durchaus positiven Selbstliebe (amour de soi) bestimmt, die sich im Unterschied zur asozialen Eigenliebe (amour-propre) des zivilisierten Menschen auf eine emotionale Autarkie beläuft. Außerdem besitzt er ein Gefühl des Daseins
Höffe I 272
(sentiment de l'existence). Freiheit: Vor allem zeichnet ihn eine natürliche Freiheit aus, eine Unabhängigkeit von den
Mitmenschen, die auch eine Gleichgültigkeit gegen sie beinhaltet.
Der Naturzustand qua Urzustand kennt keine Vorrechte, die einige Menschen zum Nachteil der anderen genießen; es gibt weder Privilegien noch Diskriminierungen. Die zwei Grundübel, die diesen idealen Zustand vernichten, bestehen im Privateigentum und in (dem es schützenden) Staat, «der bürgerlichen Gesellschaft». Im Französischen steht «société civile», nicht «société bourgoise». Rousseaus bürgerliche Gesellschaft ist hier wie bei anderen Autoren der Neuzeit keine wirtschaftsbürgerliche im Gegensatz zu einer staatsbürgerlichen Gesellschaft, sondern das zwangsbefugte Gemeinwesen, der Staat, selbst. >Gesellschaftsvertrag/Rousseau.
Höffe I 274
RousseauVsHobbes/RousseauVsSpinoza: Im Gegensatz zu Hobbes und Spinoza, jedoch in Übereinstimmung mit Locke ist der Naturzustand für Rousseau kein Kriegszustand. Der Naturzustand verliert seine zentrale Bedeutung. >Naturzustand/Hobbes, >Naturzustand/Locke, >Verfassung/Spinoza, >Vertragstheorie/Spinoza, >Demokratie/Spinoza, >Freiheit/Spinoza, >Naturrecht/Spinoza, >Politik/Spinoza, >Staat/Spinoza.

1. J.-J. Rousseau, Discours sur l'inégalité parmi les hommes, 1755

Rousseau I
J. J. Rousseau
The Confessions 1953
Ordnung Hobbes Habermas IV 314
Ordnung/Hobbes/Habermas: wie später der Utilitarismus, so geht auch Hobbes von vereinzelten Subjekten aus, die mit dem Vermögen zweckrationalen Handelns ausgestattet sind. Die rationalen Fähigkeiten sollen im Dienst von Leidenschaften stehen, die die Handlungszwecke diktieren. Die Verfolgung der jeweils eigenen Interessen führt zu einem Kampf um Sicherheit und knappe Güter. Wenn man nur die naturwüchsige Ausstattung interessierter und zweckrational handelnder Individuen berücksichtigt, können soziale Beziehungen nicht die Form friedlicher Konkurrenz annehmen.
Habermas IV 315
Die Handlungen anderer Individuen können nur als Mittel oder Bedingung für die Realisierung jeweils eigener Zwecke verstanden werden. Deshalb ist allen artifiziellen Regelungen die natürliche Maxime vorgeordnet, dass jeder auf jeden Einfluss auszuüben und generalisierten Einfluss, d.h. Macht zu gewinnen trachtet. >>Ordnung/Parsons.
Lösung/Hobbes: ein Herrschaftsvertrag mit unbedingter Unterwerfung aller unter die absolute Gewalt eines einzigen. Das setzt allerdings eine Situation voraus, in der die zweckrational handelnden Subjekte schon bereit sind, die für einen Vertragsabschluss notwendigen Bedingungen zu erfüllen.(1)
ParsonsVsHobbes.
1.Talcott Parsons, The Structure of Social Action, NY, 1949, S. 93f.


Höffe I 228
Ordnung/Staat/Gesellschaft/Hobbes/Höffe: Hobbes formuliert die charakteristische Herausforderung seiner Epoche als ein allgemeingültiges Grundproblem: «Warum überhaupt und in welcher Form braucht es eine institutionelle politische Ordnung, warum einen zwangsbefugten Staat?» Da auch die Antwort aus allgemeinen Grundsätzen, aus wirklichen Prinzipien, insbesondere aus dem Gedanken des Naturzustandes, erfolgt, übersteigen sowohl Hobbes' Fragestellung als auch sein Lösungsvorschlag den historischen Kontext, also, noch einmal gesagt, den britischen Bürgerkrieg und die frühbürgerliche Marktgesellschaft. ((s) Zu Problemen in Zusammenhang damit siehe >Absolutismus/Hobbes.) Vgl. >Staat/Hobbes, >Herrschaft/Hobbes.

Hobbes I
Thomas Hobbes
Leviathan: With selected variants from the Latin edition of 1668 Cambridge 1994

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Ordnung Locke Arndt II 198
Namen/Klassen/Ordnung/Locke: Subsumierung unter Namen (allgemeine Termini) sind ausschließlich Leistungen unseres Verstands. Der Verstand wird durch die Ähnlichkeit veranlasst, abstrakte allgemeine Ideen zu bilden. >Idee/Locke, >Geist/Locke, >Ähnlichkeit/Locke.


Habermas IV 316
Ordnung/Locke/LockeVsHobbes/Parsons/Habermas: Locke nimmt eine praktische Vernunft in Anspruch, die es verbietet, dass die rationale Verfolgung eigener Interessen ausschließlich Imperativen der Zweckrationalität gehorcht. >Zweckrationalität.
Lösung/Locke: Bereits der Naturzustand wird unter dem Gesichtspunkt der intersubjektiven Geltung eines natürlichen Rechts auf die zweckrationale Wahrnehmung eigener Interessen konzipiert.
Rationales Handeln/Locke: Das Recht, sich in diesem Sinne rational zu verhalten, ist dadurch für jeden begrenzt, da es auch allen anderen von vornherein zusteht.(1)

1. Talcott Parsons, The Structure of Social Action, NY, 1949, S. 96.

Loc III
J. Locke
An Essay Concerning Human Understanding

Loc II
H.W. Arndt
"Locke"
In
Grundprobleme der großen Philosophen - Neuzeit I, J. Speck (Hg) Göttingen 1997

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Ordnung Parsons Habermas IV 306
Ordnung/Parsons/Talcott ParsonsVsHobbes/Habermas: Die Frage, wie soziale Ordnung möglich ist, lässt sich unter empiristischen Voraussetzungen nicht lösen. (Das Hobbessche Problem). Problem: rationalistische und empiristische Handlungsbegriffe können die Autonomie des Handelns ebenso wenig erfassen wie materialistische und idealistische Ordnungsbegriffe die Legitimität eines Handlungszusammenhangs, der sich auf Interessen stützt.
Lösung/Parsons: Parsons entwickelt einen voluntaristische Handlungsbegriff und einen normativistischen Ordnungsbegriff.
Habermas IV 310
Ordnung/Parsons: kann nicht allein über Interessenlagen stabilisiert werden. These: Ordnungen, die ihrer normativen Kraft beraubt sind, führen zu anomischen Zuständen.(1)
Habermas IV 315
Für das Hobbessche Problem siehe Ordnung/Hobbes. Wenn man vom Konzept zweckrationalen Handelns ausgeht, sind die Handlungen anderer mögliche Mittel für die eigenen Zwecke. Dann folgt aus dem Postulat der Rationalität, dass alle versuchen sollten, übereinander zu herrschen. Dann wird Macht zum zentralen Begriff der Analyse von Ordnung. Eine rein utilitaristische Gesellschaft wäre dann chaotisch und instabil. (2)
Lösung/Hobbes: ein Herrschaftsvertrag mit unbedingter Unterwerfung aller unter die absolute Gewalt eines einzigen. Das setzt allerdings eine Situation voraus, in der die zweckrational handelnden Subjekte schon bereit sind, die für einen Vertragsabschluss notwendigen Bedingungen zu erfüllen. (3)
ParsonsVsHobbes: A. Das Modell zweckrationalen Handelns kann nicht erklären, wie Aktoren eine Vereinbarung treffen können, die vernünftig ist,
Habermas IV 316
d.h. die Interessen aller berücksichtigt. Lösung/Parsons: Der Begriff der Zweckrationalität muss erweitert werden. Das führt zu einer Unterscheidung zwischen technischem und praktischem Rationalitätsbegriff.
>Ordnung/Locke). Fazit: Verpflichtungen müssen sich auf einen normativen Konsens stützen,
Habermas IV 317
Der aus zweckrationalen Erwägungen allein nicht resultieren kann. B. Parsons These: (wie Weber und Durkheim): Hobbes‘ künstlich Zwangsordnung kann nicht auf Dauer gestellt werden und eignet sich daher nicht als Modell für eine Erklärung, wie soziale Ordnung möglich ist.
Habermas IV 318
Problem: Es fehlt eine Normierung und Wertorientierung. Parsons/Habermas: Parsons konstruiert eine symmetrische Beziehung zwischen zwei konträren, aber gleichermaßen falschen Positionen:
1. Der soziologische Materialismus reduziert Normen auf äußerlich auferlegte Regelungen und verkennt den Umstand, dass die Institutionalisierung von Verhaltenserwartungen an den Orientierung des Handelnden ansetzt und diese normativ und nicht bloß faktisch bindet.
Habermas IV 319
2. Der soziologische Idealismus unterschätzt den Zwang, der von den nichtnormativen Bestandteilen der Handlungssituation, überhaupt vom materiellen Substrat der Lebenswelt ausgeht. >Idealismus, >Materialismus.
Lösung/Parsons/Habermas: Parsons entwickelt einen Begriff der Institution, der dem neukantianischen Modell der Werteverwirklichung, d.h. dem, Weberschen Konzept einer Werte und Interessenlagen integrierenden Ordnung folgt.(3)
>Institutionen.

1.Talcott Parsons, The Structure of Social Action, NY, 1949, S. 404.
2.Ebenda, S. 93f
3. Ebenda S 732.

ParCh I
Ch. Parsons
Philosophy of Mathematics in the Twentieth Century: Selected Essays Cambridge 2014

ParTa I
T. Parsons
The Structure of Social Action, Vol. 1 1967

ParTe I
Ter. Parsons
Indeterminate Identity: Metaphysics and Semantics 2000

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Recht Hegel Brocker I 798
Recht/Hegel/Honneth: Honneth These: Hegel zeige, wie sich im Recht „eine neue, höchst anspruchsvolle Form“ des Anerkennungsverhältnisses realisiere, in der sich die Subjekte als gleichberechtigte Personen anerkennen, „die in individueller Autonomie über moralische Normen vernünftig zu entscheiden vermögen“. (1) Damit kritisiert HegelVsHobbes: Hegel kritisiert Hobbes‘ neuzeitlichen Individualismus. Siehe auch Recht/Honneth, >Anerkennung/Hegel, >Anerkennung, >Th. Hobbes.
1. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S. 177

Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Recht Hobbes Habermas IV 122
Recht/Hobbes/Habermas: Frage: Wie kann ein Vertrag die Parteien binden, wenn die sakrale Grundlage des Rechts entfallen ist? Lösung/Hobbes/Weber/Habermas: Die Standardantwort ist seit Hobbes und bis zu Max Weber, dass das moderne Recht eben Zwangsrecht ist. Der Verinnerlichung der Moral entspricht eine komplementäre Verwandlung des Rechts in eine äußerlich auferlegte, staatlich autorisierte und auf den staatlichen Sanktionsapparat gestützte Gewalt. Die gleichsam automatische Erzwingbarkeit der Erfüllung von Rechtsansprüchen
Habermas IV 123
soll den Gehorsam garantieren. >Zwang, >Gehorsam.
DurkheimVsHobbes/DurkheimVsWeber/Habermas: Damit gibt sich Durkheim nicht zufrieden. Auch der Gehorsam muss einen moralischen Kern haben. Das Rechtssystem ist nämlich Teil einer politischen Ordnung, mit der es verfallen würde, wenn diese nicht Legitimität beanspruchen könnte.
>Ordnung, >Legitimität.


Höffe I 222
Geltung/Recht/Gesetze/Hobbes/Höffe: Wegen der Autorisierung, einer Ermächtigung, stammt die
Höffe I 223
Entscheidungsbefugnis nicht «aus eigenen Gnaden». Wegen des Gesellschaftsvertrages erfolgt sie bei Hobbes auch nicht «aus Gottes Gnaden», sondern letztlich «kraft Zustimmung aller Betroffenen», aller Rechtsgenossen. Damit tritt zum Moment der Legalität eine Befugnis zweiter Stufe, die Legitimität, hinzu. Die lapidare Formel «Geltung kraft Autorität» lautet jedenfalls vollständig entfaltet: «Geltung kraft einer von jedem Betroffenen autorisierten Macht», kürzer: «Geltung kraft frei an- erkannter Befugnis» oder «Geltung durch Konsens». >Rechtspositivismus/Hobbes. Bei den Geltungstheorien werden häufig zwei Grundformen einander entgegengesetzt, die Machttheorien und die Zustimmungs- oder Anerkennungstheorien. Obwohl man wegen der «Geltung kraft Autorität» Hobbes den Machtheoretikern zuzuordnen pflegt, ist er in Wahrheit, wegen der Basisanerkennung der Betroffenen, beiden Theoriegruppen zuzurechnen. Und weil die Autorität über die Basisanerkennung autorisiert ist, gehört seine Rechtstheorie zusätzlich zu einer dritten Theoriegruppe, den Ermächtigungstheorien.

Hobbes I
Thomas Hobbes
Leviathan: With selected variants from the Latin edition of 1668 Cambridge 1994

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Recht Hume Deleuze I 35
Recht/Hume: Recht ist kein natürliches Prinzip, sondern eine künstliche Regel. Moral wird durch einen politischen Vertrag integriert. >Prinzipien/Hume, >Moral/Hume.
HumeVsHobbes: VsGesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag gibt ein falsches Bild der Gesellschaft, nämlich ein rein negatives. Die Lust gilt als Triebfeder allen Handelns. Es ist in meinem Interesse, dem anderen sein Eigentum zu lassen, vorausgesetzt er macht das gleiche bei mir. Eigentum ist das wesentliche politische Phänomen.
---
Rawls I 184
Def Recht/Beobachtung/Ordnung/Gerechtigkeit/Hume/Rawls: Etwas, z.B. ein Sozialsystem, ist gerecht, wenn ein idealer unparteiischer Beobachter von außen dies von einem allgemeinen Standpunkt so beurteilen würde, hätte er alle relevanten Informationen über die Umstände.
(Siehe Roderick Firth: „Ethical Absolutism and the Ideal Observer“, Philosophy and Phenomenological Research, Bd. 12, 1952; F. C. Sharp: Good and Ill Wll, Chicago, 1950, pp. 156-162; D. Hume: Treatise of Human Nature, ed. L.A. Selby-Bigge, Oxford, 1888, esp. Bk III, pt. III, sec I, esp. pp. 574-584.
Allgemeinere Diskussion: C. D. Broad: „Some Reflections on Moral-Sense Theories in Ethics“. Proceedings of the Aristotelian Society, Bd. 45 (1944-45); W. K. Kneale: „Objectivity in Morals“, Philosophy, Bd. 25 (1950).)
D. Hume
I Gilles Delueze David Hume, Frankfurt 1997 (Frankreich 1953, 1988)
II Norbert Hoerster, "Hume: Existenz und Eigenschaften Gottes" aus J. Speck(Hg) Grundprobleme der großen Philosophen der Neuzeit I Göttingen, 1997

Deleuze I
Gilles Deleuze
Felix Guattari
Was ist Philosophie? Frankfurt/M. 2000

Hum I
G. Deleuze
David Hume , Frankfurt 1997

Rawl I
J. Rawls
A Theory of Justice: Original Edition Oxford 2005
Recht Weber Habermas III 231
Recht/Weber/Habermas: Die kognitive Verselbständigung von Recht und Moral, d.h. die Ablösung moralisch-praktischer Einsichten ethischer und rechtlicher Doktrinen, Grundsätze, Maximen und Entscheidungsregeln von Weltbildern, in die sie zunächst eingebettet waren, nennt Weber Rationalisierung. Kosmologische, religiöse und metaphysische Weltbilder sind so strukturiert, dass die internen Unterschied zwischen theoretischer und praktischer Vernunft noch nicht zur Geltung kommen können. >Moral, >Ethik, >Weltbilder, >Rationalisierung, >Rationalität.
Habermas III 232
Die Autonomisierung von Recht und Moral führt zum formalen Recht und zu profanen Gesinnungs- und Verantwortungsethiken. >Gesinnungsethik, >Verantwortung.
Freilich bahnt sich diese Autonomisierung selbst noch innerhalb religiöser Deutungssysteme an. Das führt zur Dichotomisierung zwischen einer Heilssuche, die an inneren Heilsgütern und Erlösungsmitteln orientiert ist, und der Erkenntnis einer äußeren, objektivierten Welt. Weber zeigt, wie sich aus dieser Gesinnungsreligiosität gesinnungsethische Ansätze entwickeln.(1)
>Religion.
Habermas III 278
Recht/Weber/Habermas: Für die Entstehung des modernen Rechts muss Weber einen Vorgang postulieren, der parallel, wenn auch nicht gleichzeitig von ihm für die Rationalisierung von Weltbildern angenommen wird. >Weltbilder/Weber.
Die Verfügbarkeit posttraditionaler Rechtsvorstellungen ist noch nicht identisch mit der Durchsetzung eines modernen Rechtssystems. Erst auf der Grundlage eines rationalen Naturrechts gelingt es, Rechtsmaterien in Grundbegriffen des formalen Rechts so zu rekonstruieren, dass Rechtsinstitutionen geschaffen werden können, die universalistischen Grundsätzen formal genügen können.
Vgl. >Naturrecht.
Diese müssen privaten Geschäftsverkehr der Warenbesitzer untereinander und die komplementäre Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regeln.
HabermasVsWeber: Weber zeigt die Parallelität dieser beiden Vorgänge nicht deutlich genug.
Habermas III 332
Recht/Weber/HabermasVsWeber/Habermas: Die theoretische Stellung des Rechts in seiner Theorie der Rationalisierung ist bei Weber insofern zweideutig, als sie gleichzeitig die Institutionalisierung zweckrationalen Wirtschafts- und Verwaltungshandelns erlaubt und auch die Ablösung der Subsysteme von ihren moralisch-praktischen Grundlagen zu ermöglichen scheint. Die dialektische Erklärung der widerstreitenden Entwicklungen von Wissenschaft und Religion lässt sich auf die Entwicklung des Rechts nicht übertragen, da dieses von Anfang an in säkularisierter Form auftritt. Habermas: Weber deutet das moderne Recht so um, dass es von der evaluativen Wertsphäre getrennt ist.
Habermas III 346
HabermasVsWeber: Weber deutet die Legitimationsproblematik empiristisch um und entkoppelt das politische System von Formen moralisch-praktischer Rationalität. Er schneidet auch die politische Willensbildung auf Prozesse des Machterwerbs und der Machtkonkurrenz zurück. >Legitimität, >Legitimation, >Rechtfertigung, >Letztbegründung.
Recht/Weber: Soweit sich das normative Einverständnis auf Tradition stützt, spricht Weber von konventionellem Gemeinschaftshandeln. In dem Maße, wie dieses durch erfolgsorientiertes, zweckrationales Handeln ersetzt wird, entsteht das Problem, wie diese neuen Spielräume ihrerseits legitim, d.h. normativ verbindlich geordnet werden können. Rationales Gesellschaftshandeln tritt an die Stellen von konventionellem Gemeinschaftshandeln.
>Zweckrationalität, >Konventionen, >Gemeinschaft.
Habermas III 347
Allein die Prozedur des Zustandekommens begründet die Vermutung, das ein normatives Einverständnis rational motiviert ist. Lediglich innerhalb normativ festgelegter Grenzen dürfen die Rechtssubjekte ohne Rücksicht auf Konventionen zweckrational handeln. HabermasVsWeber: Weber schwankt hier zwischen diskursiver Vereinbarung und willkürlicher Satzung.
Habermas III 351
Modernes bürgerliches Privatrecht/Weber/Habermas: Das moderne bürgerliche Privatrecht wird durch drei formale Merkmale charakterisiert: Positivität, Legalismus und Formalität. Def Positivität/Habermas: Positiv gesetztes Recht wird nicht durch Interpretation anerkannter und geheiligter Traditionen fortgebildet, es drückt vielmehr den Willen eines souveränen
Habermas III 352
Gesetzgebers aus, der mit rechtlichen Organisationsmittel soziale Tatbestände konventionell regelt. Def Legalismus/Habermas: Den Rechtspersonen werden außer einem generellen Rechtsgehorsam keine sittlichen Motive unterstellt. Es schützt ihre privaten Neigungen innerhalb sanktionierter Grenzen. Nicht nur böse Gesinnungen, sondern auch normabweichende Handlungen werden sanktioniert, wobei Zurechnungsfähigkeit vorausgesetzt wird.
Def Formalität/Recht/Habermas: Das moderne Recht definiert Bereiche der legitimen Willkür von Privatpersonen. Die Willkürfreiheit der Rechtspersonen in einem sittlich neutralisierten Bereich privater, aber mit Rechtsfolgen verknüpfter Handlungen wird vorausgesetzt. Der Privatrechtsverkehr kann daher negativ auf dem Wege der Einschränkung von prinzipiell anerkannten Berechtigungen geregelt werden (anstelle einer positiven Regelung über konkrete Pflichten und materiale Gebote). In diesem Bereich ist alles erlaubt, was nicht rechtlich verboten ist.
Habermas: Die diesen Merkmalen entsprechende Systemfunktionalität ergibt sich aus Rechtstrukturen, in denen zweckrationales Handeln allgemein werden kann. Sie erklärt nicht, wie diese Rechtstrukturen selbst möglich sind.
Habermas III 353
Erklärt wird die Form des modernen Rechts vielmehr aus den posttraditionalen Bewusstseinsstrukturen, die es verkörpert. HabermasVsWeber: Weber müsste das moderne Rechtssystem als eine Lebensordnung verstehen, die der moralisch-praktischen Lebensführung zugeordnet ist. Dem widerspricht aber Webers Versuch, die Rationalisierung des Rechs ausschließlich unter dem Aspekt der Zweckrationalität zu betrachten.
Habermas: erst auf einer postkonventionellen Stufe entsteht die Idee der grundsätzlichen Kritisierbarkeit und Rechtfertigungsbedürftigkeit von Rechtsnormen.
Habermas III 354
Modernes Recht/Weber/Habermas: Weber trennt Moralität und Legalität. Das bedarf einer praktischen Rechtfertigung. Die moralfreie Sphäre des Rechts verweist auf eine ihrerseits in Prinzipien begründete Moral. Die Leistung der Positivierung besteht darin, Begründungsprobleme zu verlagern, d.h. die technische Handhabung des Rechs von Begründungsproblemen zu entlasten, diese Begründungsprobleme aber nicht zu beseitigen. Ausdruck dieser strukturell notwendig gewordenen Rechtfertigung ist der Katalog der Grundrechte, den die bürgerlichen Verfassungen neben dem Grundsatz der Volkssouveränität enthalten.
Habermas III 357
Modernes Recht/Weber: für Weber ist modernes Recht im positivistischen Sinn als das Recht zu verstehen, das durch Dezision gesetzt wird und von rationalem Einverständnis, von Begründungsvorstellungen, und seien diese noch so formal, völlig losgelöst ist. WeberVsNaturrecht: These: Es kann kein rein formales Naturrecht geben.
Sein-Sollen/Weber: Das Gelten-Sollende gilt als identisch mit dem faktisch im Durchschnitt überall Seienden; die durch logische Bearbeitung von Begriffen juristischen oder ethischen, gewonnenen ‚Normen‘ gehören im gleich Sinn wie die ‚Naturgesetze‘ zu denjenigen allgemein verbindlichen Regeln, welche ‚Gott selbst nicht ändern kann‘ und gegen welche eine Rechtsordnung sich nicht aufzulehnen versuchen darf.“(2)
>Naturrecht.
Habermas III 358
HabermasVsWeber: Weber verwechselt die formalen Eigenschaften eines post-traditionellen Begründungsniveaus mit besonderen materiellen Werten. Er unterscheidet auch am rationalen Naturrecht nicht hinreichend zwischen strukturellen und inhaltlichen Aspekten und kann deshalb „Natur“ und „Vernunft“ mit Wertinhalten gleichsetzen, von denen sich das im strikten Sinn moderne Recht als ein Instrument zur Durchsetzung beliebiger Werte und Interessen löst. >Fundierung/Weber.
Habermas III 362
Verfahrenslegitimität/Zweckrationalität/Recht/HabermasVsWeber: Sobald die Rationalisierung des Rechts zu einer Frage der zweckrationalen Organisation zweckrationalen Wirtschaftens und Verwaltens uminterpretiert wird, können Fragen der institutionellen Verkörperung moralisch-praktischer Rationalität nicht nur beiseite geschoben, sondern geradezu in ihr Gegenteil verkehrt werden: Diese erscheinen nun als Quelle von Irrationalität, jedenfalls von „Motiven, welche den formalen Rationalismus des Rechts abschwächen.“ (3) Habermas: Weber verwechselt den Rekurs auf die Begründung legaler Herrschaft mit einer Berufung auf partikulare Werte.

Habermas IV 122
Recht/Weber/Habermas: Frage: wie kann ein Vertrag die Parteien binden, wenn die sakrale Grundlage des Rechts entfallen ist? Lösung/Hobbes/Weber/Habermas: Die Standardantwort ist seit Hobbes und bis zu Max Weber, dass das moderne Recht eben Zwangsrecht ist. Der Verinnerlichung der Moral entspricht eine komplementäre Verwandlung des Rechts in eine äußerlich auferlegte, staatlich autorisierte und auf den staatlichen Sanktionsapparat gestützte Gewalt. Die gleichsam automatische Erzwingbarkeit der Erfüllung von Rechtsansprüchen
Habermas IV 123
soll den Gehorsam garantieren. >Gehorsam.
DurkheimVsHobbes/DurkheimVsWeber/Habermas: Damit gibt sich Durkheim nicht zufrieden. Auch der Gehorsam muss einen moralischen Kern haben. Das Rechtssystem ist nämlich Teil einer politischen Ordnung, mit der es verfallen würde, wenn diese nicht Legitimität beanspruchen könnte.
>E. Durkheim.

1. M. Weber, Gesammelte Ausätze zur Religionssoziologie, Bd. I. 1963, S. 541.
2. M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, hrsg.v. J. Winckelmann, Tübingen 1964,S. 638
3. Ebenda S. 654

Weber I
M. Weber
Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus München 2013

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981
Rechtspositivismus Hobbes Höffe I 221
Rechtspositivismus/Hobbes/Höffe: [Hobbes gilt als] Ahnherr des modernen Rechts- und zugleich Staatspositivismus, also ein Gegner jenes Rechtsdenkens, das unter Titeln wie «göttliches Gesetz», «Naturrecht» und «Vernunftrecht» die Willkür von Gesetzgebern und Herrschern in deutliche Schranken weist. Vgl. >Naturrecht.
Als Beleg gilt die Imperativen- bzw. Befehlstheorie des Rechts.
Höffe: [Hobbes geht es um etwas anderes]:
HobbesVs „kollektive Vernunft“. Gegen dieses Vertrauen legt Hobbes scharfen Widerspruch ein, ausführlich in seinem postumen Dialog über das englische Recht.
Englisches Recht: Dieses besteht in einem Einzelfallrecht (Präjudizienrecht), das deshalb Gemeines Recht im Sinne von Gemeinsames Recht (Common Law) heißt, weil es sich, nach der Normannen-
invasion (1066) von den Urteilssprüchen königlicher Richter begründet, gegen regionale Besonderheiten durchsetzt.
Höffe I 222
Imperativentheorie/Befehlstheorie/HobbesVsTradition: Dem stellt Hobbes im umfangreichsten Kapitel der ersten beiden Teile des Leviathan, im Kapitel 26, die Imperativentheorie entgegen. Deren prägnante, vom römischen Dichter Juvenal (Satiren 6., 223) bekannte Grundthese gehört zum Grundwissen des humanistisch Gebildeten. Sie lautet: Aber eine Autorität, nicht eine Wahrheit macht ein Gesetz («sed auctoritas, non veritas, facit legem»: Kap. 26). Vorläufer: Der darin anklingende Befehlscharakter wird in der Rechtstheorie seit langem vertreten. Gesetze/Seneca: Seneca zum Beispiel schreibt in seinen Moralischen Briefen an Lucilius, ein Gesetz befehle, es streite bzw. erörtere nicht («llexl iubeat, non disputet», Brief Nr. 94).
VsHobbes: Auf den ersten Blick ist der Befehlscharakter plausibel, vor allem Hobbes' Kritik an der Annahme, das Gesetz sei ein Ratschlag («counsel»). Bei näherer Betrachtung tauchen zwar Bedenken auf. Beispielsweise bestehen Befehle in konkreten Aufforderungen, während ein Gesetz eine Vielzahl konkreter Fälle regelt. Man kann allerdings das Befehlsmoment beiseite setzen und sich auf Hobbes' Formel «nicht die Wahrheit, sondern die Autorität» konzentrieren. Sie enthält keine positivistische Rechtstheorie, sondern hebt in genialer Prägnanz drei Minimalbedingungen hervor:
1) Erstens sind Rechtsbestimmungen keine theoretischen Gegenstände, die darauf warten, entdeckt zu werden; sie werden vielmehr vom Menschen hervorgebracht («facit»).
2) Zweitens ist mit der Wahrheit, die Hobbes als Geltungsgrund abwehrt, eine Einsicht gemeint, die in der Tat als solche noch kein Geltungsgrund ist. Hobbes verwirft hier einen Rechtsmoralismus, der die bloße Einsicht in die Ungerechtigkeit für ein zureichendes Argument hält, das entsprechende Gesetz für ungültig zu erklären.
3) Der dritten Bedingung, Hobbes' eigener These «Geltung kraft Autorität», liegt ein mehrdimensionaler Begriff zugrunde. «Autorität» meint einen «Autor», also Urheber und Willen, der die Macht besitzt, seinen Willen durchzusetzen. Im Gegensatz zum organisierten Verbrechen ist die Macht keine violentia, pure Gewalt, sondern potestas, eine autorisierte Gewalt. Dank der Autorisierung kommt einer Rechtsordnung Legalität zu: Die einmal in Kraft getretene Entscheidung bleibt so lange Bestandteil des geltenden Rechts, wie noch keine neue Entscheidung getroffen ist. >Geltung/Hobbes.

Hobbes I
Thomas Hobbes
Leviathan: With selected variants from the Latin edition of 1668 Cambridge 1994
Sittlichkeit Hegel Brocker I 791
Sittlichkeit/HegelVsHobbes/Hegel/Honneth: (Honneth bezieht sich hier auf Hegels frühe Jenaer Schriften (1)): Hegel entwickelt einen Begriff der Sittlichkeit, der eine prinzipiell progressive Stoßrichtung hat und daher auch „über den institutionellen Horizont“ von Hegels eigener Gegenwart hinausweist. (2) Dem gesellschaftlichen Kampf der Individuen um Anerkennung ist eine ausgeprägte Dynamik eigen; er erweist sich bei Hegel als zukunftsoffenes, nie endgültig abschließbares Geschehen. Mit dem Motiv der Anerkennung schreibt Hegel seinem Verständnis gesellschaftlichen Lebens eine prinzipielle Spannung ein, welche die gesellschaftlichen Konflikte zwischen Individuen und Gruppen in den historischen und auf die Zukunft hin offenen Horizont eines moralischen Fortschrittsprozesses einbinde. >Anerkennung/Honneth, Identität/Honneth.

1. Vgl. G.W.F. Hegel, Jenaer Schriften 1808-1807 Frankfurt, 1986.
2. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, mit einem neuen Nachwort, Frankfurt/M. 2014 (zuerst 1992) S.11

Hans-Jörg Sigwart, „Axel Honneth, Kampf um Anerkennung“, in: Manfred Brocker (Hg.) Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. 2018


Höffe I 334
Sittlichkeit/Hegel/Höffe: Die Grundlinien(1) erreichen ihren Höhepunkt, die Synthese als Versöhnung von abstraktem Recht und subjektiver Moralität, die Sittlichkeit, in einem Willen, der sowohl äußerlich, qua Recht, als auch innerlich, qua Moralität, frei ist. Darunter sind Sozialformen und Institutionen zu verstehen, in denen sich ein freies >Selbstbewusstsein wiedererkennen und anerkennen kann. Weil sie ein weit höheres Maß an Vernünftigkeit realisieren, haben sie eine «unendlich festere Autorität und Macht als das Sein der Natur» (§ 146).
Polis: Zu seinem Gedanken der Sittlichkeit sieht Hegel Entsprechungen in der antiken Polis, namentlich bei deren Theoretiker Aristoteles. Nach diesem ist das Leitziel der menschlichen Praxis, die Eudaimonia, das Glück, für den einzelnen Bürger und für die Polis dasselbe. Ähnlich begreift Hegel, der große Neoaristoteliker der Neuzeit, die höchste Stufe der Freiheit, die Sittlichkeit, als die Einheit der Moralvorstellungen der Individuen mit den Moralvorstellungen der «sittlichen Mächte», mit Recht, Sitte und Religion sowie ihren konkreten Gemeinwesen und Staaten.
HegelVsAristoteles/Höffe: Über dieser Gemeinsamkeit darf man jedoch nicht den grundlegenden Unterschied übersehen: Bei Hegel tritt an die Stelle der Aristotelischen Lehre der persönlichen Hausgemeinschaft (oikos) die Theorie der anonymen bürgerlichen
Höffe I 335
Gesellschaft, mit der die neuere Nationalökonomie bzw. Volkswirtschaftslehre in die Rechts- und Staatstheorie integriert wird. >Zweite Natur/Hegel.
In die Beschreibung des Prozesses gehen deutlich normative Elemente ein.
a) Hegel beginnt beim «unmittelbaren Bei-sich», der durch Liebe geprägten Familie. Gemäß einem weiteren Dreischritt gliedert sich diese in die Ehe, in der eine zunächst nur äußerliche Einheit aufgrund freier Einwilligung in eine geistige Einheit einer selbstbewussten Liebe umgewandelt wird. b) Gemäß der Antithese bedarf die Ehe eines «bleibenden und sicheren Besitzes, eines Vermögens» (§ 170), für dessen Erwerb nach Hegel vornehmlich der Mann zuständig sei.
c) Nach der Synthese haben die den Fortgang der Menschheit garantierenden Kinder das Recht, aus dem gemeinsamen Familienvermögen ernährt und erzogen zu werden.
Entfremdung: Mit der Volljährigkeit der Kinder entsteht die Möglichkeit neuer, eigener Familien, worin sich der Übergang in den nächsten Schritt, die Antithese innerhalb der Sittlichkeit, abzeichnet. Ihr Wesen besteht in der Entfremdung von der Familie, auch von Geschichte und Religion. Es ist die als «bürgerliche Gesellschaft» bezeichnete Wirtschafts- und Arbeitsgesellschaft, die einerseits für die Entwicklung der Freiheit notwendig ist, andererseits aber ihres Problems von
Armut und Reichtum nicht Herr wird.
Sozialstaat: Der Sozialstaat als Korrektiv tritt hier nicht in den Blick. Damit die bürgerliche Gesellschaft «funktioniert», braucht sie eine Rechtsordnung, die Hegel als Not- und Verstandesstaat bezeichnet.
>Staat/Hegel, vgl. >Wohlfahrtsstaat.

1. G.W.F.Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundriss, 1820

Brocker I
Manfred Brocker
Geschichte des politischen Denkens. Das 20. Jahrhundert Frankfurt/M. 2018
Spinoza Adorno XIII 89
Spinoza/Adorno: Spinoza ist der äußerste Gegensatz zu einem idealistischen Denken, das Denkendes und Sein nicht antithetisch gegenüberstellt, sondern diese Antithese noch einmal in sich reflektiert. >Idealismus, >B. Spinoza.
Ordnung/Spinoza/Adorno: Spinoza hat die eine - wie Kant gesagt haben würde - dogmatische Voraussetzung, dass alles aus einem Prinzip folgt. Diese Voraussetzung hat er selber nicht weiter abgeleitet, sondern in die Axiome und Definitionen verwiesen. Daraufhin konnte er den Identitätssatz ganz einfach so formulieren, dass die Ordnung der Ideen und die Ordnung der Dinge die gleiche sei.
>Realität/Spinoza.
XIII 246
Spinoza/SpinozaVsHobbes/Adorno: Spinozas unvollendete Spätschrift, der „Politische Traktat“(1) war eine direkte Antwort auf Hobbes‘ anti-rationalistischen und damit an sich anti-systematischen Impuls. >Rationalismus.
Hobbes/Adorno: Hobbes ist dennoch einer der großen systembildenden konstruktiven Philosophen dieser Zeit gewesen.
>Th. Hobbes.

1. B. Spinoza. Tractatus Theologico-Politicus (1670).

A I
Th. W. Adorno
Max Horkheimer
Dialektik der Aufklärung Frankfurt 1978

A II
Theodor W. Adorno
Negative Dialektik Frankfurt/M. 2000

A III
Theodor W. Adorno
Ästhetische Theorie Frankfurt/M. 1973

A IV
Theodor W. Adorno
Minima Moralia Frankfurt/M. 2003

A V
Theodor W. Adorno
Philosophie der neuen Musik Frankfurt/M. 1995

A VI
Theodor W. Adorno
Gesammelte Schriften, Band 5: Zur Metakritik der Erkenntnistheorie. Drei Studien zu Hegel Frankfurt/M. 1071

A VII
Theodor W. Adorno
Noten zur Literatur (I - IV) Frankfurt/M. 2002

A VIII
Theodor W. Adorno
Gesammelte Schriften in 20 Bänden: Band 2: Kierkegaard. Konstruktion des Ästhetischen Frankfurt/M. 2003

A IX
Theodor W. Adorno
Gesammelte Schriften in 20 Bänden: Band 8: Soziologische Schriften I Frankfurt/M. 2003

A XI
Theodor W. Adorno
Über Walter Benjamin Frankfurt/M. 1990

A XII
Theodor W. Adorno
Philosophische Terminologie Bd. 1 Frankfurt/M. 1973

A XIII
Theodor W. Adorno
Philosophische Terminologie Bd. 2 Frankfurt/M. 1974
Staat Hobbes Höffe I 209
Staat/Rechtfertigung/Legitimation/Hobbes/Höffe: Hobbes rechtfertigt den Herrschaftscharakter des Staates mit dem
Höffe I 210
Gedanken des Gesellschaftsvertrages: dass sich eine Herrschaft nur von jedem Betroffenen her legitimiert. In seinem politischen Denken sucht er die zivilisatorisch-politische Hoffnung der Epoche, den Staat als Garanten des inneren Friedens, zu erfüllen. Als dessen innere Gestalt des Staates glaubt er eine absolute Souveränität rechtfertigen zu sollen. Problem: Eine weder auf Gewaltenteilung noch Grundrechte verpflichtete Staatsmacht kann jedoch weder argumentativ noch politisch überzeugen.
>Legitimität, >Gesellschaftsvertrag, >Recht, >Herrschaft.
VsHobbes: Folgerichtig ruft Hobbes bei seinen Zeitgenossen scharfe Kritik hervor.
Höffe I 212
Philosophen-Herrschaft: Der Philosoph Hobbes will zwar nicht selbst die Herrschaft übernehmen. Er erwartet aber vom Herrscher, dass dieser seine politischen Ansichten übernimmt. Problem: [Das] politisch hochambitionierte Vorhaben entpuppt sich (...) als ein grandioser Fehlschlag. Hobbes' erste politische Schrift, die Anfangsgründe, schüren vorhersehbar den Krieg. Denn sie schlägt sich, statt als
Höffe I 213
Philosophie über den Parteien zu stehen, auf die Seite der Krone und gegen das opponierende Parlament. Zusätzlich verteidigt Hobbes die anglikanische Staatskirche sowohl gegen die Katholiken als auch gegen die eine Staatskirche ablehnenden Protestanten. [Verantwortlich für das Scheitern] ist (...) eine «parteiliche» Diagnose, die die Ursachen des Bürgerkrieges nicht in
der Verletzung angestammter Rechte sieht. [Hobbes] geht nach Paris, wo er ab November 1640 elf Jahre im Exil verbringt. >Gesellschaftsvertrag/Hobbes, >Herrschaft/Hobbes.

Hobbes I
Thomas Hobbes
Leviathan: With selected variants from the Latin edition of 1668 Cambridge 1994
Staat Kant Höffe I 311
Staat/Kant/Höffe: Nach (...) Hobbes sucht man den Frieden aus Furcht vor dem Tod und dem Verlangen nach Glück. KantVsHobbes: In Kants strenger Vernunftbegründung haben diese pragmatischen Motive
keinen Platz. Das Heil des Staates liegt nicht im Glück, sondern in der vernunftbestimmten Gemeinschaft äußerer Freiheit. Nicht weil kein Blut mehr fließt, der Frieden also wohltätig ist, wird er von der Vernunft eingefordert, sondern weil allein unter dieser Bedingung das vernunftgebotene Recht wirklich wird. >Vertragstheorie/Kant. >Gesetzgebung/Kant, >Naturzustand/Kant.
I. Kant
I Günter Schulte Kant Einführung (Campus) Frankfurt 1994
Externe Quellen. ZEIT-Artikel 11/02 (Ludger Heidbrink über Rawls)
Volker Gerhard "Die Frucht der Freiheit" Plädoyer für die Stammzellforschung ZEIT 27.11.03
Staat Locke Mause I 36
Staat/Locke: Staatszweck ist für Locke der Eigentumsschutz. Das setzt theoretisch voraus, dass bei Locke, anders als bei Hobbes, Eigentumsrechte bereits im Naturzustand existieren und Letzterer nicht per se ein Kriegszustand ist, sodass der vertraglich gegründete staatliche Zustand dem Naturzustand nur dann vorzuziehen und insofern legitim ist, wenn in ihm das Eigentum besser geschützt ist als davor; und das bedeutet insbesondere auch, dass es unter allen Umständen vor Eingriffen des Staates selbst geschützt sein muss.

Höffe I 248
Staat/Liberalismus/Locke/Höffe: Wie Hobbes begründet Locke den Staat aus der Zustimmung freier Menschen, aus einem Gesellschaftsvertrag. Er legt jedoch auf mehr als lediglich die Friedenssicherung Wert. Ihm kommt es auch auf Gewaltenteilung und vor allem auf die drei erwähnten Grundgüter «life, liberty and property» an. Im Sinne einer konkretisierenden Erweiterung taucht gelegentlich auch die Gesundheit auf. LockeVsHobbes/LockeVsAbsolutismus: Ohne die zur Friedenssicherung zusätzlichen Aufgaben, erklärt Locke gegen Hobbes' Absolutismus, würde man «die Menschen für so töricht halten, dass sie zwar zu verhüten suchen, was ihnen Marder oder
Höffe I 249
Füchse antun könnten, aber glücklich sind, ja es für Sicherheit (safety) halten, von Löwen verschlungen zu werden» (§ 93)(1). Herrschaft/Locke: Wegen ihres überragenden Ranges könnte man Lockes Grundgüter («life, liberty and property») für Grund- und Menschenrechte halten. Wahr ist, dass sie im Naturzustand zwar jedem zustehen, dort aber nicht gesichert werden. Für das deshalb erforderliche staatsförmige Gemeinwesen, betont Locke immer wieder, wird die notwendige Gewalt an eine kräftige Mehrheit, jedoch nicht an distributiv und kollektiv alle abgetreten. Folglich ist nicht ausgeschlossen, was dem Gedanken eines veritablen Grund- und Menschenrechts widerspricht: dass die Mehrheit einer Minderheit die Rechte einschränkt und wie in Lockes Toleranzbrief den Katholiken und den Atheisten die Toleranz verweigert.
Vgl. >Toleranz/Locke.
Höffe I 251
Vorvertraglicher Zustand: Zu den Verbindlichkeiten, die in Lockes vorvertraglichem Naturzustand herrschen, gehört das Recht, mangels einer öffentlichen Gewalt die Verletzung der einschlägigen göttlichen und natürlichen Gebote selbst zu ahnden. Den einzigen Ausweg, den Naturzustand zu verlassen, sieht Locke im Einrichten einer politischen oder bürgerlichen Gesellschaft(2). Sie besteht in einem «politischen Körper», sprich: staatsförmigen Gemeinwesen, das seine Legitimation durch die freie Zustimmung der Mitglieder, vernunftbegabter Lebewesen, also durch einen Gesellschaftsvertrag erhält.
>Naturzustand/Locke, >Gesellschaftsvertrag/Locke.

1. J. Locke, Second treatise of Government, 1689/90
2. Ebenda Kap. VII

Loc III
J. Locke
An Essay Concerning Human Understanding

Mause I
Karsten Mause
Christian Müller
Klaus Schubert,
Politik und Wirtschaft: Ein integratives Kompendium Wiesbaden 2018
Verträge Durkheim Habermas IV 122
Verträge/Recht/Durkheim/Habermas: für die Übertragung von Eigentum ist die Vererbung geschichtlich der Normalfall. Die konkurrierende Form des Erwerbs bzw. der Entäußerung ist der Kontrakt, der als Statusveränderung gilt. Mit der Vertrag werden den bereits bestehenden Beziehungen neue Beziehungen hinzugefügt. Der Vertrag ist folglich eine Quelle von Variationen, die eine frühere Rechtsgrundlage mit anderer Herkunft voraussetzt. Der Vertrag ist vorzugsweise das Instrument, mit dem die Veränderungen durchgeführt werden. Er selbst kann nicht die ursprünglichen und grundlegenden Fundamente bilden, auf denen das Recht beruht.(1) Problem: wie kann ein Vertrag die Parteien binden, wenn die sakrale Grundlage des Rechts entfallen ist?
Lösung/Hobbes/Weber/Habermas: die Standardantwort ist seit Hobbes und bis zu Max Weber, dass das moderne Recht eben Zwangsrecht ist.
Habermas IV 123
DurkheimVsHobbes/DurkheimVsWeber/Habermas: damit gibt sich Durkheim nicht zufrieden. Auch der Gehorsam muss einen moralischen Kern haben. Das Rechtssystem ist nämlich Teil einer politischen Ordnung, mit der es verfallen würde, wenn diese nicht Legitimität beanspruchen könnte. >Legitimität/Durkheim.
Legitimität/Zivilrecht/Durkheim/Habermas: Problem: ein Vertrag kann nicht seine eigenen Geltungsgrundlagen enthalten. Aus der Tatsache, dass die Parteien freiwillig eine Vereinbarung eingehen, folgt noch nicht der bindende Charakter dieser Vereinbarung. Der Vertrag selbst ist nur möglich dank einer Reglementierung, die sozialen Ursprungs ist.(2)

1. E. Durkheim, Lecons de sociologie, Physique des moeurs et du droit. Paris 1969, S. 203f ; (engl. London 1957).
2. E. Durkheim, De la division du travail social, German: Über die Teilung der sozialen Arbeit, Frankfurt, 1977, S. 255.

Durkheim I
E. Durkheim
Die Regeln der soziologischen Methode Frankfurt/M. 1984

Ha I
J. Habermas
Der philosophische Diskurs der Moderne Frankfurt 1988

Ha III
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. I Frankfurt/M. 1981

Ha IV
Jürgen Habermas
Theorie des kommunikativen Handelns Bd. II Frankfurt/M. 1981

Der gesuchte Begriff oder Autor findet sich in folgenden Thesen von Autoren des zentralen Fachgebiets.
Begriff/
Autor/Ismus
Autor
Eintrag
Literatur
Ethik Hume, D. Stegmüller IV 243
Ethik/Moral/Hume: These 1. angesichts knapper Ressourcen müssen die Menschen kooperieren um überleben zu können. 2. HumeVsHobbes: allen Menschen ist Sympathie eigen. Wäre freilich alles im Überfluß vorhanden, wäre die Respektierung fremden Eigentums überflüssig:
IV 244
Die Menschen würden freiwillig die Bedürfnisse im allseitigen Interesse gemäß ihrer Dringlichkeit befriedigen.
IV 244
Ethik/Moral/Hume: These 3. menschliche Einsichtsfähigkeit und Willensstärke sind begrenzt, daher sind Sanktionen notwendig. 4. vorteilhafter Zug: die Intelligenz befähigt den Menschen, langfristige Interessen zu berechnen.
IV 245
Die entscheidende Triebkraft ist das Eigeninteresse. Es ist sinnlos zu fragen, ob der Mensch "von Natur aus gut" oder "von Natur aus schlecht" sei.
es geht um die Unterscheidung von Klugheit und Narrheit.
5. Der Mensch ist verwundbar.
6. Die Menschen sind annähernd gleich.