Philosophie Lexikon der ArgumenteHome | |||
| |||
Befehl: sprachlicher Ausdruck einer Handlungsanweisung. Der Befehl hat die Form eines nichtbeschreibenden Satzes. Dieser kann nicht wahr oder falsch sein. Siehe auch Antworten, Fragen, Sprechakttheorie._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
---|---|---|---|
Gottlob Frege über Befehle – Lexikon der Argumente
II 53 Zweck/Absicht: Frege: Der Zweck oder die Absicht ist ein Gedanke, daher hat er eine ungerade Bedeutung. Imperativ: Der Imperativ ist ungerade Rede und hat keine "Bedeutung"; er hat nur "Sinn". Befehl und Bitte sind keine Gedanken, aber auf derselben Stufe. Die "Bedeutung" des Befehlssatzes ist der Befehl. >Sinn, >Fregescher Sinn, >Fregesche Bedeutung, >Bedeutung, >Gedanken._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
F I G. Frege Die Grundlagen der Arithmetik Stuttgart 1987 F II G. Frege Funktion, Begriff, Bedeutung Göttingen 1994 F IV G. Frege Logische Untersuchungen Göttingen 1993 |