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Onlinerecht: Das Internetrecht, auch bekannt als Cyberrecht, bezieht sich auf die rechtlichen Grundsätze und Vorschriften, die die Nutzung des Internets regeln, einschließlich geistiges Eigentum, Datenschutz, Cybersicherheit und Online-Handel. Siehe auch Internet, Internetsicherheit, Internetkultur, Soziale Medien, Fake News, Fehlinformationen, Recht, Cyberspace, Datenschutz, Geistiges Eigentum._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Nicholas Negroponte über Onlinerecht – Lexikon der Argumente
Lessig I 330 Internet Law/Cyberlaw/Negorponte: As Nicholas Negroponte puts it, “Nations today are the wrong size. They are not small enough to be local and they are not large enough to be global.”(1) >Internet, >Internetkultur, >Cyberspace. 1. See Nicholas Negroponte, Being Digital (New York: Alfred A. Knopf, 1995), 18, 238._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Negropo I Nicholas Negroponte Being Digital New York 1996 Lessig I Lawrence Lessig Code: Version 2.0 New York 2006ff |