Wirtschaft Lexikon der ArgumenteHome![]() | |||
| |||
Onlinerecht: Das Internetrecht, auch bekannt als Cyberrecht, bezieht sich auf die rechtlichen Grundsätze und Vorschriften, die die Nutzung des Internets regeln, einschließlich geistiges Eigentum, Datenschutz, Cybersicherheit und Online-Handel. Siehe auch Internet, Internetsicherheit, Internetkultur, Soziale Medien, Fake News, Fehlinformationen, Recht, Cyberspace, Datenschutz, Geistiges Eigentum._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
---|---|---|---|
Nicholas Negroponte über Onlinerecht – Lexikon der Argumente
Lessig I 330 Internet Law/Cyberlaw/Negorponte: As Nicholas Negroponte puts it, “Nations today are the wrong size. They are not small enough to be local and they are not large enough to be global.” (1) 1. See Nicholas Negroponte, Being Digital (New York: Alfred A. Knopf, 1995), 18, 238._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Negropo I Nicholas Negroponte Being Digital New York 1996 Lessig I Lawrence Lessig Code: Version 2.0 New York 2006ff |