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Externalitäten: Externe Effekte sind unbeabsichtigte, positive oder negative Nebeneffekte oder Folgen wirtschaftlicher Aktivitäten, die sich auf Dritte auswirken, die nicht an der Transaktion beteiligt sind. Sie treten auf, wenn die Handlungen von Einzelpersonen oder Unternehmen Spillover-Effekte auf das Wohlergehen oder die Ressourcen anderer erzeugen, ohne dass dafür ein Ausgleich erfolgt. Beispiele hierfür sind die Umweltverschmutzung, die sich auf Gemeinden auswirkt, oder Innovationen, von denen nicht nur der Innovator profitiert. Siehe auch Kompensation, Wirtschaft._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Ronald Coase über Externalitäten – Lexikon der Argumente
Mause I 157 Externalität/Externe Effekte/Coase: soweit Individuen kostenlos über den Austausch von Gütern und Rechten verhandeln können, spielt die anfängliche Verteilung der Verfügungsrechte keine Rolle. D.h. es treten keine externen Effekte auf. Externalität/Coase: These: eine Externalität hat immer zwei „Schädiger: der Urheber einer Beeinträchtigung leidet dadurch, dass von ihm eine Einstellung oder Reduktion seiner Tätigkeit verlangt wird._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Coase, Ronald
Mause I Karsten Mause Christian Müller Klaus Schubert, Politik und Wirtschaft: Ein integratives Kompendium Wiesbaden 2018 |