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Steuerflucht: Steuerflucht bezeichnet das illegale Handeln, um Steuerpflichten in einem Land zu umgehen, indem Einkünfte oder Vermögen in andere Länder transferiert werden, die niedrigere Steuersätze oder laxere Gesetze haben. Es beinhaltet oft die Verwendung von Offshore-Konten oder komplexen Finanzstrukturen, um Einkommen vor dem Fiskus zu verbergen und Steuern zu vermeiden. Steuerflucht ist illegal und kann rechtliche Konsequenzen haben. Siehe auch Besteuerung, Steuervermeidung, Steueroasen, Steuerwettbewerb, Steuerinzidenz, Steuerschlupflöcher, Steuersystem._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Gabriel Zucman über Steuerflucht – Lexikon der Argumente
Saez I 119 Steuerflucht/Saez/Zucman: Eine gemeinsam vereinbarte Mindeststeuer zwischen den G20-Ländern würde nicht alle Probleme lösen. Unternehmen könnten immer noch Steuern hinterziehen, indem sie ihren Hauptsitz in Steueroasen verlegen. >Steuerwettbewerb/Saez/Zucman. Saez/Zucman: (...) die Gefahr ist übertrieben. Bei all dem Gerede über Steuerinversionen haben nur sehr wenige Firmen ihren Hauptsitz auf tropische Inseln verlegt. Von den zweitausend größten Unternehmen der Welt haben heute nur achtzehn ihren Hauptsitz in Irland, dreizehn in Singapur, sieben in Luxemburg und vier auf den Bermudas(2). Fast tausend haben ihren Sitz in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, während die meisten anderen in China, Japan, Südkorea und anderen G20-Ländern zu finden sind. Der Grund, warum nur wenige Unternehmen trotz der Anreize, keine Steuer Inversion betreiben, liegt wahrscheinlich darin, dass die Nationalität eines Unternehmens nicht leicht zu manipulieren ist. Saez I 120 Amerikanische Firmen können ihre Nationalität nur im Zusammenhang mit einer ausländischen Übernahme ändern, d.h. durch Fusion mit einem ausländischen Unternehmen. Saez I 121 Beispiel: das Schweizer Unternehmen Nestlé. Nehmen wir an, die Schweiz weigert sich, ihre multinationalen Unternehmen zu überwachen (...). Nestlé wird daher zu sehr niedrigen Sätzen besteuert, und die Schweiz lehnt es ab, die Mindestbesteuerung von 25% Land für Land anzuwenden. Lösung: Kurz gesagt, Hochsteuerländer sollten die Steuern einziehen, die die Schweiz nicht einzieht. Der einfachste Mechanismus besteht darin, die globalen Gewinne von Nestlé dorthin zu verteilen, wo der Schweizer Riese seine Umsätze tätigt. Wenn 10% des weltweiten Umsatzes von Nestlé in Frankreich erzielt werden, kann Paris in ähnlicher Weise davon ausgehen, dass 10% des weltweiten Gewinns von Nestlé in Frankreich zu versteuern sind. Ist das eine leere Fantasie? Ganz und gar nicht, denn so erheben die meisten US-Bundesstaaten bereits ihre eigenen Körperschaftssteuereinnahmen. Vierundvierzig Bundesstaaten haben ihre eigene bundesstaatliche Körperschaftssteuer (mit einem Satz von bis zu 12% in Iowa), die zur bundesstaatlichen Körperschaftssteuer hinzukommt. Um zu bestimmen, wie viel der Gewinne von Coca-Cola in Kalifornien steuerpflichtig sind, teilt die Steuerbehörde des Golden State die US-weiten Gewinne von Coca-Cola dem Ort zu, an dem das Unternehmen seine Verkäufe tätigt. Saez I 122 (...) ein noch robusterer Mechanismus kann im Kampf gegen Steuerhinterzieher eingesetzt werden. Anstatt die globalen Gewinne von Nestlé aufzuteilen, könnten Hochsteuerländer das Steuerdefizit von Nestlé aufteilen. Konkret würden die Vereinigten Staaten (und jede andere Nation, die dies wünscht) das globale Steuerdefizit von Nestlé berechnen - d.h. die zusätzliche Steuer, die Nestlé zahlen würde, wenn es in jedem der Länder, in denen es tätig ist, einem effektiven Steuersatz von 25% unterworfen würde. Vorteile dieser Lösung: 1) (...) sie ist sofort umsetzbar. (...) es liegen bereits Informationen über die Gewinne, Steuern und Umsätze multinationaler Unternehmen für jedes Land vor(1). Saez I 123 2) (...) es verstößt nicht gegen einen bestehenden internationalen Vertrag. Im Laufe der Jahre haben Länder unzählige Konventionen unterzeichnet, um das Risiko einer doppelten Besteuerung von Unternehmen zu vermeiden. Problem: In der Praxis haben diese Verträge - und die darin enthaltenen Ungereimtheiten - die Schleusen für alle Arten von Steuerhinterziehung geöffnet. Lösung/Saez/Zucman: (...) Da die von uns vorgeschlagene Defensivsteuer nur in dem Maße erhoben wird, wenn ein Unternehmen weniger als die Mindestnorm von 25% zahlt, führt unsere Konstruktionslösung keine Form der Doppelbesteuerung ein. Infolgedessen verstößt sie nicht gegen Doppelbesteuerungsabkommen. Steueroasen: Sogar Firmen mit Hauptsitz auf den Bermudas müssten mit einem effektiven Mindeststeuersatz von 25% rechnen. Es gäbe keinen Platz zum Verstecken. Saez I 125 Lösung: Mit einem ausreichend hohen Steuerboden würde die Logik des internationalen Wettbewerbs auf den Kopf gestellt. >Globalisierung/Saez/Zucman. >Steuerehrlichkeit, >Steuerinzidenz, >Steueroasen, >Steuerschlupflöcher, >Steuersystem, >Steuervermeidung, >Steuerwettbewerb, >Besteuerung. 1. Organisation for Economic Co-operation and Development (2019b) Base erosion and profit shifting. Country-by-Country exchange relationships. Paris: OECD Press, 2019b. Zu finden unter: www.oecd.org/tax/beps/country-by-country-exchange-relationships.htm (08/21/2020)_____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Zucman, Gabriel |